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Der DGB stellt sich gegen ein höheres Rentenalter – und fordert höhere Renten, mehr Einzahler und Beiträge aus großen Vermögen. Ein Gegenentwurf zur Regierung.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) geht in der Rentendebatte 2026 auf Konfrontationskurs und hat jetzt die elfseitigen „Empfehlungen der DGB-Rentenkommission für ein zukunftsfähiges und tragfähiges Alterssicherungssystem für alle Generationen“ vorgestellt. Während die Regierungskommission das Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln will – mit einer Perspektive Richtung Rente mit 70 –, zieht der DGB eine klare Grenze: „Das Rentenalter darf nicht angehoben werden.“ Punkt.
„Eine gute Rente für alle ist möglich – das ist eine Frage des politischen Willens“, so die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. Sie will die Betriebsrente für alle Beschäftigten verpflichtend machen.
Höhere Renten statt längerer Arbeit
Der DGB will das Rentenniveau zunächst auf 50 %, später auf 53 % anheben. Ergänzend soll eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung kommen: Arbeitgeber zahlen 2 % des Bruttolohns, mindestens 988,75 Euro pro Jahr. Ziel bleibt ein Gesamtversorgungsniveau von 70 % des letzten Nettolohns.
Wer zahlen soll – und warum
Der Gewerkschaftsplan setzt auf eine breitere Finanzierung:
- Demografie-Zuschuss des Bundes, gespeist aus Steuern auf hohe Vermögen und Kapitalerträge. Aufbau eines Kapitalstocks
- Erwerbstätigenversicherung, die Selbstständige, Abgeordnete und später weitere Gruppen einbezieht.
- Leicht erhöhte Beiträge sollen das Sicherungsniveau sichern.
- Erhalt der Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte.
Der DGB argumentiert: Jahrzehntelange politische Versäumnisse dürfen nicht erneut auf die Schultern der Beschäftigten abgewälzt werden.
Problem:
Der DGB widerspricht sich. Er will eine Betriebsrente für alle und gleichzeitig Kapitalerträge besteuern. Wer aber eine Betriebsrente in Form einer Direktversicherung aufbaut, erwirtschaftet Kapitalerträge, die dann in der Auszahlphase versteuert und verbeitragt werden, was aus der Betriebsrente ein Nullsummenspiel macht. Bestes Beispiel ist die Metallrente, die bei Auszahlung versteuert und verbeitragt wird – und zwar mit den vollen Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung, was rund 20 Prozent ausmacht, gemildert nur durch einen Freibetrag. Nach dem Willen des DGB soll das dann für alle Beschäftigten gelten.
Mehr Gerechtigkeit für Eltern, Pflegende und Erkrankte
Der Entwurf enthält spürbare Verbesserungen für Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien:
- Aufteilbare Rentenansprüche bei gemeinsamer Kindererziehung.
- Pflegezeiten sollen auch im Rentenbezug rentensteigernd wirken.
- Teilrente ohne Abschläge bei krankheitsbedingter Teilzeit.
- Freibeträge in der Grundsicherung und eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage.
Wo DGB und Regierung einig sind
Beide Kommissionen wollen mehr Menschen in die Rentenversicherung holen und die Sozialversicherungsfreiheit bei Minijobs abschaffen. Doch beim Rentenalter liegen Welten zwischen ihnen.
Politische Realität
Ob der DGB‑Plan Chancen hat, ist offen. Eine Vermögensabgabe bleibt mit der aktuellen schwarz‑roten Mehrheit schwer vorstellbar. Aber der DGB setzt ein Signal: Die Debatte über die Zukunft der Rente ist nicht abgeschlossen – sie beginnt gerade erst.
Mitglieder der DGB-Rentenkommission:
- Yasmin Fahimi (DGB),
- Christiane Benner (IG Metall),
- Nils Hindersmann (IGBCE),
- Andrea Kocsis (ver.di),
- Maike Finnern (GEW),
- Nina Krüger (DGB Jugend),
- Katja Nebe (Uni Halle-Wittenberg),
- Verena Bentele (VdK),
- Joachim Rock (Paritätischer Gesamtverband),
- Jutta Schmitz-Kießler (HS Bielefeld),
- Peter Weiß,
- Ricarda Lang und
- Kevin Kühnert.
Bild: DGB/Benno Kraehahn
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