Rentenlücke wächst um 40 Milliarden Euro

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Der Staat bedient sich bei der Rentenkasse – er zahlt zu wenig für Aufgaben, die er ihr übertragen hat und durch Steuern finanzieren müsste. Durch diese Rentenlücke fallen die Renten geringer aus.

Die Betragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung subventionieren den Staat – und nicht umgekehrt. Denn nach Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung beliefen sich die nicht beitragsgedeckten (versicherungsfremden) Leistungen im Jahr 2023 auf rund 124 Milliarden Euro. Demgegenüber standen Bundeszuschüsse in Höhe von rund 84 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich allein 2023 eine Finanzierungslücke von – 124 minus 84 – 40 Milliarden Euro, die von der Rentenversicherung selbst getragen werden musste.

Rentenpolitik nach Gutsherrenart

Die „nicht beitragsgedeckten Leistungen“ (auch als „versicherungsfremde Leistungen“ bezeichnet) sind Ausgaben, die nicht direkt durch die Beiträge der Versicherten gedeckt sind, sondern gesellschaftlich-politisch gewollt und daher aus Steuermitteln finanziert werden sollten.

Liste versicherungsfremder Leistungen

Die wichtigsten nicht beitragsgedeckten Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind:

  • „Höherwertung“ der Ost-Entgelte: Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland, um Einkommensunterschiede auszugleichen (größte Posten).
  • Waisenrenten: Zahlungen an Kinder und Jugendliche nach dem Tod eines Elternteils.
  • Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Witwerrenten): Zahlungen an Ehepartner nach dem Tod des Versicherten.
  • Anrechnungszeiten: Zeiten, die nicht mit Beiträgen belegt sind, aber dennoch für die Rente angerechnet werden, wie zum Beispiel:
    • Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
    • Mutterschutz und Kindererziehungszeiten.
    • Schulische Ausbildungszeiten.
  • Fremdrenten: Zahlungen an Vertriebene und Spätaussiedler.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
  • Renten nach Mindesteinkommen
  • Kriegsfolgelasten
  • Ausgleich von NS-Unrecht
  • Renten wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt.

Die Abgrenzung und Definition der nicht beitragsgedeckten Leistungen ist nicht gesetzlich festgelegt und wird immer wieder diskutiert. Die genannten Zahlen basieren auf der „erweiterten Abgrenzung“, die von der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesregierung verwendet wird.

Was das bedeutet

Wenn die Beitragszahler für jene aufkommen müssen, die nichts in die Rentenkasse eingezahlt haben, dann schrumpft natürlich ihre eigene Rente. Die Aktion Demokratische Gemeinschaft (ADG) hat ausgerechnet, ohne diese Belastung könnte die Rente um 13,6 Prozent höher oder die Beiträge entsprechend niedriger. Statt über die Plünderung der Rentenkasse zu reden, schwadronieren vermeintliche Rentenexperten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) von einem „Boomer-Soli“. Sie hätten sich besser mit den versicherungsfremden Leistungen der Rentenkasse und den Folgen für die Renten beschäftigen sollen.

Der Staat erstattet der Deutschen Rentenversicherung zwar einen Teil der Ausgaben, aber längst nicht alles – den Rest müssen die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen, das heißt, sie subventionieren mit ihren Beiträgen den Staat – und nicht umgekehrt, wie viele Journalistinnen und Journalisten suggerieren. „In allen Jahren, in denen eine Hochrechnung/Abschätzung durch die Deutsche Rentenversicherung gemacht wurde, betrug der Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben insgesamt mindestens 34 Prozent aus; der Anteil der dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel bewegt sich dagegen seit Jahren zwischen 27 und 28 Prozent“, schreibt der ADG.

Insgesamt summiert sich die Rentenlücke laut ADG über die vergangenen Jahrzehnte auf 1,023 Billionen Euro.

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Bild: KI-generiert mit Google Gemini

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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