Rentner zahlen doppelt Steuern und Sozialabgaben

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Wo bleibt der Aufschrei? Rentner zahlen doppelt Steuern und doppelt Sozialabgaben. Fiskus und Krankenkassen plündern die Alten aus. Wer klagt, läuft ins Leere. Die Wut steigt ob dieser Ungerechtigkeit.

Rentensteuer verstößt gegen die Verfassung!“, titelte die „Bild“. Das ist Bundeskanzler und Ex-Finanzminister Olaf Scholz (SPD) egal. Er weiß das schon lange – und besteuert weiter doppelt. Er weiß auch schon lange, dass Betriebsrentner doppelte Krankenkassenbeiträge zahlt, das ficht ihn aber nicht an. Dank Doppelbesteuerung und -verbeitragung schwimmen Staat und Sozialkassen im Geld. Dieses Geld ist aber das Geld der Bürger, denen es abgeht. So langsam begreifen Rentner, dass Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente ist.

Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) läuft gegen die Doppelverbeitragung ihrer betrieblichen Altersvorsorge Sturm. Gegen die Doppelbesteuerung zieht der Bund der Steuerzahler ins Feld. Plusminus widmete sich dieses Skandals.

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13 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Edgar Krieger
    30. November 2019 16:42

    An die Adresse der GroKo
    zur Mehrfachverbeitragung Direktversicherte…
    Die öffentliche Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages zu diesem Antrag fand am 25. April 2018 statt. Seither, also seit nunmehr eineinhalb Jahren, wurde von der Regierungskoalition die Endabstimmung dieses Antrags im federführenden Gesundheitsausschuss verhindert.
    Zu sieben verschiedenen Terminen hat die einbringende Fraktion DIE LINKE. den Antrag hierzu im Ausschuss aufgesetzt, zu allen sieben Terminen wurde dieser Tagesordnungspunkt mit den Stimmen der Koalition abgesetzt. Die Begründung war in allen Fällen etwa gleichlautend: Man stehe kurz vor einem Durchbruch, ??…man arbeite innerhalb der Koalition an einer Lösung.??…seit 15 Jahren…
    Würden die versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenkasse, sowie aus der Gesetzl. Krankenversicherung über Steuermittel finanziert, wie es solidarisch richtig wäre, könnte die Finanzierung ermöglicht und der Beitragssatz für die derzeitigen Beitragszahler gesengt werden.
    Warum wird der Lobby der Stuhl weiterhin serviert, wo doch die Bürger dringend mehr Geld in der Tasche brauchen. Sie finanzieren den Umsatz für den regionalen Handwerker, Gewerbe und Handel, dieses Geld würde in dem so wichtigen Kreislauf arbeiten und kommt mehrfach (Umsatzsteuer, usw.) zurück.
    Diese GroKo ist nicht mehr tragbar…wer wird diese Ungerechtigkeit ändern?

    Antworten
  • Gert Zimmermann
    30. November 2019 18:15

    Obwohl schon in der Gesetzesbgründung BT-Drs. 15/2150, S.23, auf eine mögliche Doppelbesteuerung bei privaten Renten hingewiesen wird, wenn dort Rechnungszins und/oder Lebenserwartung von der Ertragsanteilskalkluation des EStg abweichen. Das war immer der Fall und nur durch die „früheren“ Überschüsse kam es nicht zur Doppelbesteuerung. Das ist inzwischen anders. Dazu ein Beispiel aus 2012. Ein 65-Jähriger zahlt 4.173 € Einmalbeitrag und bekommt ein Jahr später mit 66 eine Monatsrente von garantierten 16,39 € und 3,34 Überschuß, zusammen 19,73 €. Nach der Sterbetafel 1997/99 D-m, die er Ertragsanteilskalkulation des EStG zugrundliegt, wird er 176 Renten erhalten. 19,73 x 176 = 3.472,48 €. Das ist weniger als das eingesetzte Kapital. Da nach § 2 EStG nur Kapitalzuwäschs steuerbar sind, wurde den vom Finanzamt festgestzen Ertrag widersprochen. das FA hat noch nicht entschieden, weil es erst über die Revision einer Doppelbsteuerungsklage gegen den Steuerbescheid 2009 abwarten will.
    Der Kommentator wundert sich, daß bisher die Doppelbesteuerung von privaten Renten nicht thematisiert wurde; weiß aber aus Erfahrung daß viele Steuerberater sich diesem Gebiet nicht im erforderlichen Umfang widmen. .
    Bei den gesetzlichen Renten ist der Nachweis der Doppelbesteuerung schwierig, weil die Ermittlung des Beitrags aus versteuertem Einkommen es eigentlich erfordert, alle Steuerbescheide noch zu haben. Das ist bei der genannten Revision der Fall. So könnte es sein, daß der BFH erstmals eine Doppelbesteuerung bei einer gesetzlichen Rente feststellt, die aber nur auf spezielle Fälle zutreffen könnte. Die Revision entscheidet auch für die vom FG festgestellten Doppelbesteuerung bei privaten Renten.
    Mich würde interessieren, ob man im obigen Beispiel nicht direkt den Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter usw. verklagen kann, denn er hat nach Kommantatorauffassung gegen § 2 EStG und Artikel 14 GG – Eigentumsschutz – verstoßen. Über Antworten würde ich mich freuen.

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  • Great, i like it!

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  • Es ist doch nicht nur die Doppelbesteuerung, sondern WIE das Alterseinkünftegesetz zustande kam. Die schon seit langem erwünschte Besteuerung der Renten ist mit nicht möglichen Daten zurechtgetrickst worden!! Das BVerfG sollte eine Gleichbesteuerung von Renten und Pensionen sicherstellen. Das hat es auch getan, allerdings mit falschen Zahlen. Daran hält auch der BFH fest. Dass Pflichtversicherte schon während ihrer Aktivzeit steuerliche Nachteile gegenüber Beamten haben, ist wohl keinem aufgefallen.
    Der Beschwerdeführer war ein Leitender Oberstaatsanwalt der jahrelang beim Finanzgericht Münster Einsprüche eingelegt hatte. Das Finanzgericht Münster ist zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. In seinem denkwürdigen Urteil (Frechheit: steuerrechtsimmanente Betrachtungsweise, RZ 176) schreibt das BVerfG falsch ab und ignoriert den Inhalt von zwei gerichtseigenen Quellen. Es werden Rentenhöhen zugrunde gelegt, die es nicht gibt und nicht geben kann, ebenso Ruhestandsgehälter so gering, die es auch nicht gibt. Das stört das BVerfG nicht. Es gibt Quellen an, zitiert aber die Texte falsch. So zitiert das Gericht angeblich aus einer Bundestagsdrucksache. Nur, da steht drin, dass es solch hohe Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gibt. Die vom BVerfG angegeben Pensionen sind auch teilweise falsch und die zu versteuernden Zusatzeinkommen ebenso.
    Das hat aber wohl niemanden gestört. Auch nicht die Sachverständigenkommission. Aber das alles ist hier genau aufgeschlüsselt, nur ist die Mühe, das alles nachzurecherchieren offensichtlich so groß, dass niemand das getrickste Zustandekommen des Alterseinkünftegesetz bemerkt? https://altersarmut-per-gesetz.de/
    Diese Klage ist verloren: http://rentenbesteuerung-2005.de Man muss das BVerfG mit der Verletzung des Gleichheitssatzes konfrontieren, sonst weicht es auf den Ermessensspielraum des Gesetzgebers aus.

    Antworten
  • […] aber kein ganzes Land alimentieren. Spätestens 2021 wird den Bürgern die Rechnung präsentiert in Form höherer Steuern und Abgaben. Schon heute zahlen Rentner doppelt Steuern. Die Bürger müssen wirklich Angst vor den […]

    Antworten
  • Merkel lockt die Sozialkasseneinwanderer doch an und steckt denen die Gelder zu dafür werden die Rentner beschissen und die Doppelsteuer für die ,die ein Leben lang gearbeitet haben kassiert und Ihre Lakeien klatschen Beifall und keiner macht was und die größsten Rentenbescheißer ist die SPD , nur dumme Phrasen zum Thema Rente gestern wie heute gilt immer noch “ wer hat uns verraten ,die Sozialdemokraten “ Und einer der größsten Lügner war damals ein CDU Politiker komme gerade nicht auf den Namen mit dem Spruch “ die Rente ist sicher “ der hat damals schon geahnt ,das man Renter finanziell vergewaltigen kann und alle schauen zu

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  • Lilli Schneider
    29. Januar 2021 11:44

    Es wird immer nur davon geschrieben, dass die Doppeltbesteuerung der gesetzlichen Rente die jüngere Leute betrifft, die ab jetzt oder später in Rente gehen. Was ist aber mit den Rentnern, die 45 Jahre Rentenbeiträge eíngezahlt haben und auf ihre Rente jetzt, auf Grund von Rentenerhöhungen, Steuern zahlen müssen. 45 Jahre wurden Rentenpflichtbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      29. Januar 2021 11:55

      Richtig. Viele vergessen auch, dass jede Rentenerhöhung voll besteuert wird, damit steigt der Besteuerungsanteil auch von Alt-Rentnern. Das ist an Perfidität nicht zu überbieten.

      Antworten
  • […] 2022 auf 164,50 angehoben worden. So viel Metallrente wird nicht verbeitragt, das heißt nicht mit Krankenkassenbeitrag belastet. Alles, was darüber hinaus geht, wird bei der Metallrente mit dem vollen Krankenkassen- […]

    Antworten
  • Wir finden diesen Zustand unhaltbar und dringend zu reformieren.Man fragt sich warum es alle Rentner so hin nehmen. JA auch wir haben 45 Jahre gearbeitet dabei Steuern bezahlt und werden mit der Rente wieder gefordert – so eine Ungerechtigkeit….

    Antworten
  • Siegfried Andres
    28. April 2022 15:01

    Wir werden um unsere Lebensleistung betrogen 47 Jahre Arbeit und jetzt muss ich und meine Frau 1600 Steuern zahlen;das die sich nicht schämen,Rentenbetrug!

    Antworten
  • […] können die meisten nur ahnen. Irgendwann werden die Jungen rebellieren angesichts überbordender Sozialabgaben. Die Überalterung hat aber auch noch andere Auswirkungen – auf Innovationsfähigkeit und […]

    Antworten

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