Mit Krankenkassenwechsel Geld sparen

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Kein Geld verschenken! Warum immer noch bei der teuren Krankenkasse bleiben? Mit Krankenkassenwechsel lassen sich pro Jahr einige hundert Euro sparen.

Ende 2025 haben schon wieder einige Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Und das dürfte nicht die letzte Erhöhung sein. Niemand muss das einfach klaglos hinnehmen. Mit Kassenwechsel lässt sich richtig Geld sparen. Wer noch vor Jahresende kündigt, zahlt

Krankenkassenwechsel lohnt

Zwischen dem günstigsten und teuersten Krankenversicherer liegen mehrere Prozentpunkte, wie das Vergleichsportal „krankenkasseninfo“ vermittelt. Wer wechselt, kann sich einige hundert Euro sparen.

Im Dezember 2025 ist die

  • BKK firmus bundesweit die günstigste für alle geöffnete gesetzliche Krankenkasse. Ihr Gesamtbeitragssatz liegt bei 16,78 Prozent. Im Gegensatz zu anderen Kassen erhöht sie ihren Zusatzbeitrag 2026 nicht.
  • Dicht gefolgt wird sie von der hkk Krankenkasse mit 17,19 Prozent und
  • der Audi BKK mit 17,20 Prozent.

Die zehn günstigsten Krankenkassen 2026

Das sind zurzeit (Stand: 22. Dezember 2025) die günstigsten Krankenkassen:

Rang Krankenkasse Zusatzbeitrag 2026
Gesamtbeitrag 2026
1. BKK firmus 2,18 % 16,78 %
2. hkk Krankenkasse 2,59 % 17,19 %
3. Audi BKK 2,60 % 17,20 %
4. Techniker Krankenkasse (TK) 2,69 % 17,29 %
5. AOK Sachsen-Anhalt* 2,89 % 17,49 %

 

Einige Hundert jährlich gespart

Wie funktioniert der Wechsel

Wie funktioniert der Wechsel? Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut Check24 ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Zudem gelte ab dem 1. Januar 2021 eine verkürzte Bindungsfrist. Es gibt laut Techniker Krankenkasse ab 2021 vier wichtige Neuerungen im Kassenwahlrecht.

  • Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Arbeitgeber erhalten die Mitgliedsbescheinigung für neue Arbeitnehmer nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Weg.
  • Neue Bindungsfrist: Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Das Sonderkündigungsrecht bleibt weiter bestehen: Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.
  • Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
  • Kündigung entfällt: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue Krankenkasse.
  • Beispiel: Wenn Sie bis zum 31. Januar 2025 kündigen, endet Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse am 28. Februar 2026. Ab dem 1. März 2026 sind Sie dann bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert.
  • Wichtig: Während dieser Kündigungsfrist müssen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag noch an Ihre bisherige Krankenkasse entrichten.

Ausnahmen und Besonderheiten:

  • Bindungsfrist: Normalerweise sind Sie 12 Monate an Ihre Krankenkasse gebunden. Bei einer Beitragserhöhung entfällt diese Bindungsfrist durch das Sonderkündigungsrecht.
  • Wahltarife: Wenn Sie einen speziellen Wahltarif (z.B. für Krankengeld) abgeschlossen haben, kann es abweichende Bindungsfristen geben, die das Sonderkündigungsrecht einschränken können. Informieren Sie sich hierzu im Zweifel direkt bei Ihrer Krankenkasse.
  • Verspätete Information: Sollte Ihre Krankenkasse Sie zu spät über die Beitragserhöhung informieren, verlängert sich unter Umständen die Frist für Ihr Sonderkündigungsrecht.

Zusammenfassend:

Der praktische Weg ist denkbar einfach geworden: Sie suchen sich eine neue Krankenkasse, stellen dort einen Mitgliedsantrag, und die neue Kasse erledigt den Rest für Sie, inklusive der Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse. Beachten Sie lediglich die Frist für die Antragstellung bei der neuen Kasse und die zweimonatige Kündigungsfrist, in der Sie noch den erhöhten Beitrag zahlen müssen.

Quelle: obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Helmut Achatz

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