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Ab 2027 werden die letzten Monate vor der Rente anders hochgerechnet. Das macht’s einfacher – und in vielen Fällen kommen dabei höhere Rente heraus.
Wer in den letzten Monaten vor Rentenantritt noch Boni bekommen hat oder eine Extra-Zahlung, schaut manchmal in die Röhre, denn die Gefahr besteht, dass diese Zahlungen bei der Rentenberechnung unberücksichtigt bleiben. Wie heißt es im § 70 SGB VI so schön: „Weicht die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme von der durch den Rentenversicherungsträger errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme ab, bleibt sie für diese Rente außer Betracht“. Das soll sich – allerdings erst ab 2027 – ändern, mit dem SGB-VI-Änderungsgesetz.
Hochrechnung wird fairer
Kernstück ist die laut „Rentenbescheid24“ Anpassung der Hochrechnung nach § 194 SGB VI sowie die Änderung in § 70 SGB VI. Besonders die „Boomer“-Jahrgänge dürften davon profitieren – auch in Form höherer Renten. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Renteneinstieg für zukünftige Rentner, insbesondere die sogenannten „Boomer“ der geburtenstarken Jahrgänge, fairer und unbürokratischer zu gestalten.
Die wesentlichen Konsequenzen:
- Weniger Bürokratie: Bisher mussten Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, eine gesonderte Meldung über ihre letzten Einkünfte bei ihrem Arbeitgeber anfordern, um eine frühzeitige Rentenberechnung zu ermöglichen. Mit der Gesetzesänderung entfällt die Zustimmungspflicht des Arbeitnehmers. Stattdessen können Arbeitgeber und Sozialleistungsträger die Meldung der beitragspflichtigen Einnahmen automatisch an die Rentenversicherung übermitteln. Das beschleunigt den Prozess und sorgt für einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand.
- Sicherer und fairer Rentenbescheid: Die Rentenversicherung nutzt eine Hochrechnung der letzten zwölf Monate, um einen vorläufigen Rentenbescheid zu erstellen, da die genauen Einkommensdaten der letzten Monate vor Rentenbeginn oft noch nicht vorliegen. Nach der Gesetzesänderung wird der endgültige Rentenbescheid automatisch überprüft. Wenn die tatsächlichen Einnahmen höher sind als die hochgerechneten Werte, erfolgt eine automatische Nachzahlung des Differenzbetrags. Das schützt die Rentner davor, dauerhaft eine zu niedrige Rente zu erhalten. Besteht kein höherer Anspruch, bleibt der Bescheid unverändert.
- Möglich höhere Renten: Die Anpassung in § 70 SGB VI in Verbindung mit der neuen Hochrechnung in § 194 SGB VI stellt sicher, dass alle Einkünfte, einschließlich Sonder- oder Bonuszahlungen kurz vor Rentenbeginn, vollständig berücksichtigt werden. Für viele angehende Rentner, die in den letzten Jahren ihres Berufslebens möglicherweise besser verdient haben, kann dies zu einer höheren Rente führen.
Renteneinstieg wird einfacher
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gesetzesänderungen einen sichereren, transparenten und unkomplizierten Renteneinstieg schaffen, von dem insbesondere die geburtenstarken Jahrgänge profitieren, indem sie eine höhere Rente erhalten können und der administrative Aufwand reduziert wird.
🔁 § 70 SGB VI – Neuberechnung und Nachzahlung
Was bisher galt:
- Die einmal festgesetzte Rente blieb unverändert, auch wenn sich später herausstellte, dass das Einkommen höher war.
- Korrekturen waren kaum möglich und oft mit langwierigen Einspruchsverfahren verbunden.
Was sich ab 2027 ändert:
- Die Rentenversicherung überprüft nachträglich, ob die tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen höher waren.
- Falls ja, erfolgt eine Neuberechnung der Rente – inklusive Nachzahlung.
- Falls nicht, bleibt die Rente wie ursprünglich festgesetzt.
- Ergebnis: Fairness und Sicherheit für Rentner, keine dauerhaften Nachteile mehr durch fehlerhafte Hochrechnungen
👥 Wer profitiert besonders?
- Boomer-Jahrgänge (1955–1969), die in den kommenden Jahren in Rente gehen.
- Menschen mit hohem Einkommen in den letzten Monaten vor Rentenbeginn.
- Versicherte, die bisher durch fehlerhafte Hochrechnungen benachteiligt wurden.
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