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Suchergebnisse für „Rentenniveau“
Rentenniveau sinkt immer weiter
Rentenniveau rutscht unter 48 Prozent
Löhne sinken, Rentenniveau steigt
Rentenniveau niedriger als offiziell propagiert
Rentenniveau niedriger als offiziell propagiert
Rentenbeiträge steigen, Rentenniveau sinkt
Rentenniveau ist niedriger als offiziell propagiert
Höhere Rentenbeiträge für höheres Rentenniveau
SPD fordert ein Rentenniveau bei 50 Prozent
Sinkendes Rentenniveau führt zur Altersarmut
Newsletter 3. August 2025
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WIE UNS DER SOZIALSTAAT AUSTRICKST
„Austricksen“ stammt vom englischen „trick“, was so viel wie „List“, „Täuschung“ oder „Kunstgriff“ bedeutet. 🤨 Austricksen läuft darauf hinaus, jemand zu überlisten und zu
übervorteilen. Genau das macht der Sozialstaat. Das setzt er über das Sozialgesetzbuch um. 🧑⚖️ Klagen von übervorteilten Bürgern laufen häufig ins Leere. Beispiele gefällig? 2004 wurde
in einem Betrag ausgezahlte Betriebsrenten rückwirkend voll mit Sozialabgaben belastet; Rentenerhöhung werden zu hundert Prozent besteuert; Zahler von Beiträgen in die gesetzliche
Krankenversicherung müssen für gesamtstaatliche Ausgaben blechen; die Verdoppelung der Lohnzuwachsraten zur Manipulierung der Rentenansprüche. Der Sozialstaat kann diese Tricks immer mit
„Solidarität“ begründen – und damit massenweise Enteignungen legitimieren. Ehrlich, fair und transparent sieht anders aus. Sorry, wenn es dieses Mal ans Eingemachte und ins Detail geht – die
Trickserei des Sozialstaats ist leider ziemlich ausgebufft und unverschämt. Sie darf nicht länger unwidersprochen hingenommen werden. Schlimm genug, dass Journalisten – ja, auch meine Kolleginnen
und Kollegen – immer noch die Mär von den „Zuschüssen“ erzählen, obwohl es um Zechprellerei geht und den ungenügenden Ausgleich von versicherungsfremden Leistungen. Was sonst noch alles in den
vergangenen 14 Tagen passiert ist … und was demnächst ansteht.
(1) STEUERFALLE RENTE 2025
Die Rente steigt – eigentlich eine gute Nachricht! Doch Vorsicht: Jede Rentenerhöhung erhöht die Steuerlast. Wie das? Rentnerinnen und Rentner tappen automatisch in die „Steuerfalle Rente“.
Niemand kann sich dagegen wehren, denn der Fiskus trickst sie systematisch aus. Wie funktioniert das und wie können sich Rentnerinnen und Rentner davor schützen?
DAS KERNPROBLEM
Warum Rentenerhöhungen zu höheren Steuern führen: Das Problem liegt in einem einfachen Mechanismus der Rentenbesteuerung:
* IHR PERSöNLICHER RENTENFREIBETRAG: Wenn Sie in Rente gehen, wird ein Teil Ihrer Rente als lebenslanger, fester Euro-Betrag steuerfrei gestellt – Ihr persönlicher RENTENFREIBETRAG.
* DIE STEUERFALLE: Dieser Freibetrag (in Euro) bleibt für immer gleich. JEDE ZUKüNFTIGE RENTENERHöHUNG IST DAHER ZU 100 PROZENT STEUERPFLICHTIG.
Das bedeutet: Ihr zu versteuerndes Einkommen wächst prozentual stärker als Ihre Rente.
Rechenbeispiel:
Sie sind 2024 in Rente gegangen. Ihr steuerpflichtiger Anteil beträgt 84 Prozent. Bei 1.500 Euro Monatsrente sind das 1.260 €. Ihr fester Rentenfreibetrag beträgt 240 Euro pro Monat.
* 2025: Ihre Rente erhöht sich um 45 € auf 1.545 €.
* FOLGE: Diese 45 € sind voll steuerpflichtig. Ihr steuerpflichtiger Anteil steigt auf 1.305 € (1.260 € + 45 €). Ihr Freibetrag bleibt bei 240 €.
DIE DREIFACHE WIRKUNG DER STEUERFALLE
Dieser Effekt wirkt sich gleich dreifach negativ auf Ihre Finanzen aus:
* SCHLEICHENDE STEUERPFLICHT: Sie rutschen Jahr für Jahr näher an den GRUNDFREIBETRAG (2025: 12.096 €) heran und werden steuerpflichtig, auch wenn Sie es anfangs nicht waren.
* HöHERE VORAUSZAHLUNGEN: Stellt das Finanzamt eine dauerhafte Steuerpflicht fest, kann es vierteljährliche Vorauszahlungen verlangen.
* HöHERER STEUERSATZ: Der steigende Rentenanteil erhöht Ihr Gesamteinkommen. Haben Sie weitere Einkünfte (Vermietung oder Kapitalerträgen), kann dies zu einem höheren persönlichen Steuersatz
führen.
AKTUELLE GESETZESLAGE: RENTENBESTEUERUNG STEIGT LANGSAMER
Eine gute Nachricht gibt es: Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Rentenbesteuerung verlangsamt. Rückwirkend ab dem Renteneintrittsjahr 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil für neue Rentner
nur noch um 0,5 PROZENTPUNKTE pro Jahr (statt wie früher um 1,0). Dadurch werden Renten erst für Neurentner ab dem Jahr 2058 voll steuerpflichtig sein, nicht schon 2040.
IHR AUSWEG: SO SENKEN SIE IHRE STEUERLAST AKTIV
Warten Sie nicht, bis die Steuerfalle zuschnappt. Werden Sie aktiv und reichen Sie eine Steuererklärung ein. Als Rentner können Sie viele Ausgaben absetzen, die Ihre Steuerlast direkt senken:
* ✅ KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRäGE: Diese sind als Sonderausgaben fast vollständig absetzbar und der größte Hebel für Rentner.
* ✅ WERBUNGSKOSTEN: Pauschal erkennt das Finanzamt 102 € an. Haben Sie höhere Kosten (z.B. für einen Rentenberater), können Sie diese nachweisen.
* ✅ AUßERGEWöHNLICHE BELASTUNGEN: Hohe Krankheitskosten, Ausgaben für Kuren, Pflegeheimkosten oder behindertengerechte Umbauten.
* ✅ HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN & HANDWERKERLEISTUNGEN: Kosten für Putzhilfen, Gärtner oder Handwerkerrechnungen (nur Arbeitskosten) können Ihre Steuer direkt mindern.
* ✅ SPENDEN UND KIRCHENSTEUER.
Im Jahr 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente für Neurentner 83,5 %, DER STEUERFREIE 16,5 %. Das bedeutet: Wer 2025 erstmals Rente bezieht, muss 83,5 % SEINER
BRUTTORENTE VERSTEUERN, während 16,5 % DAUERHAFT STEUERFREI bleiben.
📌 WICHTIG ZU WISSEN:
📊 SO BERECHNET DAS FINANZAMT DEN STEUERFREIEN TEIL DER RENTE – AUCH BEI UNTERJäHRIGEN RENTENERHöHUNGEN:
Der steuerfreie Teil der Rente, also der RENTENFREIBETRAG, wird vom Finanzamt EINMALIG festgelegt und bleibt LEBENSLANG KONSTANT. Das kann jeder in seinem Steuerbescheid nachlesen, dort ist der
„steuerfreie Teil der Rente“ als Euro-Betrag ausgewiesen. Dabei gelten folgende Grundsätze:
🧮 BERECHNUNG DES RENTENFREIBETRAGS
* BASIS IST DIE VOLLE JAHRESBRUTTORENTE im ZWEITEN JAHR NACH RENTENBEGINN.
* Der steuerfreie Anteil ergibt sich aus dem GESETZLICH FESTGELEGTEN PROZENTSATZ des Rentenbeginnjahres
* Daraus wird ein FESTER EURO-BETRAG berechnet, der als Rentenfreibetrag gilt.
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(2) WIE RENTENBEITRAGSZAHLER VERSCHAUKELT WERDEN
Die Rentenkasse zahlt Milliarden für Leistungen ohne direkte Beiträge, wie die Mütterrente. Doch wer gleicht die Kosten aus? Diese sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen heißen auch
versicherungsfremde Leistungen. Wer bezahlt für Leistungen, für die nie Beiträge gezahlt wurden? Es geht hier definitiv nicht um Peanuts, sondern um gewaltige Summen. Warum sollen dafür die
Beitragszahler blechen? Was die Bundesregierung dazu sagt, berichtet das Portal „Ihre Vorsorge“. Im Kern des Problems stehen die sogenannten NICHT BEITRAGSGEDECKTEN LEISTUNGEN. Das sind
Rentenleistungen, die nicht durch vorherige Beiträge der Versicherten gedeckt sind, sondern dem sozialen Ausgleich dienen. Das bekannteste Beispiel ist die MüTTERRENTE, sprich, die rentenrechtliche
Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Kosten pro Jahr 2023: über 20 MILLIARDEN EURO.
Der Staat bestellt zwar, doch prellt er die Zeche, wenn es ums Bezahlen geht. Laut Deutscher Rentenversicherung hätten die Bundeszuschüsse allein 2023 FAST 40 MILLIARDEN EURO HöHER ausfallen
müssen, um die Kassen fair zu entlasten. Die vermeintlichen Zuschüsse des Staats seien notwendige Abgeltung für diese Leistungen.
DIE REGIERUNG STREITET DER RENTENKASSE JEDOCH DAS RECHT AUF VOLLEN AUSGLEICH AB. Die Bundesregierung stellt in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion jedoch ihre Sichtweise klar:
* KEINE KOPPELUNG: Es gibt keine rechtliche Vorschrift – weder im Grundgesetz noch in anderen Gesetzen – die den Bund verpflichtet, die Höhe seiner Zuschüsse an die Kosten der beitragsfreien
Leistungen zu koppeln.
* ENTSCHEIDUNG DES GESETZGEBERS: Der Gesetzgeber kann der Rentenversicherung jederzeit Aufgaben zuweisen, die nicht durch Beiträge gedeckt sind.
* FINANZIERUNG IST FLEXIBEL: Ob die Rente durch Beiträge oder Steuern finanziert wird, entscheidet ebenfalls der Gesetzgeber.
Im Klartext: Die Politik kann der Rentenkasse Aufgaben übertragen, ohne die Kosten dafür vollständig aus Steuermitteln erstatten zu müssen. Eine genaue Abgrenzung, welche Leistung nun wodurch
finanziert werden sollte, sei laut Regierung nicht objektiv möglich und unterliege „individuellen Werturteilen“.
WAS BEDEUTET DAS FüR SIE?
* ALS BEITRAGSZAHLER: Ein Teil Ihrer Rentenbeiträge finanziert weiterhin gesamtgesellschaftliche Aufgaben mit, die nicht direkt Ihrer eigenen Altersvorsorge dienen.
* ALS STEUERZAHLER: Die Debatte bestimmt mit, wie hoch die Ausgleichszahlung des Bundes ist und damit die Belastung des Bundeshaushalts ausfällt.
* ALS RENTNER: Leistungen wie die Mütterrente sind politisch gewollt, ihre langfristige Finanzierung bleibt aber ein Zankapfel, der die Stabilität des Rentensystems beeinflusst.
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(3) DIE STILLE RENTENKüRZUNG
Wie war das nochmal mit der „stabilen Rente“? Davon kann grundsätzlich keine Rede sein. Denn, der Sozialstaat hat die Trickserei perfektioniert und so gut versteckt, dass nur wenige dahinter
kommen. Bestes Beispiel ist ein legaler Rechentrick im Sozialgesetzbuch (§ 69 SGB VI), der Ihre Rente unbemerkt kürzt (darauf gekommen ist Peter Knöppel, Rentenberater und Rechtsanwalt, von
Rentenbescheid24): Sie zahlen jahrelang in die Rentenkasse ein und stellen am Ende fest: Die Rente ist niedriger als gedacht. Der Grund ist oft kein persönlicher Fehler, sondern ein kaum bekannter
Mechanismus im Gesetz: die STILLE RENTENKüRZUNG DURCH § 69 ABSATZ 2 SGB VI.
* DAS PROBLEM: Ein künstlich erhöhtes Durchschnittseinkommen schmälert den Wert Ihrer Rentenbeiträge.
* DER MECHANISMUS: Laut Gesetz (§ 69 Abs. 2 SGB VI) wird eine fiktive, doppelt so hohe Lohnsteigerung zur Berechnung herangezogen.
* DIE FOLGE: Sie erhalten für das gleiche Gehalt von Jahr zu Jahr weniger Entgeltpunkte und somit eine geringere Rente.
KERN DES PROBLEMS: EIN RECHENKNIFF IM GESETZ
Ihre jährliche Rente wird in Entgeltpunkten (EP) berechnet. Die einfache Formel lautet:
ENTGELTPUNKTE = DURCHSCHNITTSENTGELT ALLER VERSICHERTEN ¸ IHR BRUTTOEINKOMMEN
DAS PROBLEM LIEGT BEIM DURCHSCHNITTSENTGELT. Dieses wird für die Zukunft nicht geschätzt, sondern politisch festgelegt. Und hier kommt der Trick ins Spiel: Das Gesetz schreibt vor, für die
Berechnung der kommenden zwei Jahre die angenommene Lohnsteigerung zu VERDOPPELN.
STELLEN SIE ES SICH WIE EINE HOCHSPRUNGLATTE VOR: Die Regierung legt die Latte (das Durchschnittsentgelt) künstlich höher. Selbst wenn Ihre Leistung (Ihr Gehalt) gleich bleibt oder leicht steigt,
wird es im Verhältnis zur nun viel höheren Latte als geringerer Erfolg gewertet.
BEISPIELRECHNUNG FüR 2025: DER TRICK IN ZAHLEN
Die Berechnung für das vorläufige Durchschnittsentgelt 2025 macht es deutlich:
* BASIS (ENDGüLTIGES DURCHSCHNITTSENTGELT 2023): 732 €
* TATSäCHLICHE LOHNSTEIGERUNG 2023: 6,44 %
* GESETZLICHER RECHENKNIFF (VERDOPPLUNG): 12,88 %
* BERECHNUNG: 732 € × 1,1288 = 50.493 € (vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025)
Dieses künstlich aufgeblähte Durchschnittsentgelt von 50.493 € ist die Messlatte für Ihr Einkommen im Jahr 2025.
AUSWIRKUNG: WENIGER RENTE FüR GLEICHES GELD
Was bedeutet das konkret für Ihren Geldbeutel? Nehmen wir an, Sie verdienen 40.000 € brutto pro Jahr.
Jahr Bruttoeinkommen Durchsch.entgelt Punkte
2024 40.000 € 43.385 € 0,88 EP
2025 40.000 €. 50.493 €. 0,79 EP
ERGEBNIS: Obwohl Sie gleich viel verdient haben, erhalten Sie 2025 üBER 10 % WENIGER ENTGELTPUNKTE. Das ist ein realer Verlust bei Ihrer zukünftigen Rente.
Die gesetzliche Rente ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Doch versteckte Mechanismen wie der Rechentrick in § 69 SGB VI führen zu einer systematischen Benachteiligung von Millionen
Beitragszahlern. Solange eine fiktive, verdoppelte Lohnrate zur Berechnung dient, zahlen viele drauf, ohne es zu merken.
WER ARBEITET, MUSS SICH AUF EINE FAIRE RENTE VERLASSEN KöNNEN. DER ERSTE SCHRITT DAHIN IST, DIE STILLEN KüRZUNGEN SICHTBAR ZU MACHEN.
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(4) DESTRUKTIVES BETRIEBSRENTENSTäRKUNGSGESETZ
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die betriebliche Altersversorgung (bAV), auch bekannt als Betriebsrente, weiter verbreiten und hat einen Entwurf für das zweite
Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgelegt. Das aber weist zahlreiche Schwächen auf, sodass es Betriebsrenten schwächt, statt sie zu stärken. Damit kommt sie dem Ziel, Betriebsrenten zu verbreiten,
keinen Schritt näher.
Doppelverbeitragung
Auch die zweite Fassung will das größte Problem nicht lösen: die DOPPELVERBEITRAGUNG von Betriebsrenten in der Kranken- und Pflegeversicherung. Rentner müssen auf ihre bAV-Auszahlungen den vollen
Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, was die Nettorente erheblich schmälert und viele von der bAV abhält. Sie müssen zudem davon ausgehen, dass ihnen der Sozialstaat künftig
sogar noch mehr von ihrer Betriebsrente abknöpft. Bereits heute zahlen sie weit mehr als 20 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung. Das mindert natürlich die Rendite ihrer betrieblichen
Altersvorsorge erheblich. Der Entwurf ist besser als nichts, lässt aber die größte Chance ungenutzt, die bAV für Millionen von Arbeitnehmern fundamental attraktiver zu machen.
Bärbel Bas will auch nicht einsehen, dass die Abschaffung der Vollverbeitragung von Betriebsrenten ein massives Hindernis ist für die Verbreitung von Betriebsrenten. Erst jüngst schrieb sie dem
Mit-Autor von vorunruhestand.de, Norbert Böttcher, folgenden Brief (in Auszügen): „In der Auszahlungsphase war auf Betriebsrenten dann seit 2004 der volle Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und
sozialen Pflegeversicherung zu zahlen, und zwar unabhängig von der Auszahlungsform (Anmerkung: bei Kapitalauszahlung 120 Monate lang, bei monatlicher Auszahlung bis zum Lebensende). Hintergrund war
die schwierige finanzielle Situation der Krankenkassen. Bundesminister Heil hat sich über viele Jahre dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag
zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird. Um die Belastung für Betriebsrentner abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde deshalb 2020 für Pflichtversicherte in
der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrente anfallen. Im Jahr 2025 liegt der Freibetrag bei 187,25 Euro
monatlich. Diese nach vielen Jahren politischer Diskussionen gefundene Kompromisslösung ist vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentner
nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick.“ Reiner Korth, Bundesvorsitzender des Vereins der
Direktversicherungsgeschädigten (DVG), hat übrigens einen ähnlichen Brief vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekommen. Darin wird darauf verwiesen, dass mit dem Freibetrag „zum einen
der berechtigten Interessen der Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung“ getragen wird, zum anderen behalte die Kompromisslösung „auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen
Krankenversicherung im Blick“. Der Betriebsrentenfreibetrag wurde allerdings erst am 1. Januar 2020 eingeführt, nach heftigen Protesten des DVG. Von 2004 bis 2020 zahlten Betriebsrentnerinnen und
-rentner die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
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STEUERERHöHUNG FüR RENTE UND KRANKENKASSE
Rente, Pflege, Gesundheit: Wer soll das in Zukunft bezahlen? Bislang werden vor allem die Beitragszahler geschröpft. Das kann auf Dauer nicht gut gehen. Jetzt bringt Bundesarbeitsministerin Bärbel
Bas Steuererhöhungen ins Spiel. Die SPD-Co-Chefin sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Die Koalition hat für diese Wahlperiode Steuererhöhungen ausgeschlossen; es ist fraglich, ob das
dauerhaft funktionieren kann.“ Aus den Reihen der SPD werden Stimmen laut, die zur Stabilisierung der Sozialsysteme auch Steuererhöhungen nicht ausschließen. Sie würde auch Beamte und
Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner sagte: „Wir dürfen Steuererhöhungen nicht tabuisieren.“ (Quelle: „Welt“). Und
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) meint mit Blick auf mögliche Steuererhöhungen, alles müsse denkbar sein. Teile der Union, allen voraus Wirtschaftsminister Katherina Reiche, plädieren für
einen späteren Renteneintritt. Reiche sieht Deutschlands Sozialsysteme sogar an einem Kipppunkt, der „immer näher rückt“. Während die Politik nach einem tragfähigen Kompromiss sucht, steigt
die Notwendigkeit für jeden Einzelnen, die eigene Altersvorsorge aktiv zu gestalten. Die Zeit, sich allein auf die gesetzliche Rente zu verlassen, ist endgültig vorbei.
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FREIE ZEITEINTEILUNG – EIN PRIVILEG
„Ich genieße es, meine Zeit frei einteilen zu können“, sagt Veronika aus Niebühl in Ausgabe Nr. 17/25 des Frauenmagazins „Meins“. Wie ihr, geht es sicher vielen anderen auch. Freie
Zeiteinteilung in der Rente ist einfach ein Privileg, dass wir alle schätzen sollten. Coverstar der aktuellen Ausgabe ist dieses Mal Schauspielerin Iris Berben – ihr Lebensmotto: „Auch mit 75
brauche ich noch Rock ‘n Roll in meinem Leben“. Zurückzulehnen ist für sie eher eine erschreckende Vorstellung. Sommerzeit ist Reisezeit – deswegen stellt die Meins das Sommerparadies
Deutschland vor. Natürlich dürfen Beauty- und Food-Tipps nicht fehlen.
WAS IST BOOMERWORT DES JAHRES 2025
Neben dem Jugendwort des Jahres gibt es nun auch das Boomerwort des Jahres – und welches könnte das wohl sein? Der Webvideoproduzenten Levi Penell hat eine Challenge gestartet und hält uns Boomern
den Spiegel vor. Auf Platz 1 liegt „Baujahr“ als Synonym für Geburtsjahr. „Mein lieber Herr Gesangsverein“ schaffte es auf Platz 2.
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ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE GANZ PRAKTISCH
Die Organisation für die Digitalisierung des Gesundheitswesens Gematik hat verschiedene Materialien zur Aufklärung über die elektronische Patientenakte (ePA) veröffentlicht – für Versicherte
gibt’s die Broschüre „Die elektronische Patientenakte für alle. Ihr Begleiter für die Zukunft“. Außerdem steht ein ePA-Infopaket zur kostenlosen Bestellung bereit für Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen.
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SENIOREN RATGEBER IM AUGUST
Titelthema des „Senioren Ratgeber“ im August ist das „Älter werden als gleichgeschlechtliches Paar“. Wie erleben homosexuelle Seniorinnen und Senioren das Miteinander in unserer Gesellschaft?
Weitere Themen sind: Schluss mit Qualmen, Rauchstopp – warum E-Zigaretten dabei umstritten sind und wie es besser funktioniert. Die August-Ausgabe beschäftigt sich mit Notfall Sepsis: Die Anzeichen
einer Blutvergiftung zu erkennen, kann überlebenswichtig sein. Ferner geht das Magazin auf das Thema „trinken“ ein: Flüssigkeitsmangel – er macht müde und unkonzentriert. Außerdem: ein
Gespräch mit Ranga Yogeshwar.
QUIZMONAT RUND UM KLIMA UND NACHHALTIGKEIT
Beim Quizmonat der Omas for Future dreht sich alles um Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit. Vom 10. Oktober bis 11. November 2025 wartet an zahlreichen Orten ein Zukunftsquiz mit alltagstauglichen
Fragen. Veranstalter in Bibliotheken, Seniorentreffpunkten, Volkshochschulen oder Frauenzentren können das Tool nutzen, um mit den Teilnehmenden zu Fragen der Nachhaltigkeit ins Gespräch zu
kommen.
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MEINE RENTE IM VERHäLTNIS ZU ANDEREN
Am 1. Juli 2025 wurden die Renten um 3,74 Prozent erhöht. Was bedeutet das für meine Rente und wie stehe damit da im Vergleich zu anderen Rentnerinnen und Rentnern. Das hat „Bild“ in seinem
Rentenbarometer verglichen. Die Durchschnittsrente liegt übrigens laut „Bild“ bei 1374 Euro für Männer und bei 1000 Euro für Frauen. Im Renten-Barometer kann jeder vergleichen, wo er steht
(siehe Grafik unten: Quelle: Bild).
DIE AKTIVRENTE IST MURKS
Die Aktivrente von Schwarzrot soll zwar steuerfrei sein, indes fallen weiter Sozialversicherungsbeiträge an – eine Dreifachverbeitragung. Das heißt, Rentnerinnen und Rentner, die Rente erhalten,
eine Betriebsrente beziehen und weiter arbeiten, zahlen DREIFACH SOZIALVERSICHERUNGSBEITRäGE: für die gesetzliche Rente, für die Betriebsrente und die Aktivrente. Ob sich das lohnt?
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TERMINE
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (Bagso) verweist auf zahlreiche Veranstaltungen für Ältere. Hier eine kleine Auswahl:
* Die UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen: Online-Tagung zu zentralen Forschungserkenntnissen | 12. September 2025, 10 bis 15 Uhr, online
* Community Event: Gemeinsam gegen Einsamkeit – für mehr Begegnung in der Nachbarschaft | 15. September, 13 bis 18 Uhr, Berlin
* Online-Fachtagung: Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen älterer Menschen | 8. Oktober 2025, 9.30 bis 13.45 Uhr
* 20. Fachtagung palliative Geriatrie: Leben können. Sterben dürfen. | 10. Oktober 2025, 9 bis 18 Uhr, Berlin und online
* Demenzsensible Musikpraxis im Fokus – Kongress | 25. und 26. April 2026, Karlsruhe
* Weltkongress altersfreundlicher Städte und Gemeinden | 16. bis 18. Juni 2026, San Sebastián, Spanien
Ebenfalls vormerken: Fachtagung Musik und Alter | 26. September 2025, Berlin
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Wir hoffen, es war etwas Nützliches und Neues für Euch dabei. Der NäCHSTE NEWSLETTER KOMMT AM 17. AUGUST 2025. Am 17. August ist übrigens Tag der schwarzen 🐈⬛ Katze. Der Tag wird bereits
seit 2011 von Katzenliebhaber auf der ganzen Welt gefeiert.
Wer mir folgen will: In 👉 Instagram bin ich unter „vor.unruhestand“ zu finden. Ich würde mich freuen.
Dein Vorunruhestand
_P.S.: Feedback ist für uns wichtig. Deshalb nur kurz: welche Themen sind für Dich interessant, welche müssen nicht sein? Let us know! _ Mail an [email protected]
GENDER-HINWEIS
_In diesem Newsletter ist häufig die Rede beispielsweise vom »Rentner« oder »Sparer« oder »Beitragszahler« – gemeint sind dabei immer explizit Menschen aller Geschlechter. »Rentner« oder
»Sparer« oder … steht als allgemeingültiger Oberbegriff dieser Personengruppe, die eine Rente bezieht oder spart oder Beiträge zahlt. Aber wegen der besseren Lesbarkeit und der Kürze, was ja
einen Newsletter ausmacht, wird das generische Maskulinum verwendet, das selbstverständlich Rentnerinnen und Menschen im Ruhestand, die dem dritten Geschlecht angehören, einschließt. Als
Alternative zum generischen Maskulinum böte sich eine geschlechtergerechte Sprache an, entweder mit einer neutralen Bezeichnung oder Umschreibung, mit Gendersternchen (*), Binnen-»I«, »:«,
Mediopunkt (·) oder »_« oder mit der vollen weiblichen und männlichen Nennung der Personengruppe, was aber zu unnötigen Längen und umständlichen Formulierungen geführt hätte. Der
Genderstern „gehört nicht zum Kernbereich der deutschen Orthografie“, wie der Rat für deutsche Rechtschreibung Mitte 2023 beschloss. An einigen Stellen sind als Zeichen des guten Willens zwei
Geschlechter genannt._
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Die Renten-Lüge von der subventionierten Rentenkasse

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