Schweiz passt Rentenalter von Frauen und Männern an

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Zweite Säule: die Pensionskasse

Wie die Schweizerische Eidgenossenschaft schreibt, sind bei der zweiten Säule „alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichert, die schon in der 1. Säule versichert sind und mindestens 21 150 Franken im Jahr verdienen (Stand: 2016)“. Die obligatorische Versicherung nach dem BVG (Gesetz über die berufliche Vorsorge) beginnt mit Antritt des Arbeitsverhältnisses. Das sei frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Weitere Feinheit: „Vorerst – bis zum Erreichen des 24. Altersjahres – decken die Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität ab; ab dem Jahr nach Vollendung des 24. Altersjahres und bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit wird zusätzlich für die Altersrente angespart.“ Davon ausgenommen sind beispielsweise Selbstständige und Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten.

60 Prozent des Gehalts

Anders als bei der AHV sind die Pensionskassen – davon gibt es nach Schätzung der „Neuen Zürcher Zeitung“ rund 2000 – kapitalgedeckte Arbeitnehmer-Versicherungen. Gehälter sind zwischen Jahreseinkommen von 21.150 bis 84.600 Franken durch das BVG obligatorisch versichert.  Wie bei der AHV ist der Arbeitgeber verpflichtet, 50 Prozent beizutragen. Ziel der zweiten Säule sei es, den „gewohnten Lebensstandard“ über die Pensionierung hinaus zu sichern. Mit diesen zwei Säulen kommen Schweizer, die ein durchschnittliches Einkommen erhalten haben, im Alter auf etwa 60 Prozent ihres letzten Gehalts.

Mit dem Geld aus der betriebliche Vorsorge wird die AHV-Rente aufgestockt. Das angesammelte Kapital wird dabei mit einem Umrechnungsfaktor von 6,8 Prozent für Männer und Frauen umgewandelt. Das wird am besten anhand eines Beispiels deutlich: Für ein Altersguthaben von 100 000 Franken wird eine Jahresrente von 6800 Franken ausbezahlt.  Die Einzahler in eine Pensionskasse sammeln nämlich ein Altersguthaben an – und das setzt sich zusammen aus den jährlichen Altersgutschriften plus Zins von mindestens 2,0 Prozent (2009-2010-2011), 1,5 Prozent (ab 2012), 1,75 Prozent (ab 2014) und 1,25 Prozent (ab 2016). Das heißt, auch die Schweizer leiden unter dem Niedrigzins wie deutsche Altersvorsorger. Der Garantiezins von Lebensversicherungen ist in Deutschland mittlerweile auf ebenfalls 1,25 Prozent gefallen – und er soll für ab 2017 neu abgeschlossene Lebensversicherungen auf 0,9 Prozent fallen.

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Helmut Achatz

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