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Die SPD hat Millionen um ihre private Altersvorsorge gebracht. Statt einer Privatrente, die den Namen verdient, hat sie mit der Riester-Rente eine Riesen-Ruine hinterlassen. Die Riester-Rente ist ein grandioser Flop.
Die Riester-Rente ist gescheitert. Sie sollte die Rentenlücke füllen, aber Riester-Rentner bekommen meist nur ein Taschengeld. Die Rendite liegt deutlich unter zwei Prozent, sprich, sie kann nicht einmal die Inflation ausgleichen. Die meisten liegen sogar noch weit darunter. Ex-Arbeitsminister Walter Riester hat uns vor mehr als 20 Jahren viel versprochen – und nichts gehalten. Von wegen Schutz gegen Altersarmut – davon kann keine Rede sein! Viele Riester-Rentner müssen sich mit einem Taschengeld begnügen, wie „Bild“ berichtet. Das bestätigt auch das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Der mit der Riester-Reform von 2001 geplante Ausgleich des sinkenden Versorgungsniveaus gesetzlicher Renten durch staatlich geförderte private Altersvorsorge gelinge nach Ansicht von Sozialforschern bisher nicht. Die Renditen der geförderten Altersvorsorgeverträge fallen zu niedrig aus, so die Analyse der Auszahlungsphase von Riester-Verträgen. Riester-Rente – nur noch ein Taschengeld
Versicherer zocken Riester-Rentner ab
Einer Statistik des Bundesfinanzministeriums zufolge bringt die Riester-Rente Versicherten durchschnittlich nur 132 Euro monatlich, wobei sich „Bild“ auf die Auszahlungsstatistiken der Behörde beruft: 2022 erhielten mehr als eine Million Riester-Rente bereits entsprechende Leistungen. Demnach erhielten Ende 2022 bereits über eine Million Menschen Leistungen aus der Riester-Rente. Die jährliche Durchschnittsrente lag bei 1.581,12 Euro im Jahr, sprich 132 Euro pro Monat. „Bei 26,5 Prozent der Männer und 35,1 Prozent der Frauen werden noch nicht einmal 42 Euro erreicht“, so das Ergebnis der Sozialforscher. des IAQ.
„Weitestgehend unbekannt“ sei schließlich, ob es während der Auszahlungsphase der Riester-Rente – wie bei der gesetzlichen Rente – „eine laufende Anpassung der Leistungen“ gebe. Dazu hätten die Sozialforscher nur Riester-Rentner befragen müssen. Die Antwort heißt lapidar: „Nein“.
Sparer meiden mittlerweile Riester-Rente
Es darf niemand wundern, dass immer weniger Bürgerinnen und Bürger mithilfe eines Riester-Vertrags privat für das Alter vorsorgen. Die Zahl der Riester-Verträge sinkt stetig. Was die Statistik verschweigt: Jeder vierte Vertrag wird nicht mehr bespart. Das heißt, unter den 15,11 Millionen Verträgen sind viele Karteileichen.
Inflation frisst Riester-Rente
Finanzexperten kritisieren laut „T-Online“ aber schon seit Längerem, dass die Renditen der Riester-Rente sehr niedrig ausfallen. Eine Studie von „Finanzwende Recherche“ zeige auf, dass alle angebotenen Riester-Verträge für das Jahr 2023 weniger als zwei Prozent Gewinn erzielen und somit unterhalb der langjährigen Inflationsrate liegen. „Bild“ zitiert den Finanz- und Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein: „Die Zahlen des Finanzministeriums zeigen, dass die Riester-Rente nur zu einem mickrigen Taschengeld führt. Ein Sparer muss fast 100 Jahre alt werden, damit der Vertrag keinen Verlust macht.“
Warum die Riester-Rente versagt
- Hohe Kosten und geringe Renditen: Die Kosten der Riester-Verträge fressen oft einen Großteil der Rendite auf, sodass am Ende nur wenig für die Altersvorsorge übrig bleibt.
- Unfaire Kürzungen: In einigen Fällen kürzten Versicherungen die Riester-Renten ihrer Kunden sogar nachträglich, was zu Rechtsstreitigkeiten führte.
- Schlechte Vergleichbarkeit: Die Vergleichbarkeit verschiedener Riester-Verträge ist aufgrund komplexer Tarifstrukturen und versteckter Kosten oft schwierig.
Versicherer kürzen Riester-Renten
Versicherer kürzen sogar rückwirkend Riester-Renten. So passiert bei der Zurich Versicherung. Ein Versicherter wehrte sich juristisch gegen die ✂️ Kürzung seiner Riester-Rente. Das Landgericht Köln sah das Kürzen einer Riester-Rente als unzulässig an und kippte per Urteil (Az.: 26 O 12/22) die Kürzung. Das Gericht erklärte eine Vertragsklausel der Zurich Versicherung für unwirksam erklärt, Kunden mit Riesterrenten bei der Auszahlung finanziell zu benachteiligen und ihnen die Rente zu kürzen. Es hat Riester-Sparer Stefan Kolb recht gegeben, der sich gegen die Kürzung seiner Riester-Rente durch die Zurich Deutscher Herold wehrte.
Tenor des Urteils:
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte die vertraglich vereinbarte Monatsrente von 37,34 EUR pro 10.000 EUR aus dem zwischen den Parteien bestehenden fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer 01 nicht wirksam herabgesetzt hat.
2. Es wird festgestellt, dass § 2 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 3 der von der Beklagten in dem Versicherungsvertrag Nr. 01 verwendeten Produktbedingungen für die Fondsgebundene Rentenversicherung unwirksam ist und der Beklagten aus diesen Regelungen auch in Zukunft kein Recht zur Herabsetzung der Monatsrente je 10.000 EUR zusteht.
Riestern lohnt sich kaum
Das hindert Versicherungen aber nicht, es immer wieder 🐏 zu versuchen. Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zufolge räumt die Zurich-Versicherung sich weiterhin das Recht ein, in fondsgebundenen Riesterverträgen den Rentenfaktor 📉 herabzusetzen. Zurich verweise darauf, dass sich die rechtskräftige Entscheidung des LG Köln nur auf einen Einzelfall beziehe und für andere Kunden keine Wirkung entfalte, so ein Kundenschreiben der Zurich. Der Versicherer sei nach wie vor der Auffassung, dass die Kürzung des Rentenfaktors rechtmäßig sei, haben die Verbraucherschützer erfahren.
Versicherer setzen auf unmündige Kunden
Zurich sei, so die Verbraucherschützer, nicht die einzige Versicherung, die zu solchen Praktiken greife. Deswegen wollen die Verbraucherzentrale NRW und die Bürgerbewegung Finanzwende gemeinsam gegen diesen 🙁 Missstand vorgehen, um ein Grundsatzurteil zu erstreiten. Sie wollen damit Tausenden von Riestern-Kunden mit fondsgebundenen Riesterverträgen zu höheren Renten zu verhelfen. Die Verbraucherzentrale NRW habe die Zurich-Versicherung nach eigenem Bekunden abgemahnt und werde, falls der Konzern nicht einlenke, eine Verbandsklage erheben. Ein für die Versicherten positives Urteil hätte dann Auswirkungen auf alle Betroffenen, die diese Klausel in ihren Verträgen haben, so die Verbraucherzentrale NRW.
Zurich, Axa und LPV
Neben Zurich haben die Verbraucherschützer noch zwei weitere Anbieter wegen unrechtmäßiger Rentenkürzungen abgemahnt: Die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) hatten die Ansprüche von Kunden der Verbraucherzentrale NRW ebenfalls gekappt. „Die Klauseln, auf die sich die Anbieter dabei berufen, sind bei diesen beiden Versicherern ähnlich wie bei der Zurich. Wir gehen davon aus, dass noch weitere Anbieter den Rentenfaktor aufgrund unwirksamer Klauseln herabgesetzt haben und damit noch deutlich mehr Kund:innen betroffen sind“, betont Stephanie Heise, Bereichsleiterin Verbraucherfinanzen bei der Verbraucherzentrale NRW.
Musterbrief
Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Musterbrief formuliert. Wer sich gegen eine Rentenkürzung wehren will, kann somit auf eine Rentenkürzung seines Versicherers zurückgreifen.
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Image by Frank Winkler from Pixabay
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