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Im März 2025 bekommen Millionen Rentner weniger Rente – schuld ist die Erhöhung des Krankenkassenbeitrags. Weitere Änderungen folgen in den kommenden Monaten.
Beim Blick auf ihre Kontoauszüge dürften viele Rentnerinnen und Rentner negativ überrascht sein – im Vergleich zum Februar ist die Rente weniger geworden. Wie das? Die allermeisten – 82 von 94 – Krankenkassen haben Anfang Januar 2025 ihre „kassenindividuellen Zusatzbeiträge“ teils deutlich erhöht. Dem Vergleichsportal „Biallo“ zufolge im Durchschnitt auf 2,91 Prozent.
Höhere Zusatzbeiträge ab März
Zu spüren bekommen Rentnerinnen und Rentner diese Erhöhung erst jetzt, sprich im März 2025. Noch-Gesundheitsminister Karl Lauterbach kann zwar nicht den Zusatzbeitrag festlegen, aber die Richtung vorgeben – und das hat er getan. Er empfahl eine Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,8 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn mitteilte. Die letzte Entscheidung, um wie viel die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen, liegt bei den Kassen selbst.
Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum normalen Krankenkassenbeitrag erhoben – zahlen müssen die Versicherten aber beides, plus den Pflegebeitrag. Die Hälfte des normalen Krankenkassenbeitrags und des Zusatzbeitrags zahlt die Deutsche Rentenversicherung, die andere Hälfte zahlen Rentnerinnen und Rentner.
Sonderregelung für Rentner
Warum wirkt sich die Erhöhung aber erst im März aus? Der Zusatzbeitrag wirkt sich erst im März 2025 aus, da für Rentnerinnen und Rentner eine Sonderregelung gilt. Denn laut § 247 des fünften Sozialgesetzbuchs ändert sich der Zusatzbeitrag für Rentnerinnen und Rentner „jeweils am ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats“. Sprich, erhöht die Kasse zum 1. Januar ihren Zusatzbeitrag, so gilt diese Erhöhung für erst ab März. Rentnerinnen und Rentner sollten unbedingt ihre Februar- und März-Abrechnung genau vergleichen.
Acht Euro weniger Rente
Wie viel macht das aus? „Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente; bei einer Bruttorente in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung“, rechnet das Portal „Ihre Vorsorge“ vor.
Jetzt Kasse wechseln
Wer davon betroffen ist, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und seine Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind groß – die Spanne reicht von 1,84 bis 4,4 Prozent.
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