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Wer im Juni in Rente geht, zahlt doppelt Pflegebeiträge: von Januar bis Juni als Arbeitnehmer und ab Juli rückwirkend als Rentner für die ersten sechs Monate. Das ist an Irrsinn nicht mehr zu übertreffen.
Wer im Juni 2025 in Rente geht, ist gekniffen, weil Staat und Sozialversicherung ihn doppelt Pflegebeiträge zahlen lässt. Denn, die Deutsche Rentenversicherung hat es nicht geschafft, die Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 entsprechend zeitnah umzusetzen. Deswegen greift sie zu einem Trick – und belastet Rentnerinnen und Rentner rückwirkend mit der über sechs Monate aufgelaufenen Erhöhung. Das heißt, sie müssen die Differenz für diesen Zeitraum nachzahlen.
Das bedeutet: Der Pflegebeitrag wurde zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte pro Monat erhöht. Für sechs Monate ergibt sich so eine einmalige Nachzahlung von 6 × 0,2 % = 1,2 % der monatlichen Bruttorente. Diese einmalige Nachzahlung wird zusätzlich zum regulären, erhöhten Beitragssatz von 3,6 Prozent im Juli von der Rentenzahlung abgezogen. Das heißt, im Juli zahlen einen Gesamt-Pflegebeitrag von 3,6 Prozent plus 1,2 Prozent = 4,8 Prozent ihrer Bruttorente.
Rentner werden doppelt verbeitragt
Trick 1
Der Clou: Die Nachzahlung von 1,2 Prozent wird auf die bereits um 3,74 Prozent erhöhte Juli-Rente berechnet. Das bedeutet, dass Rentner, obwohl sie für die Monate Januar bis Juni noch die niedrigere Rente erhalten haben, die Nachzahlung auf Basis der höheren Rente leisten müssen, die sie erst ab Juli erhalten. Dies führt zu einer geringfügig höheren Belastung, als wenn die Nachzahlung auf Basis der niedrigeren Renten der ersten Jahreshälfte berechnet worden wäre.
Trick 2
Damit nicht genug: Rentnerinnen und Rentner, die beispielsweise im Juni in Rente sind, sind von dieser Regelung besonders betroffen, denn sie müssen die volle rückwirkende Nachzahlung für sechs Monate leisten, obwohl sie möglicherweise nur für einen Monat tatsächlich Rente bezogen haben. Vor ihrem Renteneintritt haben sie die Pflegeversicherungsbeiträge bereits über ihr Gehalt entrichtet, wodurch es zu einer „doppelten Verbeitragung“ für die Monate vor Rentenbeginn kommt.
Ab August stimmt die Rechnung
Erst ab August 2025 fällt die einmalige Nachzahlung weg, und Rentner zahlen dann den regulären erhöhten Beitragssatz von 3,6 Prozent (Rentnerinnen und Rentner mit Kindern), Kinderlose zahlen ab dem 1. Juli 2025 4,2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens (3,6 + 0,6).
Wenn der Staat Gesetze erlässt, müsste er eben auch an die Umsetzung in den komplexen Sozialversicherungssystemen denken – was meist nicht der Fall ist.
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
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Zeit seit Abgabe des Versprechens
Zu wenig Zeit für Umstellung eingeplant
Die Deutsche Rentenversicherung verteidigt das Vorgehen mit pragmatischen Argumenten. Laut einem Schreiben, sei die zeitgleiche Umsetzung von Rentenerhöhung und Beitragserhöhung notwendig gewesen, wie „Echo24“ schreibt. Grund sei die kurzfristige Entscheidung zur Beitragserhöhung, die keine Zeit für differenzierte technische Anpassungen ließ. „Eine Regelung für Einzelfälle wäre viel teurer geworden“, heißt seitens der Deutschen Rentenversicherung. Die daraus entstehenden Verwaltungskosten hätten wiederum alle Versicherten mittragen müssen.
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