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Für viele Rentner ist der klassische Minijob die bessere Lösung – besser als die geplante Aktivrente. Denn Minijobs sind abgabenfrei.
„Wir wollen Arbeiten im Alter attraktiver machen“, meint CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Aktivrente. Vielleicht hätte er sich die Lebenswirklichkeit heutiger Rentnerinnen und Rentner vor Augen führen sollen. Seine Aktivrente ist alles andere als der große Wurf. Der Minijob ist für viele besser. Was gilt aktuell – und was ändert sich bald?
Minijob
📊 Minijob 2025 & 2026: Die wichtigsten Fakten im Überblick
Jahr | Mindestlohn | Verdienstgrenze | Stunden/Monat (ca.) |
---|---|---|---|
2025 | 12,82 €/Std. | 556 €/Monat | ca. 43 Stunden |
2026 | 13,90 €/Std. | 603 €/Monat | ca. 43 Stunden |
📌 Hinweis: Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt – sie steigt automatisch mit.
💰 Steuern: So bleibt der Minijob steuerfrei
- ✅ Standardfall: Arbeitgeber zahlt 2 % Pauschalsteuer → keine Steuererklärung nötig
- ⚠️ Ausnahme: Individuelle Besteuerung nach Steuerklasse → Steuererklärung erforderlich
🔍 Tipp: Bei Steuerklasse V oder VI kann es zu Abzügen kommen – vorher klären!
🛡️ Sozialabgaben: Was zahlt man wirklich?
- Rentenversicherung:
- Arbeitgeber: 15 %
- Arbeitnehmer: 3,6 % (optional)
- ➕ Vorteil: Beiträge erhöhen die spätere Rente
- ➖ Nachteil: Befreiung = weniger Rentenanspruch
- Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung:
- Arbeitnehmer: 0 %
- Arbeitgeber zahlt laut Minijob-Zentrale Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (bei gesetzlich Versicherten)
🧮 Rechenbeispiel 2025
556 € brutto
– 3,6 % Rentenversicherung (optional) = 536 € netto
→ Bei Befreiung: 556 € netto
📈 Ausblick 2026: Mehr verdienen im Minijob
Ab dem 1. Im Januar 2026 steigen der Mindestlohn auf 13,90 €/Std., die Verdienstgrenze auf 603 €/Monat.
→ Das bedeutet: mehr Netto bei gleicher Arbeitszeit
📌 Fazit: Minijob statt Aktivrente?
Ein Minijob bietet 2025 und 2026 viele Vorteile:
- Steuerfreiheit
- Flexibilität
- Wenig Bürokratie
- Optionale Rentenbeiträge
Die Aktivrente ist Murks
Wie unser Artikel „Die Aktivrente ist Murks!“ und die Analyse „Aktivrente: Was am Ende wirklich bleibt“ detailliert darlegen, entpuppt sich die Aktivrente bei näherer Betrachtung als kompliziertes und in der Wirkung begrenztes Instrument. Zwar wird der Hinzuverdienst steuerfrei – jetzt auch tatsächlich steuerfrei – gestellt, die Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) fallen jedoch weiterhin an und schmälern das Netto. Zudem ist der Steuervorteil primär für Rentner mit bereits hohem Einkommen relevant, die den Grundfreibetrag übersteigen.
Versprechen
Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.
Zeit seit Abgabe des Versprechens
Im Gegensatz dazu steht der Minijob (556-Euro-Job):
- Steuerfrei: In den allermeisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von zwei Prozent. Der Lohn ist für Minijobber komplett steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
- Sozialabgabenfrei (weitgehend): Für Minijobber als Arbeitnehmer fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.
- Wahlfreiheit bei der Rente: Obwohl der Minijob grundsätzlich eine geringe Beitragspflicht zur Rentenversicherung enthält (derzeit ein kleiner Eigenanteil), können sich Minijobber davon auf Antrag befreien lassen. Sie erhalten dann die vollen 556 Euro ohne jegliche Abzüge auf Ihr Konto – 100 Prozent netto!
- Der Minijob unterscheidet nicht zwischen Angestellten und Selbstständigen, anders als die Aktivrente
Warum sich mit der komplexen und erst ab 2026 wirksamen Aktivrente herumschlagen, deren Steuervorteil für Geringverdiener kaum ins Gewicht fällt, wenn der Minijob schon heute eine einfache, fast komplett abgaben- und steuerfreie Einnahme von 556 Euro monatlich garantiert?
Gerade für Ruheständler, die einen unkomplizierten Zusatzverdienst ohne bürokratischen Aufwand suchen, bleibt der Minijob der unschlagbare Weg zum maximalen Netto-Einkommen.
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Bild: iStock | Thomas_EyeDesign
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