Wie für den Pflegefall vorsorgen – Versicherungen im Überblick

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Die Vorstellung, ein Pflegefall zu werden und für alltägliche Verrichtungen auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, ist für viele Menschen unangenehm. Und doch spricht einiges dafür, dass es so kommen wird. Zwar gibt es die Pflegeversicherung, aber das Geld wird für viele Betroffene nicht reichen. Was tun?

Bereits heute gibt es rund drei Millionen „Pflegefälle“ in Deutschland – mit steigender Tendenz allein schon aufgrund demografischer Effekte. Noch bedrückender ist die Vorstellung, durch die Pflegebedürftigkeit den eigenen Kindern zur Last zu fallen, entweder indem sie selbst die Pflege übernehmen oder durch Elternunterhalt, zu dem die Kinder in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen gesetzlich verpflichtet sind.

Im Pflegefall wird’s eng

Zwar gibt es bei Zuerkennung eines Pflegegrads Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, aber Experten sind sich einig, dass dieses Geld für viele Betroffene nicht ausreichend ist. Das Vergleichsportal 9Brands erklärt die drei

Möglichkeiten einer privaten Zusatzversicherung:

Die Pflegerente

Diese Versicherungsform wird wie eine Lebensversicherung kalkuliert. Ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit erbringt der Versicherer die vereinbarte monatliche Rentenleistung, in der Regel abgestuft nach dem Pflegegrad. Auf das Entstehen tatsächlicher Pflegekosten kommt es nicht an. Viele Konzepte sehen auch Renten oder eine Todesfallleistung vor für den Fall, dass bis zu einem bestimmten Alter bzw. bis zum Ableben des Versicherten keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Die Pflegerentenversicherung kann auch als Zusatzversicherung zu einer Lebens- bzw. Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Hauptversicherung läuft bei Pflegebedürftigkeit beitragsfrei weiter.

Das Pflegetagegeld

Eine Pflegetagegeldversicherung funktioniert so ähnlich wie die Pflegerentenversicherung. Sie ist aber eine reine Risikoversicherung, das heißt, es gibt keine Leistungen allein aufgrund des fortgeschrittenen Alters, ohne dass ein Pflegefall vorliegt. Tatsächliche Pflegekosten spielen wie bei der Rentenversicherung keine Rolle. Von einer Krankenversicherung unterscheidet sie sich dadurch, dass ihre Leistungen erst einsetzen, wenn keine Heilbehandlung mehr möglich ist.

Versicherung von Pflegekosten

Die Pflegekranken- oder Pflegekostenversicherung ist das einzige der drei Modelle der Zusatz-Pflegeversicherung, bei dem sich die Leistung wie bei einer Krankenversicherung nach den tatsächlichen Pflegekosten bemisst. Man spricht hier von einer Schadenversicherung, während die beiden anderen Konzepte Summenversicherungen darstellen. Aber auch hier werden Pflegekosten nicht unbegrenzt übernommen. Entweder werden verbleibende Restkosten bis zu einem Höchstbetrag vom privaten Pflegeversicherer getragen, oder Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden prozentual aufgestockt.

Bild von moritz320 auf Pixabay

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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