Staat spart auf Kosten der Beitragszahler

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Jetzt reicht’s den Krankenkassen. Sie wollen den Staat verklagen, weil er zu wenig für Bürgergeld-Empfänger zahlt. Es geht dabei um zehn Milliarden Euro.

Der Vorwurf lautet: Der Staat verlangt von den gesetzlichen Krankenkassen, dass sie sich um die Gesundheitsversorgung der Bürgergeld-Empfänger kümmern, will aber nicht voll dafür zahlen. Das sollen bitte schön die Krankenversicherten übernehmen und nicht der Staat, sprich die Allgemeinheit. Was steckt wirklich hinter dieser Klage des Gesamtverbands gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV), und was bedeutet sie für die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber?

Wer zahlt für Bürgergeld-Empfänger?

Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum für hilfsbedürftige Menschen in Deutschland. Dazu gehört auch die Krankenversicherung. Obwohl der Bund die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung dieser Gruppe zu übernehmen, zahlt er nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

Laut Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende und Arbeitgebervertreterin, werden die Krankenkassen so auf einem Großteil der Kosten sitzen gelassen. Das hat weitreichende Folgen:

  • Höhere Arbeitskosten für Unternehmen
  • Weniger Netto vom Brutto für Arbeitnehmer
  • Eine schädliche Belastung für den Wirtschaftsstandort Deutschland

„Dieses Vorgehen der Bundesregierung schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland, denn so wird Arbeit immer teurer“, kritisiert Wagenmann.

⚖️ Warum jetzt eine Klage?

Schon seit Jahren fordern die Krankenkassen eine faire Finanzierung. Doch ihre Appelle blieben ungehört. Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter, macht klar: „Nun reicht es! Wir sehen uns jetzt gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten und zu klagen. Für unsere 75 Millionen Versicherten.“

Die Unterfinanzierung hat die gesetzliche Krankenversicherung an ihre Grenzen gebracht:

  • Beitragssätze sind auf Rekordniveau
  • Krankenkassen haben kaum noch finanzielle Reserven
  • Der Gesundheitsfonds steht ebenfalls unter Druck

Die Klage soll sicherstellen, dass die Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie das Bürgergeld nicht länger von den Beitragszahlern getragen werden, sondern vom Bund, der diese Aufgabe per Gesetz übernommen hat.

🧠 Verfassungsrechtliche Dimension: GKV übernimmt staatliche Aufgaben

Die GKV erfüllt eine Aufgabe, die laut Grundgesetz dem Bund obliegt. Das ist nicht nur finanziell ungerecht, sondern auch verfassungswidrig. Die Klage soll:

  • Rechtsklarheit schaffen
  • die Selbstverwaltung stärken
  • die Beitragszahler entlasten
  • langfristige Stabilität sichern

Was sind die rechtlichen Hintergründe?

Die Klage beruft sich auf das Grundgesetz (Art. 87 Abs. 2 GG) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach sind die Sozialversicherungsträger organisatorisch und finanziell eigenständig. Die Verwendung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, wie der Versorgung von Bürgergeld-Empfängern, ist unzulässig.

Das bedeutet, die Krankenkassen haben nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Grundlage, um gegen die jahrelange Unterfinanzierung vorzugehen. Die Klage, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet, soll eine grundlegende Klärung herbeiführen und die langfristige Stabilität der GKV sichern.

Versprechen

Am 14. Mai 2025 versprach Vizekanzler Lars Klingbeil eine Rentenreform „zügig“ anzugehen. Die Zeit läuft.

Zeit seit Abgabe des Versprechens

My count-up

Was kommt als Nächstes?

Die Klage wird beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht und richtet sich gegen die Zuweisungsbescheide aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026. Dieser Schritt markiert einen historischen Moment in der deutschen Sozialpolitik. Ob die Klage Erfolg hat und wie sich ein Urteil auf die GKV-Finanzierung auswirkt, bleibt abzuwarten. Doch eines ist klar: Die Krankenkassen sind bereit, für ihre Versicherten zu kämpfen.

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Der Staat finanziert Kosten, die Aufgabe ALLER Steuerzahler ist, mit dem Geld der gesetzlich Versicherten.
    Dieser Skandal bei der Krankenversicherung und Rentenversicherung ist seit Jahrzehnten unter dem Begriff „versicherungsfremde Leistungen“ bekannt.
    So lange die dafür Verantwortlichen immer wieder gewählt werden, ändert sich daran gar nichts.
    Auch dafür gibt es ein bekanntes Zitat:
    „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht“

    Antworten

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Helmut Achatz

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