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Wohngeld gibt es auch für Rentner. Wer nicht genug Rente bekommt, hat Anspruch darauf. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde zu stellen. Ab 2023 gibt es deutlich mehr.
Wer als Rentnerin oder Rentner nicht genug Rente bekommt, kann einen Antrag auf Wohngeld stellen. Von den 1,3 Millionen Wohngeldempfänger in 620.000 Haushalten sind sogar rund die Hälfte Rentnerinnen und Rentner, wobei sicher viele Anspruch hätten, aber es nicht wissen oder sich schämen, einen Antrag zu stellen.
Das soll sich nach dem Willen der Bundesbauministerin Klara Geywitz, Chefin des Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), mit der Reform des Wohngelds ändern. Statt wie bislang nur durchschnittlich 177 Euro im Monat sollen die Wohngeldbezieher künftig 370 Euro monatlich bekommen – und das Wohngeld sollen vor allem ab 2023 deutlich mehr bekommen: Der Kreis der Bezieher werde sich auf bis zu zwei Millionen Haushalten mit 4,5 Millionen Menschen erweitern. „Zudem wird ein dauerhafter Heizkostenzuschuss implementiert und eine gänzlich neue Klimakomponente eingeführt“, so das BMWSB. Und das alles schon zum 1. Januar 2023.
Alles über das neue Wohngeld
Was ist das Wohngeld?
Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates. Bestimmungen dazu finden sich im Wohngeldgesetz (WoGG) sowie im Sozialgesetzbuch (SGB). Jeder Bürger hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, so er denn die Voraussetzungen erfüllt. Mit dem Wohngeld greift der Staat Hauhalten finanziell unter die Arme, die ihre Wohnkosten nicht mehr bezahlen können oder wegen hoher Mieten in Armut abrutschen.
Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld bekommen beispielsweise
- Mieter und Untermieter
- Heimbewohner
- Menschen, die in der eigenen Wohnung leben
- Menschen, die im eigenen Haus leben
Für das Wohngeld müssen Bedürftige beim Amt einen Antrag stellen, das entscheidet, ob und wie viel jemand Wohngeld bekommt. Als Faustformel gilt laut „Das Parlament“ ein Verdienst in Höhe des Mindestlohns von aktuell zwölf Euro. Eigentümer von Immobilien, in denen sie selbst leben, können unter Umständen ebenfalls Wohngeld bekommen, das sich dann Lastenzuschuss nennt. Dabei werden die Kosten und der Verdienst berücksichtigt.
Wie viel Wohngeld bekommen Bedürftige?
Durchschnittlich wurden bislang 177 Euro Wohngeld bezahlt, künftig soll es deutlich mehr sein. Die Rede ist von durchschnittliche 370 Euro, plus eines Heizkostenzuschusses von durchschnittlich 1,20 Euro pro Quadratmeter. Aber, jeder Fall ist anders, denn die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab – und das sind:
- die Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- der Verdienst aller in einer Wohnung,
- die Höhe der Miete oder die Kosten für ein eigenes Haus oder eine Wohnung,
- das Mietniveau der jeweiligen Stadt – und da gibt es sieben Stufen.
Das heißt, jeder Empfänger bekommt eine andere Summe, denn jeder Antrag wird individuell berechnet. Mit Wohngeldrechner des BMWSB oder der Stadtentwicklung Berlin kann jeder selbst überschlagen, ob er Wohngeld bekommen kann. Aber Vorsicht, teilweise handelt es sich um vorläufige Versionen. Zumindest lässt sich der Anspruch überschlagsmäßig abschätzen.
Wo das Wohngeld beantragen?
Das Wohngeld beantragen Bedürftige bei Wohngeldbehörde seiner Stadt oder Gemeinde. Einige Bundesländer sind schon so weit, dass Antragsteller ihren Antrag auch online ausfüllen können. Übrigens, wer bereits Wohngeld bezieht, bekommt ab 2023 automatisch Wohngeld Plus.
Wie lange dauert ein Bescheid?
Wegen der aufwändigen Verdienstberechnung kann es Wochen und sogar Monate dauern, bis der Antrag bearbeitet und der Bescheid verschickt ist. In Berlin, Bremen und München müssen Antragsteller laut „Das Parlament“ sogar zwischen vier und zwölf Monaten warten, bis sie ihr Geld bekommen. Vermutlich werden Bürger anderer Städte künftig ähnliche Erfahrungen machen. Bayerns Minister für Bundesangelegenheiten, Florian Herrmann, beziffert den Aufwand: „Bearbeitung und Auszahlung sind bei einer Verdreifachung der Empfängerhaushalte mit dem bestehenden Personal beim besten Willen nicht zu schaffen.“ Es sei absehbar, dass es bei den Bürgerinnen und Bürgern anfangs Ärger geben werde.
Was hat es mit Mietenstufen auf sich
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Kommunen in sieben Mietenstufen eingeteilt. Mietstufe I steht für Gemeinden mit niedrigen Mieten, VII für Gemeinden mit sehr hohen Mieten. Rottweil und Schwäbisch-Hall beispielsweise fallen in die Mietenstufe I, wogegen Dachau und Grünwald der Stufe VII zugeordnet werden. Nach der Mietenstufe entscheidet sich auch die Höhe des Wohngelds.
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[…] Wohngeld gibt es auch für Rentner. Wer nicht genug Rente bekommt, hat Anspruch darauf. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde zu stellen. Ab 2023 gibt es deutlich mehr. Das Wohngeld soll um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden – auf dann durchschnittlich 370 Euro, so das Redaktionsnetzwerk Deutschland. […]