Wenn Privatinsolvenz die letzte Rettung ist

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Wem die Schulden über den Kopf wachen, für den ist die Privatinsolvenz die letzte Rettung. Was heißt das? Was ist zu tun? Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Die durchschnittliche Rente liegt bei etwas mehr als tausend Euro. Damit lassen sich keine großen Sprünge machen. Immer mehr Rentner kommen in die Bredouille und verschulden sich, um über die Runden zu kommen – ein fataler Weg, der häufig in die Überschuldung führt. Was tun? Als letzter Ausweg bleibt nur die Privatinsolvenz, um sich der Schulden zu entledigen. Das ist allerdings ein steiniger Weg.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird zunächst das pfändbare Vermögen des Schuldners an die Gläubiger verteilt. In der sich anschließenden Wohlverhaltensphase müssen die Betroffenen dann nach Insolvenzrecht den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben, welcher das Geld wiederum an die Gläubiger weitergibt. Ein solches Insolvenzverfahren endet dann, wenn der Schuldner all seine Pflichten erfüllt hat, mit der Restschuldbefreiung.

Die Voraussetzungen

Also, ganz so einfach ist es nicht mit einer Privatinsolvenz. Dafür muss der Schuldner bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Privatinsolvenz dürfen nur Privatpersonen beantragen, nicht jedoch Selbstständige – mit einer Ausnahme: Ehemalige Selbstständige können laut § 304 der Insolvenzordnung (InsO) eine Privatinsolvenz anmelden, wenn ihre Vermögensverhältnisse überschaubar sind (weniger als 20 Gläubiger) und gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
  • Einefeste Summe der Schulden ist nicht vorgegeben.
  • Es muss vorher eine gescheitertes außergerichtliches Einigungsverfahren gegeben haben.
  • Die Bezahlung der anfallenden Verfahrenskosten muss geklärt sein. Wer dafür das Geld nicht hat, bekommt dank § 4a Abs. 1 InsO eine Chance, denn da heißt es: „Ist der Schuldner eine natürliche Person und hat er einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so werden ihm auf Antrag die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet, soweit sein Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um diese Kosten zu decken. Die Stundung nach Satz 1 umfasst auch die Kosten des Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan und des Verfahrens zur Restschuldbefreiung.

Im Regelfall endet die Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung – aber auch nur, wenn sich der Schuldner während der Wohlverhaltensphase auch wirklich wohl verhält. Das heißt, er muss dem Gericht einen Arbeitsplatzwechsel melden und den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeben. Arbeitslose Schuldner müssen sich außerdem ernsthaft darum bemühen, einen Job zu finden. Werden diese Pflichten vernachlässigt, kann die Restschuldbefreiung versagt werden.

Dauer

Wer ab dem 1. Oktober 2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.

Weitere Informationen zum Thema “Privatinsolvenz“ finden Sie im kostenfreien Ratgeberportal https://www.privatinsolvenz.net/voraussetzungen.

 

Foto: iStock

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Helmut Achatz

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