Sofortrente als Schuss in den Ofen

Finanzen

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Das Geld der Versicherung überlassen? Bloß nicht! Eine Sofortrente ist Geldvernichtung, weil bei Sofortrenten hohe Abschluss- und Vertriebskosten fällig werden. Besser, das Geld selbst anlegen – und sich monatlich ein Extra-Einkommen auszahlen.

Was tun mit einer größeren Summe? Eine Sofortrente bei einer Versicherung abschließen und monatlich einen bestimmten Betrag als Rente erhalten? Keine gute Idee. Denn die Versicherungen müssen schließlich ihren Verwaltungsapparat finanzieren und ihre Aktionäre zufriedenstellen. Dafür geht ein Gutteil der eingezahlten Summe drauf. Wer logisch denkt, kommt selbst drauf, dass angesichts der Negativzinspolitik der Europäische Zentralbank (EZB) unter ihrer Chefin Christine Lagarde, Versicherungen die nötige Rendite kaum erwirtschaften können. Die Umlaufrendite (durchschnittliche Rendite aller börsennotierter Bundeswertpapier mit einer Laufzeit von drei bis 30 Jahre) vergleichsweise sicherer deutscher Anleihen ist mittlerweile auf minus 0,4 Prozent gefallen. Das heißt, die Versicherer verlieren damit sogar Geld – Geld der Kunden, das sie in ihrem Namen anlegen. Natürlich legen Versicherungen das Vermögen der Kunden auch in Aktien und Immobilien an, aber das nur zu einem kleinen Teil.

Hohe Kosten bei Sofortrente

Tatsächlich hat die Verbraucherzentrale Hamburg bei einer Stichprobe festgestellt, dass die Versicherer ihren Kunden oft hohe Abschluss- und Vertriebskosten für Sofortrenten berechnen – bei einigen Unternehmen seien das bis zu sechs Prozent des Verrentungsbetrags gewesen. Das hat die Verbraucherzentrale Hamburg moniert und vom Gesetzgeber gefordert, nachzubessern, denn Versicherer dürfen nur Kosten von maximal zweieinhalb Prozent verlangen, verteilt auf die ersten fünf Jahre.

Stichprobe bei fünf Versicherern

Die Verbraucherschützer haben fünf Versicherer überprüft und dabei einen Musterfall zugrunde gelegt: „Eine 65-jährige Person möchte 50 000 Euro verrenten lassen; die Rente soll teildynamisch sein; ein Versicherungs- oder Hinterbliebenenschutz besteht nicht.“

Das Ergebnis der Verbraucherzentrale Hamburg:

  • HDI Lebensversicherung AG: 3.022,61 Euro
    (2.998,61 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 24 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)
  • Alte Leipziger Lebensversicherung: 2.766,98 Euro
    (1.999,26 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 767,72 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)
  • Württembergische Lebensversicherung AG: 2.399,87 Euro
    (1.999,89 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 399,98 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)
  • Lebensversicherung von 1871 a. G. (LV 1871): 2.250 Euro
    (1.250 Euro Abschluss- und Vertriebskosten + 1.000,00 Euro Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn)
  • Allianz Lebensversicherungs-AG: 1.999,98 Euro
    (1.999,98 Euro Abschluss- und Vertriebskosten zu Vertragsbeginn)

Damit ist es freilich nicht getan, denn „bei allen Anbietern fallen zusätzlich jedes Jahr weitere Verwaltungskosten an“, so die Verbraucherzentrale.

Sechs Prozent Kosten

Die reinen Abschluss- und Vertriebskosten der Stichprobe lägen zwischen rund 2,5 (LV 1871) und etwa sechs Prozent (HDI Lebensversicherung AG). Die einmaligen Verwaltungskosten zu Vertragsbeginn hinzu gerechnet, ergibt sich der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge eine Kostenbelastung von annähernd vier Prozent bei der Allianz Lebensversicherungs-AG bis rund sechs Prozent beim Anbieter HDI.

Anstoß der Stichprobe sei übrigens die Beschwerde einer Verbraucherin aus Hamburg gewesen, die beim Beratungsgespräch in der Verbraucherzentrale über die hohen Abschluss- und Vertriebskosten ihrer Sofortrente geklagt habe.

 

Bild von Florian Pircher auf Pixabay

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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Gert Zimmermann
    2. August 2019 12:19

    Mich hätten einmal die Höhe der ersten garantierten bzw. der ersten gezahlten Rente interessiert. Da die Renten teildynamisch sind, können diese grö0ßere Unterschiede haben. Mit den Angaben der garantierten oder der gezahlten Rente kann man auf Doppelbesteuerung prüfen, zu der es nach meinem Wissen auf jeden Fall kommt! Darüber sollte die Verbraucherzentrale den Bürger aufklären!
    Gehe ich einmal von 175 Monatsrente aus, dann erhält man in der Rentenbezugsdauer nach der Sterbetafel, die den Ertragsanteilen zugrunde liegt, 15,36 Jahre = 184 Monatsrenten. Die Rentensumme beträgt 175 x 184 = 32.200 € und liegt damit unter dem Beitrag aus versteuertem Einkommen von 50.000. Es handelt sich damit um Liebhaberei, denn eine Einkunftserzielungsabsicht ist nicht festzustellen; auch bei einer längeren Lebenserwartung nicht! Eine Besteuerung hat nicht zu erfolgen!
    Mit informativem Gruß
    Gert Zimmermann

    Antworten
  • Renten werden doppelt besteuert, aber eine Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Leider

    Antworten

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Helmut Achatz

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