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Was der Staat mit einem Satz per Gesetz anrichten kann, erfahren gerade Millionen von Betriebsrentner. Er verbrennt ihre Betriebsrente, die wegen der Inflation immer weniger wert ist. Wie das?
Eigentlich müssten Arbeitgeber die Betriebsrenten ihrer früheren Beschäftigten regelmäßig an die Inflation anpassen. Der Staat hat sich allerdings mit einem Absatz im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ausgeschmiert: „Die Verpflichtung (zur Anpassung an die Inflation) nach Absatz 1 entfällt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert anzupassen“, so steht es im BetrAVG § 16 Abs. 3 Nr. 1. In der Regel liegt die Inflationsrate aber bei mehr als zwei Prozent, das heißt, dass Betriebsrentner durch dieses Gesetz systematisch enteignet werden.
So verbrennt die Betriebsrente
Das heißt, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente immer um ein Prozent jährlich erhöht, braucht er sie nicht an die Inflation anzupassen – und die betrug 2023 5,9 Prozent, die höchste seit 1948. Betriebsrentner haben somit real verloren. In den Jahren davor lag die Inflation durchschnittlich bei zwei Prozent, somit büßten Betriebsrenten in diesem Zeitraum regelmäßig an Wert ein.
Diese Abzocke betrifft beileibe nicht nur einige wenige Betriebsrentner, sondern nach Schätzung von „T-Online“ rund zwei Millionen – 1,4 Millionen Menschen, die im öffentlichen Dienst angestellt waren, sowie rund 600.000, die noch alte Betriebsrenten aus Pensionskassen bekommen.
Systematische Enteignung
Diese systematische Enteignung trifft vor allem Rentnerinnen und Rentner, die eine Betriebsrente von einer Pensionskasse beziehen. Das sind vor allem Beschäftigte von Großunternehmen und Angestellten im öffentlichen Dienst – für letztere ist das Versorgungsamt des Bundes und der Länder (VBL) zuständig. Das VBL setzt bewusst auf Absatz drei, Satz ein des §16 BetrAVG und hat das sogar in seiner Satzung so formuliert: „Die Betriebsrente wird zum 1. Juli eines jeden Jahres um 1 Prozent erhöht. Die Anpassung der Betriebsrente ist in der VBL-Satzung § 39 festgelegt.“
Kathrin Bär, ehemalige Angestellte im öffentlichen Dienst, will sich T-Online zufolge mit dieser Ungerechtigkeit nicht abfinden und will dagegen klagen – „im Zweifel durch alle Instanzen“ bis vors Bundesverfassungsgericht.
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