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+++ aktualisiert 27. Januar 2016, 19.00 Uhr +++ Auf Vorruheständler, Arbeitnehmer und Rentner kommen 2016 einige Änderungen zu. Nicht alle werden entlastet, einige auch stärker belastet, abhängig vom Einkommen. Vor allem betrifft das die Beitragsbemessungsgrenze, den Rentenbeitrag, die Rente und die Vorsorgeaufwendungen. Es lohnt sich, einmal kurz die eigenen Unterlagen durchzugehen, um in kommenden Jahr nicht allzu überrascht zu sein. Neu dazu gekommen ist die Krankenversicherung.
Und das ändert sich:
Der Grundfreibetrag:
Klingt kompliziert, heißt aber nichts anderes, dass dadurch das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 180 Euro auf 8652 Euro – pro Monat sind das 721 Euro. Für Ehepaare verdoppelt er sich auf 17 304 Euro. Problem für Rentner: Die Rente steigt am 1. Juli 2016 stärker als der Grundfreibetrag aufgestockt wird. Die Folge: viele Rentner werden steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung abgeben müssen. Das dürfte rund 70 000 Rentner betreffen.
Vorsorgeaufwendungen:
Vorsorgeaufwendungen fürs Alter mindern die Steuerlast. Da hat sich bei Berücksichtigung der Sonderausgaben etwas getan – der Höchstbetrag steigt auf 22 767 Euro (2015: 22 172 Euro). 2016 könnten maximal 82 Prozent (2015: 80 Prozent) abgesetzt werden. In der Praxis heißt das, Alleinstehende könnten 18 669 Euro, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 37 338 Euro steuerlich geltend machen. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werde allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Aber vielleicht finden sich ja noch weitere Vorsorgeaufwendungen.
Rente:
Vorruheständler zahlen weiterhin 18,7 Prozent ihres Bruttogehalts als Rentenbeitrag an die Deutsche Rentenversicherung. Rentner werden ab Juli 2016 im Westen knapp 4,4 Prozent und um rund fünf Prozent im Osten mehr bekommen. Genaueres ab Frühjahr 2016. Dafür aber steigt der steuerpflichtige Rentenanteil 2016 von 70 auf 72 Prozent. Das heisßt umgekehrt, dass nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleibt. Wobei diese Regelung natürlich nur für Neurentner gilt. Bei Altrentner bleibt der bis dahin festgesetzte steuerfreie Rentenanteil natürlich gleich.
Sozialversicherung:
Gutverdiener werden ab 2016 stärker zur Kasse gebeten – sie zahlen mehr an die Sozialversicherung, denn die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von bislang 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Damit nicht genug, auch die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.
Hartz IV:
Alleinstehende bekommen ab 2016 als Regelsatz 404 Euro statt wie bisher 399 Euro. Paare und sogenannten Bedarfsgemeinschaft bekommen dann zweimal 364 Euro statt 360 Euro.
Rürup:
Was Rürup-Sparer betrifft, hat sich auch etwas geändert: Das Finanzamt berücksichtigt für 2015 Beträge bis zu 22 172 Euro und zieht davon bis zu 17 738 Euro als Sonderausgaben ab. Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbstständige. Auch wer ein staatlich gefördertes Riesterrenten-Modell bespart, kann seine Steuerlast senken. Er muss dafür aber den jährlichen Mindestsparbetrag erreichen und außerdem selbst aktiv werden. Er muss dafür auf jeden Fall die Anlage AV seiner Steuererklärung ausfüllen.
Wohngeld:
Ach ja, Geringverdiener dürfen sich auf einen höheren Mietzuschuss freuen – ein Zwei-Personen-Haushalt mit Wohngeldanspruch bekommt künftig durchschnittlich 186 Euro pro Monat (2012 waren es durchschnittlich 112 Euro pro Monat). Mehr Infos gibt’s bei den zuständigen Wohngeldbehörden der Stadt oder Gemeinde.
Grundsteuer:
Einige Städte und Gemeinden erhöhen die Grundsteuer, darunter Wilhelmshaven um 25 Prozent, Bochum um 24 Prozent und Mönchengladbach um 23 Prozent anheben, Bremen um 20, Bremerhaven um 22 Prozent. Das dürften nicht die einzigen sein. Wer noch? Bitte um Feedback… 😉
Krankenversicherung:
Viele erhöhen den Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Die Techniker Krankenkasse beispielsweise verlangt ab dem 1. Januar 2016 einen Zusatzbeitrag von einem Prozent. Damit erhöht sich der Beitragssatz für die Krankenversicherung von 14,6 auf 15,6 Prozent – und das betrifft eben auch die Rentner. Die entsprechenden Briefe sind ihnen schon ins Haus geflattert. Versicherte können übrigens wegen der Erhöhung kündigen.
Porto:
Wer ab dem 1.1. einen Standardbrief versendet, muss diesen mit 70 Cent frankieren. Die Deutsche Post erhöht das Porto für Briefe bis 20 Gramm um 8 Cent. Diese Preiserhöhung soll für die nächsten drei Jahre stabil bleiben. Auch Maxibriefe und Einschreiben werden leicht teurer. Das Porto von 45 Cent für Postkarten ändert sich hingegen nicht.
Kontonummer:
Ab 1. Februar heißt es adé für Kontonummer und Bankleitzahl. Sie müssen endgültig der internationalen Kontonummer IBAN und der Bankenkennzahl BIC weichen. Diese Umstellung war schon seit August 2014 für Unternehmen und Vereine Pflicht – und nun auch für Verbraucher. Die IBAN ist 22 Stellen lang und setzt sich aus dem einheitlichen Ländercode (DE für Deutschland), der zweistelligen Prüfziffer sowie Bankleitzahl und Kontonummer zusammen – und könnte beispielsweise so aussehen: DE14 700 100 80 0 XXXXXX 805. Für Überweisungen im Inland ist nur die IBAN notwendig, bei länderübergreifenden Zahlungen muss auch der international gültige Bankcode (BIC) angegeben werden. Der BIC besteht aus: Standardkürzel des Banknamens, Länderkennung (Deutschland = DE), regionaler Standort (zum Beispiel Frankfurt =FF) und – optional – der Bank-Filiale.
Grundsteuer:
Carry Dunton hat mich informiert, dass die Stadt Hofheim am Taunus die Grundsteuer erhöht hat. Grundsteuer B 480 % (ab 2016)! Zum Vergleich die Erhöhungen der letzten Jahre!
210 % für die Jahre 1972-2010
310 % für die Jahre 2011-2013
400 % für 2014
440 % für 2015
480 % ab 2016
Weiterführende Links:
- Neue Regelung ab 2016: Infos der Bundesregierung
- Das ändert sich für Mieter 2016: Immowelt
- Rente: Neuregelungen ab 2016: ihre-vorsorge.de
- Vorsorgeaufwendungen: Steuer aktuell
- Mieter und Immobilienbesitzer müssen mehr zahlen: FAZ
- Infos über den Zusatzbeitrag der GKV (gesetzliche Krankenversicherung): GKV-Zusatzbeiträge
Dies ändert sich in 2016 für #Verbraucher: https://t.co/JYEVqmfSgg
— Versicherungen (@versvme) December 7, 2015
Der Grundfreibetrag liegt seit 2015 bei 8.472 Euro für jeden… https://t.co/4Al9qkj2RZ
— Voeegele (@akivoeg) November 23, 2015
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