Habecks Heiz-Hammer etwas weniger hart

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Nach massiver und berechtigter Kritik hat sich die Ampel eines Besseren besonnen und auf ein Aus für Habecks absolutistisches Gasheizungs-Aus geeinigt. Millionen von Rentnern müssen ihre Heizungen nicht schon 2024 herausreißen.

„Es ist breiter Konsens in der Gesellschaft, dass die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2045 klimaneutral sein soll“, so steht in der Präambel zum Entwurf des Heizungsgesetzes der Bundesregierung. Das war’s aber dann auch schon mit den Gemeinsamkeiten. Was aber erwartet Rentnerinnen und Rentner in punkto Heizungsgesetz? Am Donnerstag, den 15. Juni 2023 ist die erste Lesung des geplanten Gesetzes. Offiziell geht es um die „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“.

Was gilt, nach heutigem Kenntnisstand? „Das Heiz-Gesetz kommt für viele Deutsche erst vier Jahre später“, so die wichtigste Neuerung laut „Bild“ („Heiz-Hammer verschoben – Bild sagt, was jetzt gilt“):

Wärmeplanung muss vorliegen

Wichtigster Punkt ist sicher, dass erst eine „kommunale Wärmeplanung“ vorliegen muss, damit das geplante Heizungsgesetz greift. Sie ist der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen. Die deutschlandweite kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Das Gebäudeenergiegesetz wird an ein Wärmeplanungsgesetz gekoppelt – entsprechend müssen die Kommunen aktiv werden und in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Das kann beispielsweise ein  Fernwärmenetz sein.

So lange aber keine Wärmeplanung vorliegt

  • gelten beim Heizungstausch die Regelungen des Heizungsgesetzes noch nicht
  • dürfen am 2024 noch Gasheizungen eingebaut werden, falls sie auf Wasserstoff umrüstbar ist
  • In Neubaugebieten gilt das Heizungsgesetz ab 1.1.2024
  • Gibt es eine kommunale Wärmeplanung, dürfen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden
  • Gibt es kein klimaneutrales Gasnetz, dürfen Gasheizungen nur dann eingebaut werden, wenn sie zu 65 Prozent mit Biomasse, nicht-leitungsgebundenen Wasserstoff oder entsprechenden Derivaten betrieben werden

Noch viele Fragen offen

Offen ist:

  • Es soll für neue, klimafreundliche Heizungen Fördermittel vom Staat geben – wie hoch sind die und an welche Bedingungen diese Förderung geknüpft?
  • Wo verläuft die Altersgrenze für Ausnahmen von diesem Gesetz. Bisher waren nur Eigentümer bis 80 Jahren ausgenommen.
  • Wie sieht das mit den Mietern aus? Ungeklärt sind Details zur Modernisierungsumlage – Vermieter dürfen nur einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen.
  • Ungeklärt ist, was passiert, wenn eine Kommune kein auf Wasserstoff basierendes Gasnetz anbieten kann. Ungeklärt ist auch, was passiert, wenn eine Kommune bis 2028 keinen Wärmeplan vorlegen kann.

Die vielen Fragen sollen in den kommenden Wochen geklärt werden – ein verdammt enger Zeitplan.

Die Dummen sind Bürger, die neu bauen, deren Heizung irreparabel ist und die Kommune bereits eine Wärmeplanung hat.

Das Thema Heizen mit Holz ist geklärt: Entsprechende Heizungen erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe.

Gasheizungs-Aus vom Tisch?

beheizungsstruktur

Quelle: ThePioneer

Habeck ist offensichtlich wieder auf den Boden der Tatsachen heruntergeholt worden. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hätte bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner, die eine Immobilie besitzen und deren Heizung in die Jahre gekommen ist, ab 2024 komplett hätten umrüsten, denn ein einfacher Austausch des Kessels wäre dann nicht mehr erlaubt gewesen.
Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), den die Ampel übrigens schon im März 2022 erarbeitet hatte, sah ab 1. Januar 2024 eine 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energie vor. Zurzeit heizen die Deutschen zur Hälfte mit Gas und zu einem Viertel mit Öl – das heißt, drei Viertel in diesem Land müssten sich schon sehr bald ganz konkret mit der radikalen Heizungswende beschäftigen und umstellen, wenn ihr Heizung zu alt ist.
Dabei geht es nicht nur um den Austausch ihres Heizungskessels, sondern um eine weitreichende Umgestaltung ihrer Immobilie, so sie denn nicht auf Niedertemperatur optimiert ist.

Das kostet nicht ein paar Tausender, sondern zig Tausende. Vor allem Rentnerinnen und Rentner wären damit finanziell überfordert. Mit den jetzigen Änderungen am Änderungsgesetz haben sie jetzt mehr Zeit für die geforderte Heizungswende. Ihre Holzheizung müssen sie ebenfalls nicht entsorgen, denn Holz-Heizungen erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe.
In der ersten Juliwoche soll das Gesetz bereits vom Bundestag beschlossen werden, damit es ab 2024 greifen kann.

Der wochenlange Debattenmarathon der Ampel-Politiker beweist, dass die Bürger auf der Hut sein müssen, um nicht über den Tisch gezogen werden. Die Scholz-Regierung verspricht viel und hält wenig – und ist mit Verboten schnell bei der Hand.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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