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Jetzt dämmert der Ampel, dass die Babyboomer in Rente gehen – und sie möchte sie länger im Job halten. Deswegen hat sich die Ampel-Regierung etwas Neues ausgedacht: die Rentenaufschubprämie.
Wie der Name schon sagt, soll derjenige eine Prämie bekommen, der nicht schon mit 66 Jahren (die aktuelle Regelaltersgrenze), sprich der Jahrgang 1958, in Rente geht. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: „Bei Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Bundesregierung eine neue Option für die Vergütung zusätzlicher Arbeitsjahre im Rentenalter schaffen, um Arbeiten im Alter attraktiver zu machen: Neben der Möglichkeit, monatliche Zuschläge auf die künftige Rente für das Aufschieben des Renteneintritts zu bekommen, werden sich Arbeitnehmer zukünftig auch für eine
Rentenaufschubprämie entscheiden können. Dabei erhält der Arbeitnehmer eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung. Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer auch den seitens der Rentenversicherung eingesparten Beitrag zur Krankenversicherung. Diese Rentenaufschubprämie soll zudem abgabenfrei sein.“
Was bedeutet die Rentenaufschubprämie?
Das würde bedeuten, nach einem Jahr oder zwei Jahren längeres Arbeiten, alle aufgelaufenen Monatsrenten ausbezahlt zu bekommen, ganz abgabenfrei – und die Deutsche Rentenversicherung zahlt sogar noch die eingesparten Krankenkassenbeiträge für diesen Zeitraum – immerhin 8,15 Prozent einschließlich Zusatzbeitrag – aus. Das alles – und noch mehr – steht in dem Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ des Finanzministers.
Einführung erst 2028
Mit der Rentenaufschubprämie soll laut „Frankfurter Rundschau“ der Fachkräftemangel bekämpft werden. Die Regelung soll dem „Spiegel“ zufolge zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Allerdings können, so der „Spiegel“ Beschäftigungszeiten schon ab dem 1. Januar 2025 für die Rentenaufschubprämie berücksichtigt werden. Das Arbeitsministerium prüfe zudem, ob in Fällen, in denen die Beschäftigung vor dem 31. Dezember 2027 beendet wird, ein alternativer Auszahlungsweg zur Rentenaufschubprämie angeboten werden könne.
Sozialabgaben sollen Rentner bekommen
Als weiteren Clou hat sich die Ampel-Regierung einfallen lassen, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung den älteren Beschäftigten zugutekommen sollen und nicht der Sozialkasse. Denn bislang ist es so, dass die Arbeitgeber für Beschäftigte im Rentenalter Sozialabgaben zahlen, ohne dass Beschäftigte im Rentenalter etwas davon haben. Das soll den Anreiz, länger im Job zu bleiben, weiter erhöhen.
Bild:iStock/Geber86
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Und wie werden die nicht geleisteten Renteneinzahlung des Arbeitsgebers behandelt?
Welche Renteneinzahlungen?