Teilrenten-Falle 2027: Krankengeld droht zu entfallen

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Wer mit Teilrente weiterarbeitet, muss aufpassen: Ab 2027 verfällt der Krankengeldanspruch für arbeitende Senioren, wenn die Teilrente zwei Drittel übersteigt.

Viele Frührentner haben in den vergangenen Jahren einen legalen Trick genutzt: Statt die volle Altersrente zu beziehen, beantragten sie eine Teilrente von 99,99 Prozent. Der Vorteil: Sie konnten weiterarbeiten und behielten im Krankheitsfall den Anspruch auf Krankengeld. Damit ist bald Schluss.

Die Lücke, die zu gut war

Ab dem 1. Januar 2027 greift das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Für arbeitende Rentner mit Teilrente bedeutet das eine einschneidende Änderung: Wer mehr als zwei Drittel der Vollrente bezieht, verliert künftig seinen Anspruch auf Krankengeld. Die bislang beliebte 99,99-Prozent-Teilrente wird damit praktisch entwertet.

Die Schlupfloch-Bremse greift ab 2027

Betroffen sind vor allem Menschen, die den Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten wollten. Sie arbeiteten weiter, zahlten Beiträge und sicherten sich zugleich den Krankengeldschutz. Genau diese Kombination wird nun beendet. Offiziell soll die Reform dazu beitragen, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren.

36 Millionen Euro Einsparungen

Die Kommission begründet das mit Fairness und Kosten. Die bisherige Kombination lasse Betroffene im Krankheitsfall besser dastehen als Vollrentner. Sie rechnet mit Einsparungen von rund 36 Millionen Euro 2027 und knapp 42 Millionen Euro 2030.

Teilrenten-Check

Für viele Vorruheständler stellt sich deshalb jetzt die Frage: Lohnt sich die Teilrente überhaupt noch? Wer auf den Krankengeldanspruch angewiesen ist, sollte seine persönliche Situation rechtzeitig prüfen. Denn ab 2027 gelten neue Spielregeln und die können im Ernstfall mehrere Tausend Euro kosten.

  1. Status prüfen: Liegt Ihre Teilrente über 66,66%? Dann wären Sie nach neuem Recht raus.
  2. Unter 2/3 bleiben: Wer Krankengeld absichern will, sollte prüfen, ob eine niedrigere Teilrente sinnvoll ist. Genau das empfehlen auch Experten im Umfeld des Entwurfs: Wer weiterarbeitet, sollte rechtzeitig prüfen, ob eine niedrigere Teilrente sinnvoll ist.
  3. Alternativen denken: Krankentagegeldversicherung privat? Rücklagen? Aber: Kein Ersatz für 70% Brutto-Krankengeld.

‼️ Wichtig: Noch ist nichts beschlossen. Vorschlag 55 ist Teil des Kommissionsberichts, kein Gesetz.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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