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Wie transparent sind Riester-Verträge? Der Bundesgerichtshof (BGH) setzt sich am heutigen Mittwoch mit diesem Thema auseinander. Er soll letztlich klären, ob Branchenprimus Allianz die Überschussbeteiligung bei Riester-Verträgen entsprechend transparent kommuniziert habe. Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg sind der Meinung, dass gerade Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer keine Kostenüberschüsse erhielten.
Die Vorinstanzen haben übrigens dem Bund der Versicherten Recht gegeben. Danach habe die Allianz nicht genug darauf hingewiesen, dass Riester-Kunden erst ab einem Garantiekapital von 40 000 Euro an Kostenüberschüssen beteiligt werden. 40 000 Euro ist schon eine stattliche Marke, die gerade die ärmere Klientel kaum erreicht. Im Kleingedruckten heiße es, dass Kunden an Überschuss beteiligt würden, nur wer genau lese, begreife letztlich die tatsächliche Ungleichbehandlung. Aber gerade Riester war eben gedacht vor allem für sozial Schwächere. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV kritisiert, dass „bei derart intransparenten Verträgen Verbraucher leiden und Steuerzahlen gezwungen werden, schlechte Verträge zu subventionieren“.
Der BGH hat jetzt n-tv zufolge zwei Klauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt, weil sie Verbraucher, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen weniger als 40000 Euro ansparen, benachteiligen. „Die Betroffenen, meiste ältere, ärmere oder kinderreiche Verbraucher, werden nicht an den Kostenüberschüssen des Unternehmens beteiligt und erhalten somit weniger Geld“, so der Sender. In den Klauseln sei nicht deutlich geworden, dass Verträge, die ein Garantiekapital von 40 000 Euro unterschreiten, von vornherein von einer Überschussbeteiligung ausgeschlossen seien, ist dem Urteil zu entnehmen (Az. IV ZR 38/149).
Die Allianz soll n-tv zufolge demnach 30 bis 50 Prozent ihrer Riester-Versicherten auf Grundlage unklarer Geschäftsbedingungen völlig von der Beteiligung an den Kostenüberschüssen ausgeschlossen haben. Die Richter vom BGH erklärten die Klauseln nun für unwirksam, „weil nur an anderer Stelle auf die Einschränkung der Kostenüberschussbeteiligung hingewiesen wurde“.
Hier die Antwort der Allianz:
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute (13. Januar 2016) in einem Revisionsverfahren zur Kostenüberschussbeteiligung bei der Allianz RiesterRente ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart bestätigt und einen Passus der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für unwirksam erklärt.
Die Verbraucherzentrale Hamburg sowie der Bund der Versicherten (BdV) hatten beanstandet, dass der Modus für die Kostenüberschussbeteiligung in den AVB nicht hinreichend transparent dargestellt sei. Die Kläger gingen davon aus, dass Allianz Leben die Riester-Kunden benachteilige, da diese erst ab einem für den Vertrag erzielten Garantiekapital von 40.000 Euro an den Kostenüberschüssen beteiligt würden. Diese Regelung hat Allianz Leben in die AVB aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Beteiligung an den Kostenüberschüssen verursachungsorientiert erfolgt. Da die von Allianz Leben erhobenen Kosten vor allem von der Höhe der zu zahlenden Beiträge abhängig sind, entstehen Kostenüberschüsse nur durch Verträge mit überdurchschnittlichem Beitrag.
Das OLG Stuttgart als Vorinstanz hatte die Verständlichkeit der Regelung zur Kostenüberschussbeteiligung bei der Allianz RiesterRente bemängelt und den entsprechenden Passus in den AVB für intransparent erklärt. Diese Beurteilung wurde vom BGH heute bestätigt. Allianz Leben wird die Entscheidungsgründe abwarten, auswerten und die Vorgaben der Rechtsprechung berücksichtigen.
Weiterführende Links:
- Bund der Versicherten: BGH-Entscheidung zur Intransparenz der klassischen Allianz-Riester-Rente
- Allianz: Unternehmensseite von Allianz Deutschland
- Deutsche Rentenversicherung: Infos über die Riester-Rente
- FOCUS Online: BGH kippt Allianz-Klausel
#BGH-Entscheidung zur #Allianz-Riester-Rente. #Kleinleins #Klartext daher diesmal aus Karlsruhe https://t.co/SqTQxBsQTx
— Bund der Versicherten (@BdVeV) January 13, 2016
Sind Erträge aus der #RiesterRente begünstigte Altersvorsorgebeiträge? https://t.co/OvC3UbWLiq via @steuernsparen pic.twitter.com/QGJGlHvhsK
— Buhl Data Service (@buhldata) January 12, 2016
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Rürup und Raffelhüschen arbeiten für die private Versicherungswirtschaft und sie verdienen ein Schweinegeld damit. Außerdem werden sie wie Riester für Vorträge von Arbeitgeberverbänden, den Banken und den Versicherungen engagiert und jeder Vortrag bringt eine Menge Bares. Dazu lohnt sich ein Blick auf die Biographie von Walter Riester beim Bundestag auf die veröffentlichungspflichtigen Angaben:
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Münster,
Vortrag, Februar 2008, Stufe 3
Agentur referenten & themen, Hohenstein-Ernstthal,
Vorträge, 2007, Stufe 3
Allianz Pension Partners GmbH, München,
Vortrag, Juni 2006, Stufe 1
AWD Holding AG, Hannover,
Vorträge, 2007, Stufe 3
Badischer Genossenschaftsverband e.V., Karlsruhe,
Vortrag, Februar 2007, Stufe 3
BBBank Anlagenberatungs- und Versicherungsbereich, Karlsruhe,
Vorträge, 2007, Stufe 3
bbg Betriebsberatungs GmbH, Bayreuth,
Vortrag, September 2006, Stufe 3
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft
Mecklenburg-Vorpommern e.V., Rostock,
Vortrag, Oktober 2006, Stufe 2
Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft
Nordbayern-Thüringen, Nürnberg,
Vortrag, Dezember 2007, Stufe 2
Bundesverband Deutscher Vermögensberater, Frankfurt/Main,
Vorträge, 2007, Stufe 3
Vortrag, Februar 2008, Stufe 3
BVF GmbH, Rochlitz,
Vorträge, 2007, Stufe 3
Delta Lloyd Deutschland AG, Wiesbaden,
Vorträge, 2007, Stufe 3
DEVK Versicherungen, Köln, Schwerin,
Vortrag, Dezember 2006, Stufe 2
Vortrag, Februar 2007, Stufe 2
Econ Referenten-Agentur, Starnberg,
Vortrag, März 2007, Stufe 3
Erhard Redner- und Persönlichkeitsmanagement, München,
Vortrag, November 2005, Stufe 1
EUTOP SpeakersAgency, München,
Vortrag, Mai 2006, Stufe 2
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherungen AG, Berlin,
Vorträge, 2006, Stufe 3
FG Finanz-Service AG, Heilbronn,
Vortrag, Januar 2008, Stufe 3
Focus Magazin Verlag GmbH, Focus-Money, München,
Vorträge, 2005, Stufe 3
geno kom Werbeagentur GmbH, Köln,
Vortrag, September 2006, Stufe 3
Vortrag, November 2007, Stufe 3
Georg Seil Consulting GSC GmbH, Wiesbaden,
Vortrag, September 2006, Stufe 3
Heimrich & Hannot GmbH, Leipzig,
Vortrag, Mai 2006, Stufe 3
Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe, Münster,
Vortrag, Oktober 2007, Stufe 3
Nürnberger Versicherungsgruppe, Nürnberg,
Vortrag, Juli 2006, Stufe 3
Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt, Magdeburg,
Vortrag, Mai 2006, Stufe 2
PASS IT-Consulting, Aschaffenburg,
Vortrag, September 2007, Stufe 2
PremiumCircle Deutschland GmbH, Frankfurt/Main,
Vortrag, November 2007, Stufe 2
Raiffeisenbank Erding, Altenerding,
Vortrag, April 2007, Stufe 2
Raiffeisen-Volksbank Isen-Sempt eG, Isen,
Vortrag, April 2007, Stufe 2
Saarland Versicherungen, Saarbrücken,
Vortrag, September 2006, Stufe 3
Signal Krankenversicherung a.G., Augsburg,
Vortrag, Januar 2008, Stufe 2
Sparda-Bank Baden-Württemberg eG, Stuttgart,
Vortrag, Oktober 2006, Stufe 1
Vortrag, Januar 2007, Stufe 3
Sparkasse am Niederrhein, Moers,
Vortrag, September 2007, Stufe 3
Sparkasse Einbeck, Einbeck,
Vortrag, November 2006, Stufe 3
SpeakerAgency GmbH, München,
Vortrag, August 2007, Stufe 3
The London Speaker Bureau, Karlsruhe,
Vortrag, März 2007, Stufe 3
Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt/Main,
Vorträge, 2006, Stufe 3
Vortrag März 2007, Stufe 3
Vortrag, Januar 2008, Stufe 3
universa Lebensversicherungen a.G., Köln,
Vorträge, 2007, Stufe 3
Volksbank Hochrhein eG. Waldshut-Tiengen,
Vortrag, November 2007, Stufe 3
Volksbank Lahr, Lahr,
Vortrag, April 2007, Stufe 3
Volksbank Süd Emsland eG, Emsbüren,
Vortrag, Oktober 2007, Stufe 3
VR-Bank Aalen eG, Aalen,
Vortrag, Oktober 2007, Stufe 3
Walter Kufner, Deggendorf,
Vortrag, Dezember 2007, Stufe 1
Westfälische Provinzial Versicherungen AG, Münster,
Vortrag, Januar 2006, Stufe 2
ZEUS Vermittlungsgesellschaft mbH, Hamburg,
Vortrag, Dezember 2007, Stufe 3
3. Funktionen in Unternehmen
Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg,
Mitglied des Treuhandaufsichtsrates der SPD (bis 2.7.2007)
Stahlwerke Bremen GmbH
(Arcelor Gruppe, Luxemburg), Bremen,
Mitglied des Aufsichtsrates
Stufe 1 (Einkünfte einer Größenordnung von 1.000 bis 3.500 Euro),
Stufe 2 (Einkünfte bis 7.000 Euro) und
Stufe 3 (Einkünfte über 7.000 Euro)
Bei ihm ist es teilweise und grob nachweisbar, was er mit seinen Vorträgen für Einnahmen hat und man kann davon ausgehen, dass Hotel und Verpflegung nicht von ihm bezahlt werden müssen. Bei Raffelhüschen und Rürup gibt es einen solchen Nachweis nicht. Aber sie halten nicht nur Vorträge, sondern auch Schulungen für Versicherungsmitarbeiter ab. Wie ich mal vermute, mit Tagesätzen, die ein Mehrfaches einer Monatsrente eines Durchschnittsrentners ausmachen. . . . hier weiter: http://www.flegel-g.de/Dissonanzen.html
[…] Mehr Transparenz für Riester-Verträge gefordert […]
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[…] Vielfalt an Riester-Verträgen ist groß. So kommt der Finanzprofi Axel Börsch-Supan, einschließlich Produkten wie Banksparplänen, […]