Mütterrente kann auch Väterrente sein

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Kümmern sich Väter überwiegend um ihre Kinder, können sie auch Mütterrente beziehen. Dabei ist allerdings einiges zu beachten.

Viele Eltern reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben den Beruf ganz auf, um ihre Kinder zu erziehen. Dadurch zahlen sie auch weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein, was die Höhe der späteren Rente mindert. Um hierfür einen Ausgleich zu schaffen, können sogenannte Kindererziehungszeiten von maximal 36 Monaten für nach 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund. Ihre Höhe entspricht den Beiträgen eines Versicherten mit einem Bruttogehalt von aktuell rund 4.200 Euro im Monat.

Kindererziehungszeiten auch für Väter

Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre „Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“. Diese können zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen und zählen bei einigen Wartezeiten mit.

Auch Väter, die überwiegend für die Kinderziehung zuständig gewesen sind, können von den Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten profitieren und Mütterrente beziehen. Alternativ können Eltern gemeinsam eine übereinstimmende Erklärung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger abgeben und die Zeiten der Kindererziehung trotzdem beim Vater berücksichtigen lassen. Diese Erklärung kann für höchstens zwei Monate rückwirkend abgegeben werden.

Mehr Infos

Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es im Flyer „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“ – kostenfrei herunterladen unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder bestellen.

 

Bild: Freepik

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Helmut Achatz

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