Junge Union fordert Rentenrevolution

FinanzenSoziales

Werbung

Die Junge Union (JU) und ihre 18 Abgeordneten im Bundestag lehnen das Rentenpaket 2025 von Schwarzrot in Teilen ab. Es sei ungerecht und eine massive Last für die junge Generation.

Mitglieder der „Jungen Gruppe“ (alle jünger als 35) innerhalb der Unionsfraktion wollen kein Weiter-so in der Rentenpolitik und verweigern die Zustimmung zum Rentenpaket. Vor allem stören sie sich an den Mehrkosten von 115 Milliarden Euro, die auf sie zukämen, wenn das Gesetz zustande käme und das Rentenniveau bis über 2031 hinaus bei 48 Prozent stabilisiert würde.

In ihrem Renten-Briefing „RENTE 2030+“ haben die 18 klar aufgelistet, was ihrer Meinung nötig wäre, um die Rente auch nach 2030 zu sichern. Auf dem JU-Deutschlandtag vom 14. bis 16. November 2025 haben sie ihr Renten-Briefing im Europa-Park in Rust vorgestellt, wie „Table.Briefings“ schreibt.

Die „Junge Gruppe“ in der Unionsfraktion hat das geplante Rentenpaket laut „Tagesspiegel“ für „nicht zustimmungsfähig“ erklärt – und CDU-Abgeordneter Carl-Philipp Sassenrath, Mitglied der „Jungen Gruppe“: „Es ist kein Wunder, dass gerade Jüngere am Rentensystem zweifeln; jeder sieht, dass das Umlagesystem wankt, wenn wir einfach so weitermachen.“

Die Blockade-Drohung der 18 jungen Abgeordneten stellt die Mehrheit des Kanzlers Friedrich Merz (CDU) bezüglich des Gesetzes infrage, das noch im November 2025 beschlossen werden soll. Merz lässt sich davon aber nicht abbringen und versichert, er werde der Vorlage im Bundestag „mit gutem Gewissen“ zustimmen. Die SPD hält am Gesetzentwurf fest, die Junge Union ist dagegen. Vielleicht zerbricht darüber die Koalition. 

Versprechen

Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.

Zeit seit Abgabe des Versprechens

My count-up

📢  Was steht im Renten-Briefing?

Die Junge Union (JU) betrachtet die Rente als zentrales Zukunftsthema. Sie kritisiert insbesondere das Rentenpaket 2025 der Bundesregierung in Teilen als ungerecht und nicht nachhaltig für die junge Generation.

  1. 🔍 Überblick: Die aktuelle Kritik am Rentenpaket 2025

Die JU kritisiert Maßnahmen, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen und als zusätzliche Belastung für die junge Generation gesehen werden:

  • Dauerhafte Festschreibung des Rentenniveaus: Das Rentenniveau soll laut dem Rentenpaket 2025 bis 2031 bei 48 % stabilisiert werden (was der Koalitionsvertrag vorsieht). Die JU kritisiert jedoch die geplante Festlegung des Jahres 2031 als neues Basisjahr, wodurch das Rentenniveau dauerhaft höher gehalten würde als im bisherigen System.
  • Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors: Die dauerhaft höhere Festschreibung bedeutet eine weitere Aussetzung des Nachhaltigkeitsfaktors über 2031 hinaus. Dieser Faktor soll eigentlich die Rentenanpassung dämpfen, wenn das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern ungünstiger wird.
  • Kostenbelastung der jungen Generation: Die Festschreibung über 2031 hinaus verursacht bis 2040 Mehrkosten von über 115 Milliarden Euro. Diese Kosten müssen durch höhere Beitragssätze oder steigende Bundeszuschüsse (aus Steuern) finanziert werden, was die junge Generation belastet.

Das Problem: Laut JU führt die geplante Rentenpolitik zu höheren Beiträgen und Steuern, schränkt den finanziellen Handlungsspielraum des Staates ein und gefährdet die langfristige Finanzierbarkeit des Systems für zukünftige Rentner.

  1. 💡 Kernforderungen der Jungen Union

Die JU fordert eine umfassende Reform, um Beitragssätze und Bundeszuschüsse zu begrenzen und die Lasten fairer zu verteilen.

  1. Anpassung des Renteneintrittsalters
  • Kopplung an die Lebenserwartung: Das Renteneintrittsalter soll automatisch an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden.
  • Abschaffung der Rente mit 63: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll abgeschafft werden.
  1. Anpassung der Renten- und Pensionshöhe
  • Erhöhung des Nachhaltigkeitsfaktors: Der demografische Faktor (Nachhaltigkeitsfaktor) soll gestärkt werden, um die Rentenanpassung stärker an die Demografie zu binden.
  • Trennung der Rentenanpassung:
    • Zugangsrenten (Neu-Rentner): Sollen sich weiterhin an der Lohnentwicklung orientieren.
    • Bestandsrenten (Laufende Renten): Sollen künftig nur noch an die Inflation gekoppelt werden.
  1. Weitere Maßnahmen

  • Verantwortungsfaktor: Prüfung eines kapitalgedeckten Kinderlosenbeitrags.
  • Finanzielle Bildung: Stärkung der privaten Finanzvorsorge und des Kapitalmarktwissens durch eine Bildungsoffensive.
  • Neue Haltelinie: Einführung einer Obergrenze zur Deckelung der Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.

📝 Mini-Glossar: Wichtige Begriffe

Begriff Erklärung (JU-Hintergrund)
Beitragssatz Aktuell 18,6 % (Arbeitgeber/Arbeitnehmer 50:50). Projektionen ohne Reformen zeigen einen Anstieg auf über 21 % bis 2037.
Bundeszuschuss Steuerfinanzierte Zahlungen des Bundes an die Rentenkasse. Deckt rund 25 % des Budgets (2023: 112 Mrd. Euro).
Demografischer Wandel Das Verhältnis Erwerbstätiger zu Rentnern verschlechtert sich stark (von 3:1 heute auf voraussichtlich 2:1 in 10 Jahren).
Rentenniveau Beschreibt, wie hoch die Standardrente im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen ist. Die gesetzliche Haltelinie soll es bei 48 % stabilisieren.
Nachhaltigkeitsfaktor Bestandteil der Rentenanpassungsformel, der die Rentensteigerung dämpft, wenn die Zahl der Rentner schneller wächst als die der Beitragszahler.

📈 Der Nachhaltigkeitsfaktor einfach erklärt

Der Nachhaltigkeitsfaktor (auch demografischer Faktor genannt) ist ein wichtiges Element in der deutschen Rentenformel. Er soll sicherstellen, dass die Rentenversicherung langfristig finanzierbar bleibt, indem er die demografische Entwicklung – also die Verschiebung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentnern – in die jährliche Rentenanpassung einbezieht.

Was macht der Faktor?

Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt wie eine Dämpfungsbremse bei der jährlichen Rentenerhöhung:

  1. Er berücksichtigt die Bevölkerungsentwicklung: Er vergleicht, wie viele Beitragszahler (Erwerbstätige) es im Verhältnis zu den Rentenempfängern gibt.
  2. Er bremst die Rentenerhöhung: Wenn das Verhältnis ungünstiger wird – also weniger Beitragszahler auf mehr Rentner kommen (was durch den demografischen Wandel geschieht) –, wirkt der Faktor dämpfend auf die geplante Rentenerhöhung. Die Renten steigen dann weniger stark, als es die Lohnentwicklung alleine zulassen würde.
  3. Er schützt die Beitragszahler: Dadurch sollen die Beitragssätze für die arbeitende Bevölkerung nicht übermäßig in die Höhe schnellen. Die Kosten des demografischen Wandels werden so fairer zwischen den Beitragszahlern (höhere Beiträge) und den Rentnern (geringere Rentensteigerungen) aufgeteilt.

Ein anschauliches Beispiel

Stellen Sie sich die Rentenkasse als eine große Torte vor, die jedes Jahr neu gebacken wird (das entspricht der Summe der eingezahlten Beiträge und des Bundeszuschusses).

  • Ohne Nachhaltigkeitsfaktor: Steigen die Löhne in Deutschland stark, wird die Torte größer. Die Renten werden stark erhöht, aber da es immer mehr Rentner gibt, muss jeder, der in die Kasse einzahlt (der Arbeitnehmer), künftig einen immer größeren Anteil seiner Torte abgeben, um das System zu finanzieren (steigender Beitragssatz).
  • Mit Nachhaltigkeitsfaktor: Der Faktor bezieht sich auf die Anzahl der Esser (Rentner) im Verhältnis zu den Bäckern (Beitragszahler). Wird die Gruppe der Esser im Vergleich zu den Bäckern größer, reduziert der Faktor die Größe des Stücks, das jeder Rentner bekommt. Dadurch entlastet er die Bäcker, deren Beiträge nicht so schnell steigen müssen.

Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben

Einfach jetzt kostenlos abonnieren

🔑 Wichtigste Funktion

Die zentrale Aufgabe des Nachhaltigkeitsfaktors ist es, die Lasten des demografischen Wandels (weniger Junge, mehr Ältere) nicht alleine der jungen, erwerbstätigen Generation in Form von immer höheren Rentenbeiträgen aufzubürden.

Inhalt des Rentenpakets II

Das Rentenpaket der Bundesregierung zielt darauf ab, die gesetzliche Rente angesichts des demografischen Wandels stabil zu halten. Im Kern geht es um einen Kompromiss zwischen Leistungsversprechen (Rentenniveau) und Finanzierbarkeit (Beitragssätze/Kapitalmarkt).

Hier sind die wichtigsten Punkte des Pakets, basierend auf dem aktuellen Stand (November 2025). Achtung! Das Rentenpaket ist noch nicht als Gesetz verabschiedet:

1. Dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus („Haltelinie“)

Das ist das politische Kernstück der Reform.

  • Ziel: Das Rentenniveau (das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittslohn) soll dauerhaft bei mindestens 48 Prozent gesichert werden.

  • Zeitraum: Diese Garantie gilt nun langfristig bis zum Jahr 2039 (bzw. faktisch bis 2040).

  • Hintergrund: Ohne diese gesetzliche „Haltelinie“ würde das Rentenniveau nach den bisherigen Berechnungen in den kommenden Jahren schrittweise absinken, da immer mehr Babyboomer in Rente gehen und weniger Beitragszahler nachkommen.

2. Das Generationenkapital (ehemals „Aktienrente“)

Um den Anstieg der Rentenbeiträge zu dämpfen, wird ein neues Finanzierungselement eingeführt, das die reine Umlagefinanzierung (Beiträge zahlen direkt die Renten) ergänzt.

  • Funktionsweise: Der Bund nimmt Kredite auf und investiert diese Mittel am Kapitalmarkt (Aktien, Fonds).

  • Volumen: Der Kapitalstock soll über die Jahre auf rund 200 Milliarden Euro anwachsen (Start mit ca. 12 Mrd. Euro).

  • Zweck: Die Erträge aus diesen Investitionen sollen ab Mitte der 2030er Jahre in die Rentenversicherung fließen, um die Beitragszahler zu entlasten. Es fließt also kein Geld aus den Rentenbeiträgen in die Aktienmärkte, sondern Geld vom Bund.

3. Ausweitung der Mütterrente („Mütterrente III“)

Ein wesentlicher Punkt, der im „Rentenpaket 2025“ verankert wurde, ist die weitere Angleichung bei den Erziehungszeiten.

  • Neuerung: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen künftig ebenfalls drei Jahre Erziehungszeit pro Kind bei der Rente angerechnet bekommen (zuvor waren es 2,5 Jahre).

  • Gleichstellung: Damit werden sie Eltern von nach 1992 geborenen Kindern gleichgestellt, was eine langjährige Gerechtigkeitslücke schließen soll.

4. Anreize für längeres Arbeiten

Die Regierung möchte es attraktiver und einfacher machen, über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten.

  • Wegfall des Anschlussverbots: Arbeitsrechtliche Hürden werden abgebaut. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, soll leichter beim bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden können (bisher war dies oft bürokratisch schwierig, wenn man erst Rente bezog und dann beim gleichen Chef weiterarbeiten wollte).

  • Renteneintrittsalter: Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters (über die bereits beschlossenen 67 Jahre hinaus) ist in diesem Paket explizit nicht enthalten.

5. Finanzierung und Beitragssätze

Trotz des Generationenkapitals wird das Paket Geld kosten.

  • Steigende Beiträge: Es wird prognostiziert, dass der Rentenbeitragssatz (derzeit 18,6 %) in den kommenden Jahren steigen muss, um das Niveau von 48 % zu finanzieren. Erwartet wird ein Anstieg auf ca. 20 % bis 2028 und auf über 22 % bis 2035.

  • Steuermittel: Zusätzliche Kosten, die nicht durch Beiträge oder das Generationenkapital gedeckt sind, müssen durch Bundeszuschüsse (Steuergelder) finanziert werden.

Zusammenfassung

Das Paket ist der Versuch, die Rente für die ältere Generation verlässlich zu halten (48-%-Niveau, Mütterrente) und gleichzeitig durch den Einstieg in den Kapitalmarkt (Generationenkapital) die Lasten für die junge Generation zumindest etwas abzufedern.

 

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Es ist einfach erschreckend wie kompliziert die Denkweise deutscher Politiker ist. Die Loesung ist sehr einfach wenn man es denn wollte. Die Rente sollte eine Basisabsicherung im Alter sein. Da kann man viel von den Niederlanden und der Schweiz lernen. Anstatt mit Prozentsaetzen zu hantieren sollten her Summen festgesetzt werden. Zum Beispiel eine Mindestrente von 1600 und eine Hoechstrente von 2000. Das alles sollte bekommen wer 45 Jahre gearbeitet hat. Die betragspflichtige Zeit sollte im Alter von 20 Jahren beginnen und im Alter von 70 Jahren enden. Andere Laender haben dieses Deutschland vorgemacht und man sollte endlich lernen dass nicht Prozente und Lebensalter sondern Beitragsjahre und Mindesummen wichtig sind. Wer viel verdient kann es sich sicherlich leisten auch noch eine private Zusatzversicherung zu haben. Es ist einfach unertraeglich dass alte Leute Flaschen sammeln muessen und ihre Lebensmittel bei der Tafel besorgen obwohl sie 40 Jahre im sogenannten Niedriglohnsektor gearbeitet haben.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    24. November 2025 10:36

    Ja, finde ich auch. Unsere Politiker müssten nur über den nationalen Tellerrand schauen und sich ein Beispiel bei Schweden oder Niederländern nehmen.

    Antworten
  • Neben dem allgemeinen Rententhema sollten auch Pensionsversicherungen, die über den Arbeitgebern abgeschlossen wurden und werden, zur Sprache kommen. Diese – auch Altverträge – müssen nachversteuert werden. Mit einem „Reförmchen“, das damals nicht wirklich bekannt gemacht wurde, wurde dies beschlossen und galt nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Verträge.
    Ausserdem erheben die Krankenversicherungen zehn Jahre lang Beiträge von diesen Auszahlungsbeträgen, die ja die Rente unterstützen sollen, aber damit nahezu aufbrauchen. Ist das Sinn und Zweck solcher Direkt-/Pensionsversicherungen?

    Antworten
  • Helmut Achatz
    24. November 2025 16:15

    Also, ich habe eine Direktversicherung, die wurde nicht nachversteuert, weil ja in der Ansparphase dafür Pauschalsteuern entrichtet wurden. Allerdings zahle ich 120 Monate, sprich 10 Jahre, die vollen Krankenkassenbeiträge, gemildert nur durch einen Freibetrag. Die Pflegebeiträge zahlen ich allerdings ganz.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Hans Elmar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü