Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzbar

Finanzen

Werbung

Intro

Contents

Die Klage von 160.000 Rentner hatte Erfolg. Die Doppelbesteuerung von Rentenbeiträgen soll gestoppt werden. Finanzminister Christian Lindner will Steuerzahlern die Steuer auf Rentenbeiträge ab 2023 erlassen. Das hilft jetzigen Rentner indes wenig.

Christian Lindner verkauft die geplante Entlastung zur Vermeidung einer „doppelten Besteuerung“ von Renten auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums als Großtat. Die Medien verleihen der Ankündigung im August 2022 neue Aktualität, dabei hatte Lindner diese Änderung schon im Januar 2022 angekündigt. Damals schrieb das Ministerium: „Beiträge zur Rentenversicherung sollen bereits ab 2023 vollständig steuerlich absetzbar sein, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigt hat.“ Ziel der Bundesregierung sei es, insbesondere auch für zukünftige Rentenjahrgänge eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden. Ab 2023 sollen Steuerzahler Rentenversicherungsbeiträge voll als Sonderausgaben geltend machen können.

Und wo bleiben die Rentner?

Und was ist mit dem zweiten Teil der Ankündigung: „Zudem einigten sie (die Ampelparteien) sich darauf, dass der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 in geringerem Maße steigen soll als bisher vorgesehen.“ Geplant war, den steuerpflichtige Rentenanteil nur noch um einen halben Prozentpunkt je Jahr steigen zu lassen. Davon ist in der jetzigen Ankündigung keine Rede mehr. Das heißt, es sollen wohl nur die aktiv Beschäftigten, aber nicht die Rentner entlastet werden.

Was heißt Doppelbesteuerung?

Was hat es überhaupt mit der Doppelbesteuerung auf sich? „Nach dem Alterseinkünftegesetz wird Rente seit 2005 teilweise besteuert; der Anteil steigt jährlich; 2040 liegt er bei 100 Prozent; gleichzeitig müssen die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt werden; doch das erfolgt nicht in gleichem Maße“, klärt Plusminus auf. Die Folge sei eine Doppelbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hatte übrigens schon im März 2002 entschieden, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll. Bislang ist nichts passiert. Schlimmer noch, inzwischen gibt es erste Urteile und die ignorieren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

Urteil vom 31. Mai 2021

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München beschäftigt sich mit diesem Missstand und fällte am 31. Mai 2021 ein Urteil.  „Konkret geht es um die Klagen zweier Personen gegen die geltende Besteuerung der Rente. Sie werfen dem Staat vor, während der Umstellung der Besteuerung sowohl die Rentenbeiträge als auch die Rente selbst besteuert zu haben. Dies wäre nicht verfassungsgemäß. Das Finanzministerium bestreitet dies. Das Urteil könnte sich als richtungsweisend für hunderttausende von Rentnern erweisen.“

Doch wer mögliche Ansprüche absichern will, müsse sich beeilen, so der „Münchner Merkur“. Denn auf eine mögliche Rückzahlung können der Zeitung zufolge Rentner nur hoffen, wenn sie gegen ihren Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einlegen. Diskutiert wird auch um eine Beweislastumkehr. „Dass Rentner selbst eine #Doppelbesteuerung nachweisen müssen, sei absolut „bürgerfeindlich“, meint der FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand im Interview mit #SWR Aktuell Radio. „Wir brauchen Beweislastumkehr & transparente Berechnungen anstatt Ablehnung rechtmäßiger Ansprüche!“

Mittlerweile gibt es mehrere Muster-Einspruchstexte gegen den Steuerbescheid und gegen die mutmaßliche Doppelbesteuerung, darunter einer von der „Saarbrücker Zeitung“ und einen von „Bild“.

Wie weiter nach dem Urteil?

Der Gesetzgeber muss dem Vergleichsportal Biallo zufolge nach der Bundestagswahl bei der Besteuerung von Renten nachbessern, um für künftige Jahrgänge die Gefahr einer Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dabei gehe es um viel Geld. Doch wie können Steuerzahler reagieren? Wer bereits Rentner ist und die oben genannten Kriterien erfüllt, sollte sich, so Biallo, unter Hinweis auf die Urteile per Einspruch gegen die Steuerfestsetzung zur Wehr setzen und bereits eingelegte Einsprüche auf jeden Fall aufrechterhalten und nicht auf Drängen des Amtes zurücknehmen; wer noch berufstätig ist oder nicht unter die oben genannten Kriterien fällt, kann momentan nur abwarten, Tee trinken und die vom Gericht angemahnte Reform abwarten.

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • […] Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden. Ab 2023 sollen Steuerzahler Rentenversicherungsbeiträge voll als Sonderausgaben geltend machen können. Mit diesem Schritt soll eine Doppelbesteuerung von Renten in Zeiten des Ruhestands vermieden […]

    Antworten
  • […] ab 2023 ihre Rentenbeiträge komplett von der Steuer absetzen – das war nötig nach einer Klage von 160.000 Rentner vor dem Bundesfinanzhof gegen die  Doppelbesteuerung von Rentenbeiträgen, die Erfolg hatte. […]

    Antworten
  • […] (2022 bei 485,85 Euro monatlich) verdient. Anders als in Deutschland, wo sich Arbeitgeber und -nehmer den Beitrag in die Rentenversicherung teilen, zahlen Arbeitgeber in Österreich mit 12,55 Prozent mehr als Arbeitnehmer mit 10,25 Prozent. […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü