Milliardendefizit in Pensionskasse der Kirche

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Was wie eine Satire klingt, ist bitterer Ernst – der katholischen Kirche geht offensichtlich das Geld für die Altersvorsorge ihrer Pensionäre aus. Die Pensionskasse der Kirche weist ein Milliardendefizit aus. Denn, zum einen treten immer mehr aus der Kirche aus, weswegen die Einnahmen aus der Kirchensteuer schrumpfen, zum anderen verdient die Kirche immer weniger mit ihrem Kapitalstock wegen der Negativzinsen.

Der „Frankfurter Allgemeine“ (FAZ) zufolge drohen der katholischen Kirche „große finanzielle Verwerfungen“. Der Pensionskasse der Diözesen fehlen danach 5,5 Milliarden Euro. „Im schlimmsten Fall käme es zur Zahlungsunfähigkeit einzelner Bistümer“, so das Blatt. Ja, die Zinspolitik von Mario Draghi, dem Chef der Europäischen Zentralbank (EZB) bleibt eben nicht ohne Folgen für die Altersvorsorge aller – für Pensionskassen, Lebensversicherungen, Krankenkassen, sprich alle Institutionen, die auf Zins angewiesen sind. Den Zins abzuschaffen, hat gravierende Folgen – und die bekommt jetzt auch die katholische Kirche zu spüren.

Es trifft Kindergärtnerinnen

Wobei es gar nicht so sehr Pfarrer, Kaplane, Domkapitulare und Generalvikare trifft, denn sie sind ja Beamte, sondern Kindergärtnerinnen bei der Caritas und Sozialarbeiter in den Gemeinden, die bei der Kirche angestellt sind. Insgesamt beschäftigt die katholische Kirche rund 650 000 Menschen. Die beiden Kirchen, katholische und evangelische, sind hierzulande immerhin der zweitgrößte Arbeitgeber.

Insofern geht es nicht um Kleinigkeiten. Die „Kirchliche Zusatzversorgungskasse“ (KZVK) des katholischen Verbands der Diözesen Deutschlands sei mit 1,1 Millionen Versicherten und 150 000 Rentenempfängern einer der größten nichtstaatlichen Altersversorgungseinrichtungen in Deutschland, schreibt die „FAZ“ – und sie sei ein Sanierungsfall. Denn im vergangenen Herbst ergab die Bilanz, dass „die 2014 vorgenommene Neubewertung der bestehenden Verpflichtungen der Kasse zu einer Deckungslücke von 5,5 Milliarden Euro führte“, wie die KZVK auf ihrer eigenen Internet-Seite schreibt. Es sei aber mit aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass die Kasse über Jahrzehnte hinweg kein Problem habe, ihren Rentenzahlungsverpflichtungen nachzukommen. „Die jährlichen Beitragseinnahmen übersteigen die Aufwendungen für Versicherungsfälle deutlich“, so die KZVK weiter. Die Auszahlung von Renten sei zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Beiträge steigen deutlich

Auch wen die KZVK abwiegelt, die Arbeitgeber der kirchlichen Angestellten werden wohl künftig mehr zahlen müssen für ihre Beschäftigten – und genau das ist das Problem. Ein erheblicher Anstieg der Beiträge der Arbeitgeber sei bereits beschlossen, so die „FAZ“. „ Sollte es in den kommenden Jahren nicht gelingen, die Deckungslücken zu schließen, drohen der katholischen Kirche finanzielle Verwerfungen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit ganzer Bistümer“, schreibt das Blatt weiter. Und der „Kölner Stadt-Anzeiger“ weiß es noch etwas genauer: Die 15 800 Betriebe „führten in der Vergangenheit vier Prozent des Bruttolohns ihrer Mitarbeiter an die KZVK ab; schon 2011 wurde der Beitrag auf 4,8 Prozent angehoben und soll nun bis 2024 stufenweise bis auf 7,1 Prozent steigen“. Das sind annähernd 48 Prozentpunkte – ein Mehraufwand in personalintensiven Betrieben, an dem sie schwer zu kauen haben. Nach Informationen der Portals katholisch.de soll die Gesamtbeitragsbelastung nach aktuellen Planungen bis 2024 sogar auf dann insgesamt neun Prozent des „zusatzversorgungspflichtigen Einkommens“ steigen.

Immer mehr treten aus Kirche aus

Ganz abgesehen davon, dass es ja in den kommenden Jahren nicht besser wird, denn die Kirchenaustritte steigen. Der Deutschen Bischofskonferenz zufolge ist die Zahl der Kirchenaustritte von 2013 bis 2014 von 178 805 auf 217 716 gestiegen – ein Plus von 21,8 Prozent. Anders ausgedrückt, 38 911 deutsche Katholiken zahlen seit dem keine Kirchensteuer mehr.

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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Die Pfarrer leben nach wie vor wie Maden im Speck, aber die Zusatzversorgung der kirchlichen Angestellten ist in Gefahr. Das bedeutet diese Leute werden sich zwangsläufig auf eine niedrigere Zusatzrente einstellen müssen. Wenn der Kirche immer mehr Mitglieder davonlaufen kann sie die sozialen Wohltaten der Vergangenheit nicht mehr bezahlen. Trotzdem bleibt die Kirche eine der reichsten Institutionen Deutschlands. Wenn sie einige ihrer zahlreichen Ländereien verkaufen würde könnte dieses wieder viel Geld in die Kasse einspülen. Ausserdem war die Kirche auch in der Vergangenheit erfinderisch wenn es um Geldbeschaffung geht. Ich denke da an den Vatikan der vor einigen Jahrhunderten nur überlebt hat weil er Eigentümer des grössten Bordells in Rom war. Diese Geschäftsidee könnte bei entsprechender Notlage auch der deutschen Kirche helfen.Selbstverständlich sollten sich die zölibaten Priester an diesem Geschäft beteiligen. Wenn das Sünde sein sollte kann es immer noch gebeichtet werden.

    Antworten
  • Herr Achatz, sehen Sie ausschließlich die katholische Kirche im Rentendebakel etc.?
    Wer nicht aus eigener Glaubensüberzeugung die Kirche besucht ist unerreichbar. Denn der Kirche (unabhängig der Konfession) fehlt jegliche mediale Kommunikation und damit Überzeugungskraft. In der Folge auch mehr zu opfern als das klägliche Kirchgeld?

    Roland Reithmayer

    Antworten
    • Helmut Achatz
      23. April 2016 15:55

      Hallo Herr Reithmayer,
      ein paar Fakten zur Kirchensteuer – Kirchgeld ist wieder etwas Anderes:
      Der Kirchensteuerhebesatz als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer beträgt bei allen Religionsgemeinschaften, die die Verwaltung den Finanzbehörden übertra­gen haben, in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in den übrigen Bundesländern 9% der Steuerschuld.
      Beispiele:
      Bei einer festgesetzten Einkommensteuer von 6.000 Euro beträgt die Kirchensteuer (9%) 540 Euro.
      Bei einem monatlichen Bruttolohn von 2.500 Euro beträgt die Lohnsteuer (III) 124,33 Euro und die Kirchensteuer (9%) 11,18 Euro.
      Auch das Kapital muss Kirchensteuer zahlen: Bei einem Kapitalertrag von 10.000 Euro beträgt die Kapitalertragsteuer 2.445 Euro und die Kirchensteuer (9%) 220,05 Euro.
      Jetzt zum Kirchgeld:
      Das allgemeine Kirchgeld ist eine so genannte Ortskirchensteuer und dient ergänzend der Finanzierung ortskirchlicher Aufgaben in den Gemeinden.

      Häufig wird über das allgemeine Kirchgeld gesagt, es sei freiwillig und habe den Charakter einer Spende. Das ist falsch: Das allgemeine Kirchgeld ist eine Steuer. Auch wenn ein Kirchenmitglied bereits Kircheneinkommensteuer oder Kirchenlohnsteuer zahlt, kann es nicht vom allgemeinen Kirchgeld entbunden werden. Das Kirchgeld ist eine Form der ergänzenden Finanzierung kirchlicher Arbeit. Es wird auch von den Gemeindegliedern erbeten, die keine sonstige Kirchensteuer zahlen. Es trägt so zur horizontalen Beitragsgerechtigkeit bei.

      Wer Geld verdient, beteiligt sich: Kirchgeldpflichtig ist jedes volljährige Kirchenmitglied, das über Mindesteinkünfte verfügt. Die Einkünfte und Bezüge müssen nicht zwangsläufig aus Erwerbstätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung stammen. Grundlage dafür können auch familienrechtliche Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, BAföG oder ein Stipendium sein.

      Das jährliche allgemeine Kirchgeld beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 120 Euro. Es wird gestaffelt nach den Einkünften und Bezügen, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt sind, also Einkünfte und Bezüge, die über dem derzeit geltenden Grundfreibetrag von 8.652 Euro liegen. Grundlage für die Selbsteinstufung der Mitglieder ist eine Tabelle.

      Und Jetzt noch zu den Abgaben, die jeder Steuerzahler zahlt, egal, ob er in der Kirche ist oder nicht: Aus „Focus“
      Im Fall der Kirche jedenfalls zahlt der Staat seit 1803 regelmäßig eine hübsche Summe Geld, zuletzt rund 480 Millionen Euro im Jahr 2012. Weil der Staat wiederum von den Steuerzahlern finanziert wird, kommt dafür im Grunde jeder steuerpflichtige Deutsche auf, ob er nun Katholik ist, Protestant, Atheist, Moslem oder Jude. Und so bleibt es auch – weil derzeit niemand etwas ändern will.

      Begründet werden die Zahlungen unter anderem aus einer historischen Entscheidung mit dem komplizierten Namen Reichsdeputationshauptschluss. Auf Druck des zukünftigen französischen Kaisers Napoleon mussten deutsche Fürsten damals Gebiete auf der linken Seite des Rheins abtreten. Entschädigt wurden sie mit Grundbesitz und Vermögen der Kirche, zugleich wurden die geistlichen Fürstentümer aufgelöst. Als Entschädigung für solche Enteignungen zahlt der Staat seit nunmehr 210 Jahren.

      Antworten
      • Fugger von dem Rech, Markus u. Simone
        1. Dezember 2018 05:07

        Doch, Kirchgeld ist im weiteren Sinn freiwillig. Zahlt man es nicht, kommt keine Mahnung und auch keine Vollstreckungsandrohung!

        Antworten
  • […] knirscht vernehmlich im Gebälk der Pensionskassen. Erst Anfang Dezember verbot die Finanzaufsicht Bafin der Pensionskasse der Caritas das […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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