Zeit zum Kassenwechsel

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Wechsel ab 2021 einfacher

Keine Angst vor dem Wechsel, denn ab 2021 wird er einfacher: Krankenkassenmitglieder müssen nach dem neuen Krankenkassenwahlrecht nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Kündigungsbestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die Übermittlung der Kündigung übernehme ab Januar 2021 die neue Krankenkasse, so Check24. Die Gefahr einer Versicherungslücke besteht nicht. Eine Ablehnung des Antrags – zum Beispiel aufgrund des Alters, von Vorerkrankungen oder laufenden Behandlungen – ist laut Check24 bei zuvor bereits gesetzlich Versicherten ausgeschlossen. Darüber hinaus gelte ab 2021 eine verkürzte Bindefrist; Verbraucher können dann alle zwölf Monate ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Bisher waren sie 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden.

Gesetzliche Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Sonderkündigungsrecht

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut „Haufe“ ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Bis einschließlich 31. Januar 2021 hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge zum Jahreswechsel erhöht. Wer das nutzen will, muss seine Kündigung bis zu diesem Stichtag bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Wer noch im Dezember 2020 kündigt und zu einer anderen Kasse wechselt, ist ab März 2021 Mitglied bei der neuen Krankenkasse.

Diese Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag

Krankenkasse Zusatzbeitrag 2020 Zusatzbeitrag 2021
AOK Baden-Württemberg 0,9% 1,1%
AOK Niedersachsen 0,8% 1,3%
AOK Nordwest 0,9% 1,3%
Audi BKK 0,7% 1,1%
BKK Achenbach Buschhütten 1,4% 1,6%
BKK B. Braun Aesculap 1,1% 1,3%
BKK Diakoni 1,1% 1,4%
BKK Freudenberg 0,7% 1,3%
BKK Mobil Oil 1,1% 1,29%
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg 0,7% 0,98%
Bosch BKK 0,9% 1,2%
Daimler BKK 0,8% 1,3%
IKK classic 1,0% 1,3%
Knappschaft 1,1% 1,6%
mhPlus Betriebskrankenkasse 0,98% 1,28%
Techniker Krankenkasse 0,7% 1,2%
VIACTIV 1,2% 1,6%

Quelle: T-Online| check24                                   Stand: 18.12.2020

Wie funktioniert der Wechsel

Wie funktioniert der Wechsel? Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben gesetzlich Versicherte laut Check24 ein Sonderkündigungsrecht und können mit Ablauf von zwei Kalendermonaten wechseln. Zudem gelte ab dem 1. Januar 2021 eine verkürzte Bindungsfrist. Es gibt laut Techniker Krankenkasse ab 2021 vier wichtige Neuerungen im Kassenwahlrecht.

  • Elektronische Mitgliedsbescheinigung: Arbeitgeber erhalten die Mitgliedsbescheinigung für neue Arbeitnehmer nicht mehr in Papierform, sondern auf elektronischem Weg.
  • Neue Bindungsfrist: Die Bindungsfrist an die Krankenkasse verringert sich von 18 auf 12 Monate. Das Sonderkündigungsrecht bleibt weiter bestehen: Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz, ist auch ein Wechsel ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.
  • Kassenwechsel bei neuem Arbeitgeber: Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln – ohne Kündigung bei der Vorkasse und ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
  • Kündigung entfällt: Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, stellt einfach einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Um die Kündigung bei der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neue.

Quelle: obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de

Diese Kassen erhöhen den Zusatzbeitrag am stärksten

Krankenkasse Erhöhung des Zusatzbeitrags 2021 Beitragssatz 2021
BKK Akzo Nobel 0,80 % 15,90 %
AOK Bremen/ Bremerhaven 0,60 % 15,90 %
AOK Nordost 0,60 % 16,10 %
AOK Plus 0,60 % 15,80 %
AOK Sachsen-Anhalt 0,60 % 15,20 %
BKK Freudenberg 0,60 % 15,90 %
BKK VerbundPlus 0,60 % 15,70 %
AOK Niedersachsen 0,50 % 15,90 %
IKK gesund plus 0,50 % 15,70 %
Knappschaft Bahn-See 0,50 % 16,20 %
Techniker Krankenkasse 0,50 % 15,80 %

Quelle: ProContra

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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Helmut Achatz

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