Rente online beantragen

Soziales

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Die Rente lässt sich auch online beantragen bei der Deutschen Rentenversicherung. Also Versicherungsnummer bereit halten. Das ist gerade während des Lockdowns wichtig.

Rente goes digital – die Deutsche Rentenversicherung hat diesen Weckruf gehört und bietet umfangreiche Online-Dienste an – auch Anträge auf Rente oder Rehabilitation können auf digitalem Weg beantragt werden. Das gleiche gilt für Versicherungsverlauf, Rentenauskunft, Renteninformation oder die Bescheinigung über den Rentenbezug. Damit nicht genug, die Deutsche Rentenversicherung bietet auch  Online-Rechner, etwa zum Rentenbeginn, zur Rentenhöhe oder zur Flexirente.

Rente online beantragen

Nutzen lassen sich viele dieser Online-Dienste auch ohne Registrierung. Die Informationen kommen dann einfach per Post. Wer sich registriert, bekommt die angeforderten Versicherungsunterlagen, Mitteilungen und Bescheide direkt in sein persönliches elektronisches Postfach. Dafür ist allerdings ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eine elektronische Signaturkarte notwendig – und natürlich das entsprechende Lesegerät.

Keine Präsenzberatung mehr

Aufgrund des zwischen Bund und Ländern vereinbarten harten Lockdowns steht der Auskunfts- und Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung Saarland ab dem 16. Dezember bis vorerst zum 10. Januar 2021 leider nicht für Präsenzberatungen zur Verfügung, schreibt LifePR. Ratsuchende können jedoch den telefonischen Beratungsservice unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 0 in Anspruch nehmen. Ferner können Antragsteller ihr  Anliegen per E-Mail an [email protected], per Fax (0681 3093 300737) oder auf dem Postweg richten. Die Online Services stehen unter www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de zur Verfügung. Dort können Sie Versicherungsverläufe und Rentenauskünfte beantragen oder Rentenanträge stellen.

Änderungen 2021

Zum Jahresbeginn 2021 ändert sich einiges bei der Rente.

Grundrente

Wer lange Jahre gearbeitet hat und trotzdem wenig Rente erhält, soll im kommenden Jahr einen Zuschlag zur Rente erhalten. Die entsprechende Neuregelung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt. Der Zuschlag zur Rente muss nicht beantragt werden. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht. Auch die Berechnung und Zahlung erfolgen automatisch. Für Rentnerinnen und Rentner besteht somit kein Handlungsbedarf.

Reguläre Altersgrenze angehoben

Die Altersgrenze für die reguläre Altersrente steigt zu Beginn des nächsten Jahres auf 65 Jahre und zehn Monate. Das gilt für Versicherte, die 1956 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter. 2031 ist die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

Altersgrenze für Rente mit 63 steigt

Bei der abschlagsfreien „Rente ab 63“ für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1958 Geborene auf 64 Jahre. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 dann die Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war.

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt in den alten Bundesländern von monatlich 6.900 auf 7.100 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6450 auf 6700 Euro. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.

Freiwillige Versicherung: Höchstbeitrag steigt

Der Höchstbetrag zur freiwilligen Versicherung für das Jahr 2021 steigt in den alten und neuen Bundesländern von 1.283,40 Euro auf 1.320,60 Euro im Monat. Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2021 beträgt weiterhin 83,70 Euro monatlich. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 16 Jahre alt sind. Sie dürfen allerdings nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein. Ausgeschlossen von der Möglichkeit sind auch Versicherte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen.

Höherer Steueranteil für Neurentner

Wer 2021 in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2021 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 80 auf 81 Prozent. Somit bleiben nur 19 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. 2040 werden die Renten komplett steuerpflichtig sein.

Bild von fancycrave1 auf Pixabay

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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