Rentner zahlen doppelt Steuern und Sozialabgaben

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Doppelt Steuern zahlen verfassungswidrig

Doppelbesteuerung ist definitiv verfassungswidrig, das ficht die Politiker der vermeintlichen Volksparteien aber nicht an. „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ganz klar entschieden – jeder Fall der Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig“, so der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruland, „Plusminus“ gegenüber.  Wer dagegen aufbegehrt, muss sein Recht aber selbst durchsetzen, denn die Politik stellt sich taub. „Das ist ein politischer Skandal“, kommentiert Johanna Hey, Institut für Steuerrecht an der Universität Köln im ARD-Wirtschaftsmagazin die Ignoranz der Politik gegenüber den Entscheidungen des BVerfG. Zumindest werden seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Steuerbescheide von Rentnern „künftig als vorläufig ergehen – und zwar so lang, bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnung geprüft wurde“, wie der Bund der Steuerzahler schreibt.

Der Münchner Richter Egmont Kulosa am Bundesfinanzhof (BFH) hält die Ausgestaltung der derzeitigen Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. Nach der schrittweisen Einführung der Besteuerung von Renten 2005 sind die damaligen Steuerzahler nicht entsprechend entlastet worden, werden jetzt aber viel höher belastet. Sprich, sie wurden viel weniger entlastet, als sie später steuerlich belastet werden – damit zahlen sie doppelt Steuern. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof hat sich in die Länge geschleppt. Ende Mai 2021 hat Deutschlands oberste Finanzbehörde ein Urteil gesprochen.

Der Finanzmathematiker Klaus Schindler hat berechnet, dass „bis zu 22 Prozent der Rente nach seiner Berechnung doppelt besteuert werden“, so der Saarländische Rundfunk. Das treffe Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2020 in Ruhestand gehen. Bis 2040 bleibe der Anteil der Doppelbesteuerung aber mit um die 20 Prozent hoch. Erst danach sinkt der Anteil der Rente, der doppelt besteuert wird ab und liegt 2070 bei Null. Ein wissenschaftlicher Aufsatz, den Klaus Schindler gemeinsam mit dem Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun geschrieben hat, werde in dieser Woche beim NWB-Verlag veröffentlicht. Schindlers Berechnungen seien auch Grundlage für die Klage eines Rentners vor dem saarländischen Finanzgericht. Im Grunde, so der Saarländische Rundfunk, seien alle Rentner betroffen.

Von der Musterklage profitieren

Rentnerinnen und Rentner haben die Möglichkeit, bei ihrem Steuerbescheid Einspruch einzulegen und ein ruhendes Verfahren 
nach §363 AO zu beantragen. Dazu genügt, dem Finanzamt mitzuteilen: "Ich möchte das Ruhen des Einspruchs, bis der Fall 
beim Saarländischen Finanzgericht unter Az. 3 K 1072/20 entschieden ist." Die Mustervorlage zum Einspruch finden Sie hier zum Download.

Die Jungen sind die Dummen

Die Verfassungsrichter hatten schon 2002 davor gewarnt, was der Regierung aber herzlich egal ist. Zur Erinnerung: Rot-Grün unter Gerhard Schröder (SPD) beschloss deshalb 2005 die schrittweise Besteuerung auch der Renten. Im Gegenzug zur Rentenbesteuerung wurden die finanziellen Aufwendungen für die Altersvorsorge schrittweise steuerfrei gestellt.

„Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen“, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ Kulosa. Ab 2040 müssen die Rentner voll für ihre Ruhestandsbezüge Steuern zahlen. Dumm, dass sie ihre Beiträge für die Altersvorsorge nur 15 Jahre lang, sprich von 2025 bis 2039 abziehen können – und auch das nur bis zum Höchstbetrag. Praktisch bedeutet das, dass die mittlere Generation bis zum Lebensende volle Rentensteuer bezahlen muss, aber höchstens 15 Jahre lang bei den Kosten der Altersvorsorge entlastet wird.

Wer ist betroffen?

  • Rentner, die jetzt oder in der Zukunft in Rente gehen.
  • Zudem vorrangig ledige Männer aufgrund der niedrigen Lebenserwartung
  • In der Mehrzahl Selbständige, da diese sämtliche Beiträge ohne Zuschüsse eingezahlt haben

Das schlägt der Bund der Steuerzahler vor

  1. Die Übergangsfrist bis zur vollständigen steuerlichen Erfassung der Rentenbezüge muss bis 2060 oder 2070 verlängert werden
  2. Die Berechnung des steuerpflichtigen Anteils der Rente muss neu festgesetzt werden, auch für Bestandsrentner
  3. Zukünftige Rentenerhöhungen dürfen auch nur mit dem Besteuerungsanteil berechnet werden

Doppelbesteuerung schon lange bekannt

Das Problem der Doppelbesteuerung sei der Politik von Anfang an bekannt gewesen, so der „Münchner Merkur“: „Professor Franz Ruland, Ex-Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, ging bereits im Jahr 2003 von einer ab 2018 einsetzenden Doppelbesteuerung aus. Sogar der Erfinder der derzeitigen Renten-Besteuerung, Bert Rürup, und der damalige Chef der Rentenversicherung BfA, Herbert Rische, warnten den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück und den damaligen Wirtschaftsminister Franz Müntefering (beide SPD) schon 2007 vor der Zweifachbesteuerung, wenn es keine Änderung bei der Übergangsregelung gebe.“

Wer ab 2014 in Rente geht, zahlt drauf – das haben die Brüder Günter und Werner Siepe in einer Studie vorgerechnet. Der Durchschnittsrentner, der 2019 in Rente geht, zahlt 18 871 Euro zu viel an Steuern. Er zahlt für 65 405 Euro seiner Rente keine Steuern, während seines Arbeitslebens hat er aber auf 84 276 Euro an Rentenbeiträgen Steuern zahlen müssen. Und die Doppelbesteuerung steigt sogar noch in den Folgejahren.

Doppelbesteuerung ab 2015

JahrRentenjahre-MinimumRenteneintrittweniger als MinimumRenteneintritt
202037 Jahre653765 J + 10 M
202137 J +3 M6537 J + 3 M66 Jahre
202237 J +6 M6538 J + 6 M66 J + 2 M
202337 J + 9 M6537 J + 9 M66 J + 4 M
202438 J6538 J66 J + 6 M
202538 J + 3 M6538 J + 3 M66 J + 8 M

Quelle: Münchner Merkur/Versicherungs Berater Gesellschaft

Die Doppelbesteuerung reiht sich ein in die Abzock-Politik von Rot-Grün-Schwarz. Denn Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen nicht nur doppelt Steuern, sondern auch doppelt Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung.

Zum Hintergrund

Seit dem Jahr 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, in der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Das ist zunächst einmal kein schlechter Ansatz: Denn in der Regel ist der persönliche Einkommensteuersatz in den Erwerbsjahren, in denen die Beiträge steuermindernd abgesetzt werden können, deutlich höher als im Rentenalter, wenn die Rente versteuert wird. Dabei erfolgt die Systemumstellung schrittweise, bis 2040 komplett auf das neue System umgestellt ist. Allerdings wurden die Besteuerungsdaten vor 2005 festgelegt und seitdem nicht mehr überprüft. Das ist aus Sicht des BdSt aber erforderlich, um Fälle einer Zweifachbesteuerung zu vermeiden.

Quelle: Bund der Steuerzahler

Bild: Pixabay

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13 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Edgar Krieger
    30. November 2019 16:42

    An die Adresse der GroKo
    zur Mehrfachverbeitragung Direktversicherte…
    Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu diesem Antrag fand am 25. April 2018 statt. Seither, also seit nunmehr eineinhalb Jahren, wurde von der Regierungskoalition die Endabstimmung dieses Antrags im federführenden Gesundheitsausschuss verhindert.
    Zu sieben verschiedenen Terminen hat die einbringende Fraktion DIE LINKE. den Antrag hierzu im Ausschuss aufgesetzt, zu allen sieben Terminen wurde dieser Tagesordnungspunkt mit den Stimmen der Koalition abgesetzt. Die Begründung war in allen Fällen etwa gleichlautend: Man stehe kurz vor einem Durchbruch, ??…man arbeite innerhalb der Koalition an einer Lösung.??…seit 15 Jahren…
    Würden die versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenkasse, sowie aus der Gesetzl. Krankenversicherung über Steuermittel finanziert, wie es solidarisch richtig wäre, könnte die Finanzierung ermöglicht und der Beitragssatz für die derzeitigen Beitragszahler gesengt werden.
    Warum wird der Lobby der Stuhl weiterhin serviert, wo doch die Bürger dringend mehr Geld in der Tasche brauchen. Sie finanzieren den Umsatz für den regionalen Handwerker, Gewerbe und Handel, dieses Geld würde in dem so wichtigen Kreislauf arbeiten und kommt mehrfach (Umsatzsteuer, usw.) zurück.
    Diese GroKo ist nicht mehr tragbar…wer wird diese Ungerechtigkeit ändern?

    Antworten
  • Gert Zimmermann
    30. November 2019 18:15

    Obwohl schon in der Gesetzesbgründung BT-Drs. 15/2150, S.23, auf eine mögliche Doppelbesteuerung bei privaten Renten hingewiesen wird, wenn dort Rechnungszins und/oder Lebenserwartung von der Ertragsanteilskalkluation des EStg abweichen. Das war immer der Fall und nur durch die „früheren“ Überschüsse kam es nicht zur Doppelbesteuerung. Das ist inzwischen anders. Dazu ein Beispiel aus 2012. Ein 65-Jähriger zahlt 4.173 € Einmalbeitrag und bekommt ein Jahr später mit 66 eine Monatsrente von garantierten 16,39 € und 3,34 Überschuß, zusammen 19,73 €. Nach der Sterbetafel 1997/99 D-m, die er Ertragsanteilskalkulation des EStG zugrundliegt, wird er 176 Renten erhalten. 19,73 x 176 = 3.472,48 €. Das ist weniger als das eingesetzte Kapital. Da nach § 2 EStG nur Kapitalzuwäschs steuerbar sind, wurde den vom Finanzamt festgestzen Ertrag widersprochen. das FA hat noch nicht entschieden, weil es erst über die Revision einer Doppelbsteuerungsklage gegen den Steuerbescheid 2009 abwarten will.
    Der Kommentator wundert sich, daß bisher die Doppelbesteuerung von privaten Renten nicht thematisiert wurde; weiß aber aus Erfahrung daß viele Steuerberater sich diesem Gebiet nicht im erforderlichen Umfang widmen. .
    Bei den gesetzlichen Renten ist der Nachweis der Doppelbesteuerung schwierig, weil die Ermittlung des Beitrags aus versteuertem Einkommen es eigentlich erfordert, alle Steuerbescheide noch zu haben. Das ist bei der genannten Revision der Fall. So könnte es sein, daß der BFH erstmals eine Doppelbesteuerung bei einer gesetzlichen Rente feststellt, die aber nur auf spezielle Fälle zutreffen könnte. Die Revision entscheidet auch für die vom FG festgestellten Doppelbesteuerung bei privaten Renten.
    Mich würde interessieren, ob man im obigen Beispiel nicht direkt den Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter usw. verklagen kann, denn er hat nach Kommantatorauffassung gegen § 2 EStG und Artikel 14 GG – Eigentumsschutz – verstoßen. Über Antworten würde ich mich freuen.

    Antworten
  • Great, i like it!

    Antworten
  • Es ist doch nicht nur die Doppelbesteuerung, sondern WIE das Alterseinkünftegesetz zustande kam. Die schon seit langem erwünschte Besteuerung der Renten ist mit nicht möglichen Daten zurechtgetrickst worden!! Das BVerfG sollte eine Gleichbesteuerung von Renten und Pensionen sicherstellen. Das hat es auch getan, allerdings mit falschen Zahlen. Daran hält auch der BFH fest. Dass Pflichtversicherte schon während ihrer Aktivzeit steuerliche Nachteile gegenüber Beamten haben, ist wohl keinem aufgefallen.
    Der Beschwerdeführer war ein Leitender Oberstaatsanwalt der jahrelang beim Finanzgericht Münster Einsprüche eingelegt hatte. Das Finanzgericht Münster ist zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. In seinem denkwürdigen Urteil (Frechheit: steuerrechtsimmanente Betrachtungsweise, RZ 176) schreibt das BVerfG falsch ab und ignoriert den Inhalt von zwei gerichtseigenen Quellen. Es werden Rentenhöhen zugrunde gelegt, die es nicht gibt und nicht geben kann, ebenso Ruhestandsgehälter so gering, die es auch nicht gibt. Das stört das BVerfG nicht. Es gibt Quellen an, zitiert aber die Texte falsch. So zitiert das Gericht angeblich aus einer Bundestagsdrucksache. Nur, da steht drin, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Die vom BVerfG angegeben Pensionen sind auch teilweise falsch und die zu versteuernden Zusatzeinkommen ebenso.
    Das hat aber wohl niemanden gestört. Auch nicht die Sachverständigenkommission. Aber das alles ist hier genau aufgeschlüsselt, nur ist die Mühe, das alles nachzurecherchieren offensichtlich so groß, dass niemand das getrickste Zustandekommen des Alterseinkünftegesetz bemerkt? https://altersarmut-per-gesetz.de/
    Diese Klage ist verloren: http://rentenbesteuerung-2005.de Man muss das BVerfG mit der Verletzung des Gleichheitssatzes konfrontieren, sonst weicht es auf den Ermessensspielraum des Gesetzgebers aus.

    Antworten
  • […] aber kein ganzes Land alimentieren. Spätestens 2021 wird den Bürgern die Rechnung präsentiert in Form höherer Steuern und Abgaben. Schon heute zahlen Rentner doppelt Steuern. Die Bürger müssen wirklich Angst vor den […]

    Antworten
  • Merkel lockt die Sozialkasseneinwanderer doch an und steckt denen die Gelder zu dafür werden die Rentner beschissen und die Doppelsteuer für die ,die ein Leben lang gearbeitet haben kassiert und Ihre Lakeien klatschen Beifall und keiner macht was und die größsten Rentenbescheißer ist die SPD , nur dumme Phrasen zum Thema Rente gestern wie heute gilt immer noch “ wer hat uns verraten ,die Sozialdemokraten “ Und einer der größsten Lügner war damals ein CDU Politiker komme gerade nicht auf den Namen mit dem Spruch “ die Rente ist sicher “ der hat damals schon geahnt ,das man Renter finanziell vergewaltigen kann und alle schauen zu

    Antworten
  • Lilli Schneider
    29. Januar 2021 11:44

    Es wird immer nur davon geschrieben, dass die Doppeltbesteuerung der gesetzlichen Rente die jüngere Leute betrifft, die ab jetzt oder später in Rente gehen. Was ist aber mit den Rentnern, die 45 Jahre Rentenbeiträge eíngezahlt haben und auf ihre Rente jetzt, auf Grund von Rentenerhöhungen, Steuern zahlen müssen. 45 Jahre wurden Rentenpflichtbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      29. Januar 2021 11:55

      Richtig. Viele vergessen auch, dass jede Rentenerhöhung voll besteuert wird, damit steigt der Besteuerungsanteil auch von Alt-Rentnern. Das ist an Perfidität nicht zu überbieten.

      Antworten
  • […] 2022 auf 164,50 angehoben worden. So viel Metallrente wird nicht verbeitragt, das heißt nicht mit Krankenkassenbeitrag belastet. Alles, was darüber hinaus geht, wird bei der Metallrente mit dem vollen Krankenkassen- […]

    Antworten
  • Wir finden diesen Zustand unhaltbar und dringend zu reformieren.Man fragt sich warum es alle Rentner so hin nehmen. JA auch wir haben 45 Jahre gearbeitet dabei Steuern bezahlt und werden mit der Rente wieder gefordert – so eine Ungerechtigkeit….

    Antworten
  • Siegfried Andres
    28. April 2022 15:01

    Wir werden um unsere Lebensleistung betrogen 47 Jahre Arbeit und jetzt muss ich und meine Frau 1600 Steuern zahlen;das die sich nicht schämen,Rentenbetrug!

    Antworten
  • […] können die meisten nur ahnen. Irgendwann werden die Jungen rebellieren angesichts überbordender Sozialabgaben. Die Überalterung hat aber auch noch andere Auswirkungen – auf Innovationsfähigkeit und […]

    Antworten

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