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Die Rentenbesteuerung ist verfassungswidrig. Der Finanzminister will die Doppelbesteuerung abmildern. Was dabei herausgekommen ist, ist lächerlich. Die Rentner sind weiter die Dummen.
Rentenzahler und Rentner werden doppelt besteuert: in der Einzahl- und Auszahlphase. Der Mechanismus dahinter: „Nach dem Alterseinkünftegesetz wird Rente seit 2005 teilweise besteuert; der Anteil steigt jährlich; 2040 liegt er bei 100 Prozent; gleichzeitig müssen die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt werden; doch das erfolgt nicht in gleichem Maße“, so „Plusminus“. Die Folge sei eine Doppelbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hatte das schon 2002 moniert, jetzt, nach 21 Jahren soll die doppelte Besteuerung abgemildert werden – und zwar mit dem „Wachstumschancengesetz“. Das Gesetz gibt es vorerst nur als Referentenentwurf, das heißt, es muss noch den Bundestag passieren und könnte am 1. November 2023 in Kraft treten.
Doppelbesteuerung abgemahnt
Schon vor zwei Jahren hatte der Bundesfinanzhof (BFH) das Finanzminister aufgefordert, die Rentenbesteuerung neu zu regeln. Erst jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor – und der ist geradezu lächerlich. Jetzige Rentnerinnen und Rentner schauen in die Röhre, lediglich zukünftige Rentnerinnen und Rentner profitieren davon, wobei „profitieren“ übertrieben ist. Die Verbesserungen sind lächerlich, wie der Referentenentwurf (Tabelle ab Seite 14) belegt: Die Renten sollen nicht, wie bislang, schon ab 2040 voll besteuert werden, sondern erst ab 2058. Die Besteuerung der Renten wird ab 2023 zeitlich gestreckt und der Besteuerungsanteil legt pro Jahr nicht um ein Prozent, sondern nur um ein halbes Prozent zu. Das heißt, statt 83 Prozent werden 2023 „nur“ 82,5 Prozent besteuert und 17,5 Prozent bleiben steuerfrei statt 17 Prozent.
Entwicklung des Rentenfreibetrags
Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil in Prozent | Rentenfreibetrag in Prozent |
---|---|---|
2005 | 50 | 50 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 82,5 | 17,5 |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
2029 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 86 | 14 |
2031 | 86,5 | 13,5 |
2032 | 87 | 13 |
2033 | 87,5 | 12,5 |
2034 | 88 | 12 |
2035 | 88,5 | 11,5 |
2036 | 89 | 11 |
2037 | 89,5 | 10,5 |
2038 | 90 | 10 |
2039 | 90,5 | 9,5 |
2040 | 91 | 9 |
2058 | 100 | 0 |
Finanzminister Christian Lindner glaubt, damit der Forderung des BFH gerecht zu werden, dass aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelung künftige Rentenjahrgänge „von einer doppelten Besteuerung betroffen sein könnten“, wie das Internetportal „Ihre Vorsorge“ schreibt. Die Besteuerung neu bewilligter Renten soll künftig auf 0,5-Prozent-Schritte verlangsamt werden. Die vollständige Besteuerung neuer Renten verschiebt sich damit von 2040 auf 2058. Aber selbst nach dem geplanten Wachstumschancengesetz bleibt die Doppelbesteuerung bestehen. Das Internetportal „In Franken“ zitiert den Finanzmathematiker Werner Siepe, der noch immer eine Doppelbesteuerung berechnet hat: „Für Rentner*innen, die 2017 in Rente gegangen sind, liegt der zu viel besteuerte Anteil während des Berufslebens knapp unter 10.000 Euro. Bei Rentnern, die 2020 in den Ruhestand gegangen sind, lag der Betrag bereits bei mehr als 22.000 Euro. Wer 2040 die Rente antritt, bei dem wurden über 53.000 Euro zu viel besteuert.“ Die aktuelle Übergangszeit gehe also nicht auf, teilweise werden mehr als 20 Prozent der Rente zusätzlich besteuert. Erst in 50 Jahren habe dies laut der Studie von Finanzmathematiker Werner Siepe ein Ende.
Kritik am geplanten Gesetz
Wie „Ihre Vorsorge“ schreibt, kritisieren die Gewerkschaften schon jetzt die Vorlage. Die vorgesehene Neuregelung sei “weder kurzfristig noch langfristig sachgerecht”, so der DGB. Die von den Ampel-Parteien vorgeschlagene Neuregelung werde in den nächsten Jahren “weder die Anzahl an Fällen noch das jeweilige Volumen von Zweifachbesteuerung beseitigen oder auch nur substanziell mindern”; zugleich führe die Neuregelung dazu, dass in den 2040er-Jahren neu zugehende höhere und hohe Renten deutlich „unterbesteuert“ würden, weil nennenswerte Anteile der Rente ”weder in der Beitrags- noch in der Leistungsphase der Besteuerung unterliegen“, so das Gewerkschaftspapier. Die Doppelbesteuerung in den 2020er Jahren werde faktisch nicht relevant gemindert.
Steueranteil steigt immer weiter
Das Problem, dass Rentenerhöhungen zu 100 Prozent besteuert werden, hat das Finanzministerium vollkommen ausgeblendet. Durch diesen Mechanismus steigt der prozentuale Besteuerungsanteil von Bestandsrentnerinnen und -rentnern nach und nach immer weiter an. Wer also beispielsweise 2017 mit einem Besteuerungsanteil von 74 Prozent (26 Prozent steuerfrei) ging, kommt mittlerweile nach fünf Rentenerhöhungen auf 72 Prozent Besteuerungsanteil (24 Prozent steuerfrei) seiner jetzigen Rente.
Die Rentner sind die Dummen
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] der Notaufnahme, von der Pflicht zum Heizungsaustausch, von Rentensplitting statt Witwenrente, von Doppelbesteuerung, von Rentenkürzungen oder einem späteren Renteneintritt. Alles, was bisher als sicher galt, wird […]
[…] dem Wachstumschancengesetz will der Finanzminister Christian Lindner die Doppelbesteuerung von Rentnerinnen und Rentnern wenigstens etwas abmildern, aber selbst das wird von der grünen […]