Was bringt der Koalitionsvertrag Rentnern und Krankenversicherten wirklich?

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Der Koalitionsvertrag ist für Rentner und Krankenversicherte eine Mogelpackung und Etikettenschwindel. Das Ziel von Union und SPD, die Rente „für alle Generationen gerecht und zuverlässig“ zu gestalten, ist nichts anderes als Augenwischerei. Von Anerkennung der Lebensleistung oder Generationengerechtigkeit kann keine Rede sein. Und die Millionen von Direktversicherten wurden wieder von der CDU/CSU über den Tisch gezogen.

Steigende Lasten und Bürgschaften

„Deutschland schreitet vorwärts in die Vergangenheit“, beschreibt die Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) so treffend das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. „Das Resultat ist Stillstand in der Innenpolitik wie in Europa“, so ihr Urteil. Der Koalitionsvertag ist ein Wunschkonzert von Union und SPD, zahlen müssen es die Bürger.

Von wegen soziale Sicherheit

Was steht im Koalitionsvertrag zu den Themen Rente und Krankenversicherung. Union und SPD versprechen „soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten“, so steht es im Koalitionsvertrag. „Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein“, heißt es weiter. „Dazu gehören die Anerkennung der Lebensleistung und wirksamer Schutz vor Altersarmut“, so der Wortlaut des Koalitionsvertrags. Die gesetzliche Rente soll auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 abgesichert werden.

Koalitionsvertrag verkauft Rentner für dumm

Andrea Nahles verkauft das gern als große Errungenschaft. Warum die „doppelte Haltelinie“ aber nur Augenwischerei ist.

  1. Die von ihr gefeierte 48 Prozent wären bis 2025 ohnehin erreicht worden. Dazu Reiner Heyse von seniorenaufstand.de: „Die Deutsche Rentenversicherung meldet im Dezember 2017 ‚Beitragssatz und Rentenniveau bleiben bis 2024 voraussichtlich unverändert‘.“ Das heißt, Andrea Nahles verkauft eine Selbstverständlichkeit als Errungenschaft. Die SPD feiere eine „Nebelkerze“.
    1. Stabilisierung bei 48 Prozent – das hört sich nach Großtat an, ist es jedoch nicht. Denn auch diese 48 Prozent stimmen so nicht. Das Rentenniveau sinkt schon deshalb, weil der Besteuerungsanteil der Renten steigt, das heißt, immer mehr von der Brutto-Rente muss versteuert werden. Wer 2018 in Rente geht, muss seine Rente zu 76 Prozent besteuern; wer 2025 in Rente geht, muss schon zu 85 Prozent von seiner Rente Steuern zahlen. Nur noch 15 Prozent bleiben steuerfrei. Unterm Strich bleiben einem Neu-Rentner 2025 netto also weniger als einem Neu-Rentner 2018. Davon steht aber im Koalitionsvertrag kein Wort. Das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen eines Neu-Rentners sinkt bis 2025. Heyse rechnet am Beispiel eines Eckrentners vor:
      2017:
      Brutto-Rente vor Steuern:       1232 Euro
      Netto nach Steuern (10,50 €): 1221 Euro
      2025:

      Brutto-Rente vor Steuern:       1232 Euro
      Netto nach Steuern (36,50 €) : 1195 Euro
      2040
      Brutto-Rente vor Steuern:      1232 Euro
      Netto nach Steuern (85,30€): 1146 Euro

Besteuerungsanteil steigt bis 2040 auf 100 Prozent

Grenzen je nach VersicherungBruttolohn 2016  (Euro)Bruttolohn 2017  (Euro)
MonatJahrMonatJahr
Kranken- und Pflegeversicherung
Beitragsbemessungsgrenze4 237,5050 8504 35052 200
Versicherungspflichtgrenze 14 687,5056 2504 80057 600
Renten- und Arbeitslosenversicherung
BeitragsbemessungsgrenzeWest:  6 200West:  74 400West:  6 350West:  76 200
Ost:    5 400Ost:    64 800Ost:    5 700Ost:    68 400

 

Änderung der Rentenformel

Schuld an der Absenkung des Rentenniveaus ist der „Dämpfungsfaktor“. Der Dämpfungsfaktor in der bisherigen Rentenformel legt fest, dass die Renten nicht mehr automatisch den Löhnen folgen. Matthias W. Birkwald, der Rentenexperte der „Linken“ hat es ausgerechnet. „Zwischen 2003 und 2029 werden die Renten um fast zwölf Prozentpunkte von der Lohnentwicklung abgekoppelt“, so Birkwald. Dabei habe die Talfahrt noch nicht einmal richtig begonnen. „Allein zwischen 2016 und 2029 wird die Rentenanpassung fast acht Prozentpunkte hinter den Löhnen zurückbleiben“, so Birkwald.

Union und SPD wollen 2018 die Rentenformel anpassen, um das Rentenniveau von 48 Prozent zu halten, so zumindest steht es im Koalitionsvertrag. Was genau dabei herauskommt, weiß keiner. Ob sich damit das Brutto-Rentenniveau auf 48 Prozent halten lässt, ist fraglich. Das müsste schnell passieren – und rückwirkend. Nach dem die Koalitionsverhandlungen schon so lang gedauert haben, ist das nicht sonderlich wahrscheinlich.

Verarschung der jüngeren Generation

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass durch eine Rentenkommission ein „verlässlicher Generationenvertrag“ eingerichtet wird. Das ist ein Witz. Die Union unter Angela Merkel regiert nun bereits seit mehr als zwölf Jahren und hat es in diesem Zeitraum nicht geschafft, einen „verlässlichen Generationenvertrag“ zu formulieren. Warum soll das dieses Mal gelingen? Die Versäumnisse rächen sich jetzt schon und werden noch weit schmerzhafter, je länger sie auf die lange Bank geschoben werden. Die Rentenkommission soll bis März 2020 einen Bericht vorlegen – das sind noch zwei Jahre. Dabei sind die Fakten längst bekannt, denn nichts ist so zuverlässig wie die demographische Entwicklung. Jeder weiß, dass die Babyboomer ab 2025 nach und nach in Rente gehen werden. Der Höhepunkt ist genau nach 2025 zu erwarten. Die mögliche große Koalition hat also die Zukunftsaufgaben geschickt nach hinten geschoben.

Auch der nächste Satz im Koalitionsvertrag ist eine Leerformel. Da heißt es, „die Rentenkommission soll die Stellschrauben der Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern“. Dabei hätte die Union nur die Seiten der Rentenversicherung genau durchlesen müssen. Denn da steht, dass „die Nachhaltigkeitsrücklage nach der letzten Finanzschätzung in den kommenden Jahren kontinuierlich abschmelzen wird“. Ende 2016 waren es mit 32,4 Milliarden Euro noch 1,62 Monatsausgaben, 2022 wird die Rücklage voraussichtlich unter die Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben rutschen.

Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden bekommen drei statt wie bisher zwei Rentenpunkten, aber nur dann, wenn sie drei und mehr Kinder haben. Eine Mutter mit einem Kind oder zwei Kindern bekommt auch künftig nur zwei Rentenpunkten angerechnet. Für sie soll sich also nichts ändern. Soweit die Fakten. Im Koalitionsvertrag steht: „Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen.“ Und weiter heißt es, das sei ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Mehr Verarschung geht schon nicht. Das ist eine neue Ungerechtigkeit.

  1. Warum sind die anderen Kinder weniger wert?
  2. Warum soll damit die Altersarmut bekämpft werden?
  3. Warum sollen dafür die Beitragszahler der Rentenversicherung aufkommen?

War die Mütterrente I schon ungerecht, so ist es die Mütterrente II erst recht. Statt diese Ungerechtigkeit zu beheben, haben Union und SPD neue Ungerechtigkeit geschaffen. Die Altersarmut von Frauen lässt sich damit nicht bekämpfen, weil die Mütterrente II – wie schon die Mütterrente I – auch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit angerechnet wird.

Bei Frauen und Männern, die wegen ihrer geringen Altersbezüge auf Grundsicherung angewiesen sind, verringert sich dem VdK zufolge so der Anspruch auf Sozialhilfe oder geht ganz verloren. Die Politik beschließt etwas und lässt die Rentenversicherung zahlen. Normalerweise gilt: Wer anschafft, zahlt auch. „Klar ist, dass die Anhebung der Mütterrenten aus Beitragsmitteln finanziert werden soll“, schreibt RP Online (Rheinische Post). Die Präsidentin der Rentenversicherung, Gundula Roßbach, ist verständlicherweise erbost, schließlich ist das wieder ein Griff in die Rentenkasse. „Bei der beschlossenen Verbesserung von Kindererziehungszeiten handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, urteilt sie. Sie sei deshalb in vollem Umfang aus Steuermitteln zu finanzieren.

Verarschung der Grundrentner

„Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut“ – durch „Einführung einer Grundrente“, liest sich das im Koalitionsvertrag. Die Grundrente soll zehn  Prozent über der Grundsicherung sein und zwar für alle, „die ein Leben lang gearbeitet haben, unter Einbeziehung von Kindererziehungs-  und Pflegezeiten“, heißt es da weiter.

Was heißt das konkret? Nehmen wir mal das Beispiel München. Laut offiziellem Stadtportal München bekommt ein Rentner im Alter als Alleinstehender 416 Euro und 21 Euro Aufstockung, sind zusammen 437 Euro monatlich. Zehn Prozent über dem Grundsicherungsbedarf macht 480,70 Euro aus. Das hilft der Münchner Arzthelferin, die in Rente geht wenig, denn sie wird im Alter trotzdem auf Grundsicherung angewiesen sein, weil Miete und sonstige Lebenshaltungskosten höher sind als ihre Altersrente. Der entwürdigende Gang zum Sozialamt bleibt ihr zwar erspart, dafür muss sie sich aber finanziell immer noch nackt ausziehen. Wie steht es so schön in dem Papier „Voraussetzung für den Bezug der ‚Grundrente‘ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung“.  Die „Grundrente“ läuft über die Rentenversicherung, wobei die wiederum mit dem Sozialamt zusammenarbeitet. Bislang allerdings müssen ärmere Rentner immer noch zum Sozialamt – und das wird auch in Zukunft so bleiben. Also, wo ist da die Verbesserung?

Verarschung der Zeitungszusteller

Einen besonderen Gag haben sich Union und SPD für Zeitungszusteller ausgedacht.  „Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt“, steht da tatsächlich drin. Kein Wunder, ist die SPD doch Eigentümerin der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft (DDVG) und denkt natürlich an ihre Kosten – allerdings auf Kosten der Zusteller, die eh schon wenig verdienen und jetzt um einen Teil ihrer Altersvorsorge geprellt werden.

Verarschung der Ost-Rentner

„Für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess wollen wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung unter Angela Merkel hat das Thema auf die lange Bank geschoben in der Hoffnung, dass möglichst viele der benachteiligten Ost-Rentner wegsterben. Das Problem besteht teilweise schon seit 1997, wie „Neues Deutschland“ schreibt. Bislang ist es nur ein vages Versprechen. Wie viel letztlich bei den Betroffenen ankommt, ist fraglich.

Verarschung der Erwerbsminderungsrentner

„Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können“, heißt es im Koalitionspapier. „Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszeiten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben“, liest sich da. Danach werde die Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben. Liest sich ja erst einmal ganz gut – und ist eine Verbesserung gegenüber dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ (EM-Leistungsverbesserungsgesetz). Dieser Gesetzesentwurf wäre damit Makulatur und für den Papierkorb.

Wie gesagt, liest sich gut, in der Praxis allerdings springt für Erwerbsminderungsrentner wenig heraus. Dem Linken-Rentenexperten Matthias Birkwald zufolge liegt das „Plus 2018 bei gerade einmal 4,50 Euro im Monat, 2025 sind es 50 Euro“. Mit der Neuregelung im Koalitionsvertrag träte die Verbesserung von 50 Euro schon heute ein – und nicht erst 2025.

Allerdings gilt die Neuregelung nur für Neu-Rentner. Erwerbsminderungsrentner, die bisher schon eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sind die Dummen in diesem Koalitionsvertrag.

Verarschung der Altersvorsorger

„Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können“, heißt es lapidar im Koalitionsvertrag. Wer dafür zuständig sein soll, ist klar: der Staat. „Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen“, liest der Bürger. Klingt aufs Erste plausibel und löblich. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zitiert Kanzleramtschef Peter Altmaier mit den Worten, dass „durch die Einführung eines digitalen Bürgerportals künftig sichergestellt werden soll, dass alle Verwaltungsdienstleistungen deutschlandweit elektronisch verfügbar sind“, so sein hehrer Ansatz. Gleichzeitig müsse ein solches Portal den Bürgern den Zugang zu einer unabhängigen Plattform bieten, die alle Ansprüche aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Vorsorge sicher, einfach und übersichtlich zusammenfasst. Damit solle, so Altmaiers Argument, nachvollziehbar sein, „welche Anwartschaften der Bürger in den verschiedenen Säulen der Altersversicherung angespart hat“.

Wie gesagt, klingt fürsorglich. Nur, wem nützt eine solche Information? Dem Bürger oder dem Staat? Cui bono – wem nützt ein solches Rentenkonto? Wirklich dem Bürger – oder nicht doch eher dem Staat. Dank eines solchen Rentenkontos kann der Staat dann viel besser abschätzen, wo er den Bürger noch schröpfen kann, denn dann liegen ja die ganzen Vermögensverhältnisse des Bürgers offen – und für den Staat vergleichsweise bequem erreichbar.

„Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können“, steht da weiter. Die sollen „insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen“, was gut klingt.

Sollen sich die Selbstständige jetzt freuen? Eher nicht. Sie bangen eher um ihre Altersvorsorge. Sie sind im Vertrauen auf bestehendes Recht langfristige Verbindlichkeiten eingegangen, sparen vielleicht für ein Haus oder eine Wohnung als Altersvorsorge oder haben einen Fondssparplan. Die Frage ist nur, ob das von der Koalition anerkannt wird. Wenn nicht, müssen sie in die Rentenversicherung einzahlen und zusätzlich ihren Verpflichtungen nachkommen.

Ach ja, im Koalitionsvertrag steht auch, dass die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduziert werden sollen. Bisher ist es ja so, dass viele Selbstständige, die wenig verdienen, von den Krankenkassen geschröpft werden. Die Krankenkassen gehen 2018 von einem Mindestverdienst von 2283,75 Euro aus, auch wenn ein Selbstständiger weniger verdient. Auf Antrag können Selbstständige mit absolut geringen Einkünften in Härtefällen weniger zahlen. Aber selbst diese Härtefallregelung sieht einen Mindestverdienst von 1522,50 Euro vor.

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) ist mit der Regelung im Koalitionsvertrag unzufrieden. „Mit der Absenkung auf 850 oder 1522,50 Euro bleibt die GroKo jedoch auf halbem Weg stehen“, meint der Verband. Es sei zwingend nötig, den Mindestverdienst auf 450 Euro zu senken, wie das bei Teilzeit-Angestellten der Fall sei. Übrigens, im Koalitionsvertrag steht, dass die „Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherbeiträge von heute 2283,75 Euro auf 1150 Euro nahezu halbiert“ werden. Was die Härtefälle betrifft, ist offen.

„Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wieder herstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert“, so steht es im Koalitionsvertrag. Klingt toll, ist aber auch nur Augenwischerei. Denn, der Zusatzbeitrag wird nicht abgeschafft, sondern auch weiterhin von den Versicherten gezahlt, wenn auch nur zur Hälfte. Bei einem Rentner macht das nur ein paar Euro aus.

Ein Beispiel:

Heute

Ein Rentner mit einer (guten) Brutto-Monatsrente von 2069,74 Euro zahlt

Brutto-Rente                                               2069,74 Euro

Beitrag zur Krankenversicherung               151,09 Euro

Zusatzbeitrag                                               20,70 Euro

2019

Brutto-Rente                                               2069,74 Euro

Beitrag zur Krankenversicherung               151,09 Euro

½ Zusatzbeitrag                                            10,35 Euro

Ersparnis pro Jahr                                        124,20 Euro

Ein Eck-Rentner mit einer Brutto-Monatsrente von 1418 Euro zahlt

Brutto-Rente                                               1418,00 Euro

Beitrag zur Krankenversicherung              103,51 Euro

Zusatzbeitrag                                                 14,80 Euro

2019

Brutto-Rente                                               1418,00 Euro

Beitrag zur Krankenversicherung              103,51 Euro

½ Zusatzbeitrag                                                7,40 Euro

Ersparnis pro Jahr                                         88,80 Euro

 

Das soll der große Wurf sein? Nur wer deutlich mehr verdient, wird stärker entlastet. Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt von 36 000 Euro spart laut „Welt“ 180 Euro an Krankenkassenbeiträgen, die dann der Arbeitgeber übernehmen muss. Bei Rentnern ist es dann die Deutsche Rentenversicherung.

Verarschung der Direktversicherten

„Zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge senken wir die Beiträge für Betriebsrenten um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil“, der von der SPD eingebrachte Vorschlag stand allerdings in der Endfassung des Koalitionsvertrags nicht mehr drin. Die Union hat den Satz gestrichen und damit Millionen von Betriebsrentner und Direktversicherungsgeschädigten vor den Kopf gestoßen. Sie zahlen auch in Zukunft doppelte Beiträge – in der Anspar- und der Auszahlphase. Sie zahlen auch in Zukunft den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung an die Krankenkassen, insgesamt mehr als 18 Prozent. Wer es nicht glauben will, vergleiche die beiden Versionen vom 5. und 7. Februar. So geht Politik. Die Krankenkassen-Lobbyisten der Union, die im Gesundheitsausschuss sitzen, haben sich erneut durchgesetzt.

Hier die beiden Entwürfe vom 5. und 7. Februar 2018

Doppelverbeitragung von Direktversicherungen und Betriebsrenten

In dem Entwurf vom 5.2.2018 hatte die SPD vorgeschlagen, die Beiträge für Betriebsrenten – das hätte auch Direktversicherungen betroffen – um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil zu halbieren. In der endgültigen Fassung des Koalitionsvertrags ist dieser Passus nicht mehr enthalten. Er wurde auf Wunsch der CDU/CSU herausgenommen. Die Union will Betriebsrentner nicht entlasten und will die betriebliche Altersvorsorge nicht stärken, sondern schwächen.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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