Staat kassiert Fondssparer ab

Finanzen

Werbung

Fondssparer werden vom Staat abkassiert – sie merken es spätestens mit der ersten Abrechnung im neuen Jahr. Sie zahlen allein schon dafür, dass sie Indexfonds im Depot liegen haben.

Das Wörtchen „Vorabpauschale“ hat’s in sich. Jeder, der per ETFs (Exchange Traded Fund), sprich per börsennotierten Indexfonds für Alter vorsorgt, zahlt schon Steuern, wenn er die ETFs nur im Depot liegen hat. Der Staat tut so, als hätte er damit schon Gewinne eingefahren, auch wenn das nur fiktiven Gewinne sind. Dreister geht’s kaum. Die „Vorabpauschale“ ist eine Art Steuervorauszahlung.

Fondssparer zur Kasse gebeten

Bislang war es so, dass der Wertzuwächse vom Zeitpunkt des Kaufs bis Verkauf versteuert wurde. Eingeführt wurde die Vorabpauschale bereits 2018. Sie besteuert einen fiktiven Kapitalertrag aus einem Investmentfonds. Bislang, sprich bis 2024, kam sie nicht zum Tragen, weil die Zinsen so niedrig waren, beziehungsweise sogar negativ. Eine Vorabpauschale wurde hingegen bisher nicht eingezogen. Der Grund: die niedrigen Zinsen. Von Null- oder Minus-Zins lässt sich keine Vorabpauschale berechnen. Das änderte sich 2024.

Die Vorabpauschale besagt: Hat ein Fonds – und ETFs – gehören dazu, bis Jahresende  Gewinn gemacht, zahlt der Anleger am Anfang des Folgejahres dafür Steuern. Geregelt ist das in § 18 des Investmentsteuergesetzes (InvStG). Wie viel das ist, hängt vom Zinsniveau für Bundeswertpapiere ab – und zwar von Staatsanleihen mit 15 Jahren Restlaufzeit. Den Zinssatz legt das Finanzministerium zum Anfang des Jahres fest. Für 2024 hat das Bundesfinanzministerium einen Wert von 2,29 Prozent festgelegt. Daraus errechnet sich die Vorabpauschale: Der Basisertrag wird ermittelt durch Multiplikation des Wertzuwachses des Investmentanteils mit 70 Prozent des Basiszinses, für 2024 eben 2,29 Prozent.

Staat führt Mindestbesteuerung ein

Die Vorabpauschale ist damit eine jährliche Mindestbesteuerung von Investmentfonds und fließt dem Bund jedes Jahr zu. Erstmals erhoben wurde sie 2019, für 2021 und 2022 gab es keine Vorabpauschale, weil der Basiszins negativ war.

Vorabpauschale

Was Anleger über die Vorabpauschale wissen müssen:

  • Sie betrifft alle inländischen und ausländischen Investmentfonds.
  • Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer oder Abgabe. Sie wird bei einem späteren Verkauf der Anteile berücksichtigt
  • Die depotführenden Banken verrechnen die Vorabpauschale mit einem entsprechenden Freistellungsauftrag oder Verlustverrechnungspotential. Falls keine Aufragt vorliegt, wird über das Verrechnungskonto abgebucht.

Wer abschätzen will, wie viel Steuer im Rahmen der Vorabpauschale ans Finanzamt abgeführt wird, nutzt am besten den Vorabpauschale-Rechner von Finanztip. Das ist wohlgemerkt eine Schätzung, die aber zumindest die Größenordnung vorgibt.

Um zu verhindern, dass zu viel oder überhaupt etwas an den Fiskus abgeführt wird, sollten Anleger unbedingt einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank abgeben. Anfang Januar 2023 ist der Sparerpauschbetrag von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben, bei Ehegatten oder Lebenspartner sind sogar 2.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei. Übrigens, als Kapitalerträge gelten nicht nur Zinsen, sondern alle Erträge aus Kapitalvermögen und Wertpapieren – auch  Gewinne aus Kapitalanlagen sowie Dividenden.

Was ist Fondssparen eigentlich?

Beim Fondssparen investieren Anleger in Investmentfonds mithilfe eines sogenannten Sparplans. Dabei sind keine fünfstelligen Anlagesummen notwendig. Wer monatlich eine kleine Summe kontinuierlich auf die Seite legt und rentabel investiert, kann sich mit der Zeit ein kleines Vermögen aufbauen und so für seine Zukunft vorsorgen.

Arten von Investmentfonds

Auf dem Finanzmarkt stehen viele Werte für Privatanleger, in die sie investieren können. Mit einem sogenannten offenen Publikumsfonds können Privatsparer ihre monatliche Sparrate anlegen und müssen sich um nichts weiter sorgen.

Die geläufigsten Fonds sind die Folgenden:

  • Aktienfonds – dabei ist das Fondsvermögen in verschiedene Aktien und Anteile aufgeteilt.
  • ETFs – die sogenannten Exchange Traded Funds heißen auch Indexfonds. Sie orientieren sich an einem Aktienindex, wie beispielsweise dem DAX.
  • Dachfonds – Bei einem Dachfonds ist das Fondsvermögen in andere Fonds investiert.
  • Rentenfonds – mit einem Rentenfonds ist das Geld überwiegend in sogenannten Rentenpapieren angelegt, das sind festverzinsliche Wertpapiere mit unterschiedlichen Laufzeiten.
  • Mischfonds – ein Mischfonds enthält Aktien, Geldmarktpapiere, Rentenpapier, Edelmetalle, Rohstoffe und Immobilienwerte.
  • offene Immobilienfonds – Immobilienfonds sind in der Regel Investmentfonds. Anleger können hier auch mit kleineren Beträgen in größere Gewerbeimmobilien investieren und an deren Erfolg teilhaben.

Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben

Einfach jetzt kostenlos abonnieren

Vorteile eines Fondssparplans?

Ein Fondssparplan bringt Kunden Vorteile durch zwei Effekte: den Zinseszinseffekt und den Cost-Average-Effekt. Wenn Kunden in Investmentfonds investieren, erhalten sie keine Zinsen. Sie erhalten Erträge. Dennoch trägt der Zinseszinseffekt dazu bei, dass sich das Vermögen vermehrt. Die Erträge oder Zinsen, die ein Anleger bekommt, schreibt die Bank dem Anlagekonto gut. In der nächsten Zinsperiode gibt es auf dieses Geld dann ebenfalls Zinsen. Auf diese Weise wächst das Vermögen schneller an. Damit Kunden bei einem ausschüttenden Fonds ebenfalls vom Zinseszinseffekt profitieren, müssen sie das Geld reinvestieren.

Fondssparer legen nicht einen großen Betrag auf einmal an, sondern zahlen jeden Monat eine Sparrate. Der Betrag ist dabei von vornherein festgelegt und ändert sich nicht ständig. Dadurch profitieren die Kunden vom Cost-Average-Effekt, das ist der Durchschnittzinseneffekt. Damit nutzen Kunden Marktschwankungen zu ihrem Vorteil aus. Steigen die Kurse, kauft der Kunde weniger Anteile, fallen die Kurse, erwirbt der Kunde mehr Anteile. Dadurch entsteht ein günstiger Durchschnittspreis.

So funktioniert Fondssparen

Sparer legen am Anfang zunächst einen Betrag fest, den sie jeden Monat einsetzen möchten. Dann gilt es zu entscheiden, ob der Fonds passiv oder aktiv gemanagt sein soll. Aktienfonds sind in der Regel aktiv gemanagte Fonds. Dabei verwaltet ein Fondsmanager aktiv die Anlageprodukte. Der Vorteil dabei ist: Der Anleger braucht nicht sehr viel eigenes Know-how und auch keine Erfahrung. Der Aktienmanager übernimmt die Entscheidungen, in welche Aktien das Geld investiert wird. Im Gegensatz dazu stehen die ETF-Fonds. Bei diesen Fonds wird ein Index eins zu eins nachgebaut. Das ist weniger kostenintensiv. Bei dieser Gelegenheit lohnt es sich, über einen Depotwechsel zu einen Online-Broker nachzudenken.

Bild: Pixabay © christophmeinersmann (CC0 Public Domain)

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü