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Nach der Wende sind einige Rentenansprüche aus DDR-Zeiten einfach unter den Tisch gefallen. Das soll ein Härtefallfonds ausgleichen. Das betrifft vor allem geschiedene Frauen.
Im Einigungsvertrag sind ostdeutsche Frauen, die noch zu DDR-Zeiten geschieden wurde, einfach vergessen worden – einen Versorgungsausgleich gibt’s nicht und Rentenpunkten von ihren Gatten auch nicht. Eine Frau, die sich um die Kinder gekümmert hat und deswegen weniger Ansprüche ansammeln konnte, war die Dumme. Das soll jetzt nach Jahrzehnte ein Härtefallfonds richten.
Härtefallfonds für Ex-DDR-Bürgerinnen
Vom Härtefallfonds sollen auch Ex-Reichsbahner und -Postler profitieren, denn deren Zusatzrenten wurde nicht anerkannt. Ferner ist er gedacht für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler an der Armutsgrenze.
Rund 180.000 bis 190.000 bedürftige Rentner können nach Angaben der Bundesregierung Hilfen von mindestens 2500 Euro aus dem neuen Härtefallfonds erwarten. Dafür sind 500 Millionen Euro vorgesehen.
Geld gibt’s nur auf Antrag
„Die Stiftung richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und deren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegen“, so das Bundessozialministerium. Sie sollen die Einmalzahlung bekommen „zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten und zur selbstbestimmten Verwendung“.
Das Geld gibt’s nur auf Antrag – und der muss bis 30. September 2023 (Ausschlussfrist) gestellt werden. Gestellt werden muss der Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu stellen.
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