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Rund 30 Prozent dessen, was die Deutschen jährlich erwirtschaften, wurde im vergangenen Jahr für Soziales ausgegeben. Das sind mittlerweile 918 Milliarden Euro – 30 Milliarden Euro oder 3,4 Prozent mehr Sozialabgaben als im Jahr davor.
Die Sozialausgaben steigen und steigen und steigen … von einem Rekordhoch zum nächsten. Wie im Sozialbericht 2017 der Bundesregierung steht, haben die Sozialausgaben die 900-Milliarden-Euro-Grenze überschritten. 2015 waren es noch 888 Milliarden Euro, 2016 schon 30 Milliarden Euro mehr. Wie sich diese 918 Milliarden Euro Sozialausgaben verteilen, ist auf 297 Seiten detailliert beschrieben. Größter Posten ist natürlich die Rente. Auch über Aspekte der Familienpolitik, der Gesellschafts- und Sozialpolitik oder Integration und Migration wird berichtet. Wichtige Themen sind auch Gesundheit, Prävention, Rehabilitation so wie die Pflege.
Was bedenklich stimmt, sei, so das „Handelsblatt“ der Umstand, „dass die Sozialausgaben seit 2012 kontinuierlich stärker steigen als das Bruttoinlandsprodukt“. Das heißt, es werde mehr verteilt, als erwirtschaftet wurde. Von Einklang könne da keine Rede sein. Nach Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dürften die Sozialausgaben 2017 um 4,8 Prozent auf 962 Milliarden Euro steigen, das Bruttoinlandsprodukt um drei Prozent auf 3.227,6 Milliarden Euro. Damit wird die Sozialleistungsquote, sprich das Verhältnis von Sozialausgaben zum Bruttoinlandsprodukt 2017 um 0,5 Prozentpunkte auf 29,8 Prozent steigen. Der Grund dafür ist, dass die Sozialausgaben deutlich stärker steigen werden als das Bruttoinlandsprodukt. Der Anstieg der Sozialleistungen beruhe im Wesentlichen auf einem Leistungszuwachs in der Sozialversicherung – insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung (mit rund elf Milliarden Euro
um rund vier Prozent), Krankenversicherung (mit rund zwölf Milliarden Euro um fünf Prozent) und Pflegeversicherung (mit rund acht Milliarden Euro um 26 Prozent). Es wirkt sich mittlerweile aus, dass immer mehr mit 63 Jahren in Renten gehen können.
Sozialleistungsquote und Veränderungen der Sozialleistungen und des nominalen Bruttoinlandsproduktes zum Vorjahr
294 Milliarden für Renten
Der Löwenanteil von 293,4 Milliarden Euro entfällt dabei auf die Renten – er ist der höchste Einzelposten im Sozialbudget. Zu annähernd drei Viertel bestehen die Leistungen aus Beitragseinnahmen, zu einem Viertel aus Zuschüssen des Bundes und Erstattungen aus
öffentlichen Mitteln. Die Krankenversicherung schlägt mit 223 Milliarden Euro zu Buche – und die Beamtenpensionen mit 55,2 Milliarden Euro. Was erstaunlich und fast schon beunruhigend ist: Die Ausgaben für die Pflegeversicherung lagen mit 29,7 Milliarden Euro über denen der Arbeitslosenversicherung mit 27,4 Milliarden Euro. Einen Teil dieser Ausgaben trägt der Staat, einen Teil die Unternehmen und einen Teil die Privat-Haushalte – ihr Beitrag zur Finanzierung des Sozialbudgets stieg 2015 auf annähernd 289 Milliarden Euro (2014: 278 Milliarden).
Die Sozialausgaben der Arbeitnehmer machen zusammen mit Steuern mittlerweile mehr als die Hälfte der Brutto-Gehälter aus. Der Steuerzahlergedenktag, sprich der Tag, bis zu dem Arbeitnehmer nur für Staat und Sozialversicherung arbeiten, fiel 2017 auf den 19. Juli.
Ist das nun viel oder wenig? Die Seite Sozialpolitik Aktuell hat die aktuelle Zahlen mit früheren verglichen und kommt zu einem interessanten Schluss:
Die Summe aller Sozialleistungen liegt im Jahr 2014 nach den Berechnungen des Sozialbudgets der Bundesregierung bei 849 Milliarden Euro. Der Informationsgehalt dieses Wertes bleibt allerdings gering, da er keine Aussage darüber zulässt, in welchem Verhältnis die Sozialleistungen zur Größe (Einwohnerzahl) oder zur wirtschaftlichen Leistungskraft des Landes stehen. Erst wenn das Verhältnis bekannt ist, lässt sich beurteilen – auch im Vergleich zu anderen Ländern oder im zeitlichen Vergleich -, ob das Leistungsniveau als „hoch“ einzuschätzen ist. Als zentraler Indikator für die wirtschaftliche Leistungskraft eines Landes gilt das Bruttoinlandsprodukt (BIP), also die Summe der in einem Jahr im Inland erzeugten Güter und Dienstleistungen. Deshalb ist es üblich, die Sozialleistungen in Beziehung zum BIP zu setzen. Die so ermittelte Sozialleistungsquote zeigt für 2014 einen Wert von 29,2 %.
Im zeitlichen Verlauf wird ersichtlich, dass die Sozialleistungsquote zwischen 1960 und 1975 (in den alten Bundesländern) als Ergebnis der sozialpolitischen Reformpolitik kräftig angestiegen ist. In den Jahren von 1975 bis 1991 hat sich dann die Quote auf einem vergleichsweise konstanten Niveau zwischen 25 % und 26 % eingependelt. Seit Anfang der 1990er Jahre lässt sich ein erneuter Anstieg erkennen – auf bis zu 29,8 % im Jahr 2003. Die sozialen Folgekosten der deutschen Einheit und auch die ansteigende Arbeitslosigkeit machen sich hier bemerkbar.
Weiterführende Links:
- Sozialausgaben auf Rekordniveau (Welt)
- http://vorunruhestand.de/2016/03/renten-desaster-schlimmer-als-gedacht/
- http://vorunruhestand.de/2016/04/steigen-die-rentenbeitraege-auf-26-prozent/
- http://vorunruhestand.de/2016/03/mehr-durchblick-im-renten-wirrwarr/
- http://vorunruhestand.de/2015/10/dinks-contra-eltern-einkommensgefaelle/
- http://vorunruhestand.de/2016/04/krankenkassen-langen-bei-betriebsrenten-zu/
- http://vorunruhestand.de/2016/02/betriebliche-altersvorsorge-bumerang-fuer-die-rente/
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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Die Ausgaben für die Renten aus der gesetzl. Rentenversicherung sind keine Sozialausgaben, sondern durch eigene Beiträge aus den Löhnen erworbene Ansprüche. Die gesetzl. Rentenversicherung speist sich aus den Rentenbeiträgen aus den Löhnen der gesetzl. Rentenversicherten und nicht aus dem Sozialbudegt.
Die GRV ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, allerdings missachten das politisch Veranwortliche.
Außerdem ist aufzuschlüsseln, was für Renten aus der GRV bezahlt wird und was für versicherungsfremde Leistungen, also allgemeinstaatliche Aufgaben, die aus Steuermitteln zu finanzieren sind. Ausgaben der Rentenversichertung sind nicht gleich Rentenausgaben. Deshalb gibt es den Bundeszuschuss zur GRV, der das zurück zu bezahlen hat (§213 SGB VI) aber seit 1957 noch nie vollständig erfolgt ist, mit der Folge, dass der GRV bis heute rund 700 Mrd. Euro fehlen – Eigentum der Beitragszahler!
Der Staat bedient sich, nicht umgekehrt.
Soll absichtlich der Eindruck vermittelt werden, dass Rentner Kostgänger der Allgemeinheit sind, auf Kosten der Jungen leben und damit Stimmung Jung gegen Alt?
Das Problem sind die zunehmenden schlecht bezahlten und in Mini-Leih- und Zeitarbeitsplätze aufgesplitteten Arbeistplätze.
3.533.406 Personen 7,9 % Unterbeschäftigung im Juni 2016!
Im Juni 2016 gibt es 6.648.120 Leistungsempfänger 4) SGBII/SGBIII das entspricht ebenso wie im Vormonaten einer Hilfequote von 8,0% erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Darunter erhalten
719.843 Personen Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
4.314.440 Personen als erwerbsfähige Leistungsberechtigte Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
1.613.837 Personen erhalten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (z.B. Kinder in Bedarfsgemeinschaften) Sozialgeld
Von den mit Buchhaltertricks nicht mehr gezählten Arbeitslosen mal ganz zu schweigen, hier aufgeschlüsselt:
http://politik-sind-wir.de/showthread.php/609-Aktuelle-Analysen-zur-Lage-der-Nation?p=578675&viewfull=1#post578675
Und jeder Rentner, der kein Geld ausgeben kann, schwächt die Binnennachfrage.
Danke Antje Steen für diesen Kommentar. Das Thema Rente ist leider mittlerweile so komplex geworden, weil Politiker schon seit Jahren, was sage ich, Jahrzehnten daran herum schrauben.
Beste Grüße
Sind Pensionen und die Beihilfe eigentlich keine Sozialausgaben?
Auch zu Pensionen und Beihilfen steht eine Passage im Sozialbericht. Sie gehören ebenfalls zu Sozialausgaben. Im Sozialbericht heißt es auf Seite 225: „Das Sozialbudget umfasst auch Leistungen des Staates in seiner Funktion als Dienstherr nach den Beamtengesetzen. Diese Leistungen richten sich im Wesentlichen nach dem sich aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes ergebenden Alimentationsprinzip. Hiernachist der Dienstherr verpflichtet, die Beamten, Richter (daran orientiert auch die Berufssoldaten) und ihre Familien lebenslang amtsangemessen zu alimentieren, d.h., ihnen und ihren Familien nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und … in Krankheits- und Pflegefällen sowie bei Geburten für Beamte, Richter und Berufssoldaten
sowie deren Angehörige Teile eines in sich geschlossenen, eigenständigen Sicherungssystems.“
Die Antwort dürfte Rentner und vor allem Erwerbsminderungsrentner nicht besonders schmecken.
Den Sozialbericht kann man auch so auswerten:
Im Jahr 2015 wurden für 25.24 Millionen Rentner vom Staat ca. 75 Mrd.Euro ausgegeben,
für 1,59 Millionen Vorsorgeempfänger wurden 71,4 Mrd. Euro aufgewendet.
Diese Aussage ist genauso „richtig“ wie die Überschrift: 918 Milliarden Euro für Sozialausgaben
[…] sollen entlastet werden. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent des Bruttolohns sinken (0,2 Prozentpunkte mehr als […]