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Abzock-Politik geht weiter
Das Problem der Doppelbesteuerung sei der Politik von Anfang an bekannt gewesen, so der „Münchner Merkur“: „Professor Franz Ruland, Ex-Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger, ging bereits im Jahr 2003 von einer ab 2018 einsetzenden Doppelbesteuerung aus. Sogar der Erfinder der derzeitigen Renten-Besteuerung, Bert Rürup, und der damalige Chef der Rentenversicherung BfA, Herbert Rische, warnten den damaligen Finanzminister Peer Steinbrück und den damaligen Wirtschaftsminister Franz Müntefering (beide SPD) schon 2007 vor der Zweifachbesteuerung, wenn es keine Änderung bei der Übergangsregelung gebe.“
Wer ab 2014 in Rente geht, zahlt drauf – das haben die Brüder Günter und Werner Siepe in einer Studie vorgerechnet. Der Durchschnittsrentner, der 2019 in Rente geht, zahlt 18 871 Euro zu viel an Steuern. Er zahlt für 65 405 Euro seiner Rente keine Steuern, während seines Arbeitslebens hat er aber auf 84 276 Euro an Rentenbeiträgen Steuern zahlen müssen.
Olaf Scholz wusste genau Bescheid
Der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge hat sich das Ex-Bundesfinanzministerium von Olaf Scholz (SPD) mit Rückgriff auf ein Sonderrecht in den Revisionsfall vor dem Bundesfinanzhof (Aktenzeichen XR33/19) eingeschaltet. Es habe damit volle Akteneinsicht bekommen und am 8. Juni 2021 in einer 20-seitigen Stellungnahme die gesetzliche Regelung verteidigt.
Die Doppelbesteuerung reiht sich ein in die Abzock-Politik von Rot-Grün-Schwarz. Denn Betriebsrentner und Direktversicherte zahlen nicht nur doppelt Steuern, sondern auch doppelt Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung.
Zum Hintergrund
Seit dem Jahr 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt, in der Erwerbs- und damit Einzahlungsphase dürfen Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden, im Gegenzug wird in der nachgelagerten Auszahlungsphase die Rente besteuert. Das ist zunächst einmal kein schlechter Ansatz: Denn in der Regel ist der persönliche Einkommensteuersatz in den Erwerbsjahren, in denen die Beiträge steuermindernd abgesetzt werden können, deutlich höher als im Rentenalter, wenn die Rente versteuert wird. Dabei erfolgt die Systemumstellung schrittweise, bis 2040 komplett auf das neue System umgestellt ist. Allerdings wurden die Besteuerungsdaten vor 2005 festgelegt und seitdem nicht mehr überprüft. Das ist aus Sicht des BdSt aber erforderlich, um Fälle einer Zweifachbesteuerung zu vermeiden.
Quelle: Bund der Steuerzahler
Wie Rentner ihre Steuer berechnen
Das Portal smartrechner.de hat einen Rentensteuerrechner ins Netz gestellt, der verrät, in welcher Höhe Alterseinkünfte nach dem Eintritt in das Rentenalter versteuert werden. Dazu einfach den Bruttobetrag der aktuellen Monatsrente, das Jahr des Rentenbeginns sowie die Höhe der ersten Rentenzahlung eingeben. Der Rentensteuerrechner gibt sofort Auskunft darüber, ob jemand zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, und in welcher Höhe gegebenenfalls Steuern fällig werden.
Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der Challenge #28daysofcontent2022
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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Der Bundestag hat sich neu formiert. Das Durchschnittsalter liegt < 50 Jahre. Warum erwähne ich das ?
Die jungen Abgeordneten waren noch in Schule / Studium oder sind noch mit der Klapphose hinter der Musik hergelaufen, als das GMG 2003 und die Agenda 2010 von der Schöderregierung mit allen enthaltenen Ungerechtigkeiten verabschiedet wurden. So kommt es heute zu groben Verwechselungen von "Doppelbesteuerung" und "Doppelverbeitragung", obwohl die Wortschöpfungen eindeutig den 2-fachen Abzockvorgang durch die SPD-geführte Regierung eindeutig beschreiben.
Da ist Aufklärung mehr als gefragt. Doch gelingt uns das noch, denn wer seit 2004 als Rentner abgezockt wurde, dürfte heute fast Mitte 80 sein ?
Der DVG e.V. strengt sich zwar sehr an, aber bis auf den Freibetrag ab 2020 (Judaslohn) für Betriebsrenten tut sich weiter nix. Selbst Olaf Scholz hat sein Versprechen in Münster vom 24.9. heute schon wieder vergessen.
Wir werden sehen, wie es sich weiter entwickelt.
[…] kommen, da ja ihre Bezüge einkommensteuerpflichtig sind. Aber die Mehrheit liegt unter der Freibetragsgrenze und zahlt keine Einkommensteuer. Sie gehen nach der jetzigen Regelung tatsächlich leer aus. […]
[…] ersten Haushaltsentwurf der Regierung Scholz nicht aufgetauchte, sind viele davon ausgegangen, dass Bundeskanzler Olaf Scholz die Aktienrente schon beerdigt […]