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2024 bezogen 22,3 Millionen in Deutschland eine Rente. Insgesamt wurden 403 Milliarden Euro ausgezahlt. Was heißt das für Steuer und Sozialversicherung?
Die Zahl der Rentenbezieher in Deutschland steigt stetig an, und damit auch die Fragen rund um Besteuerung und Verbeitragung der Rente. Neueste Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen: 2024 Jahr erhielten 22,3 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Altersvorsorge. Hier die wichtigsten Fakten aufbereitet und erklären:
Die aktuellen Renten-Zahlen im Überblick
Die Summe der ausgezahlten Rentenleistungen wächst stetig. Fakten für das Jahr 2024 im Detail:
- Anzahl der Rentenbezieher: 22,3 Millionen (+0,75 % zum Vorjahr)
- Auszahlungssumme gesamt: rund 403 Milliarden Euro (+5,7 % zum Vorjahr)
- Betroffen sind: Bezieher von gesetzlicher Rente, privater Rente, betrieblicher Altersvorsorge sowie Hinterbliebene (Witwen, Witwer und Waisen).
Der entscheidende Punkt: Die Besteuerung der Rente
Ein zentrales Thema für alle Ruheständler ist die Steuerlast. Laut Bundesamt zählten 2024 bereits 70 Prozent der Rentenleistungen zu den steuerpflichtigen Einkünften. Dieser Anteil ist seit 2015 um beachtliche 15 Prozentpunkte gestiegen.
Mehr Renten steuerpflichtig: die nachgelagerte Besteuerung
Der Grund für den Anstieg liegt im Alterseinkünftegesetz aus dem Jahr 2005. Dieses Gesetz stellt die Besteuerung schrittweise um. Das Prinzip nennt sich nachgelagerte Besteuerung und bedeutet:
- Während des Berufslebens: Beiträge zur Altersvorsorge sind zunehmend von der Steuer absetzbar (vorgelagerte Besteuerung entfällt).
- Während des Ruhestands: Die ausgezahlten Renten werden dafür schrittweise immer stärker besteuert.
Dieser Übergangsprozess ist langfristig angelegt und wird erst im Jahr 2058 vollständig abgeschlossen sein.
Gute Nachricht: Viele Renten bleiben dennoch steuerfrei
Trotz des steigenden Besteuerungsanteils mussten viele Rentnerinnen und Rentner im vergangenen Jahr keine Einkommensteuer zahlen. Das liegt am jährlichen Grundfreibetrag. Liegt der steuerpflichtige Teil der Rente nach allen Abzügen unterhalb dieser Grenze, fallen keine Steuern an – vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Einkünfte.
Genaue Zahlen für 2024 liegen aufgrund der langen Steuerveranlagungsfristen noch nicht vor.
Wie sich der Rentenfreibetrag entwickelt
Jahr des Rentenbeginn | Höchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in Euro | Monatsbrutto 2. Halbjahr in Euro | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in Euro* |
---|---|---|---|---|
2005 | 17555 | 1493 | 50 | 6191 |
2006 | 17140 | 1458 | 52 | 5819 |
2007 | 16795 | 1428 | 54 | 5509 |
2008 | 16583 | 1410 | 56 | 5320 |
2009 | 16314 | 1387 | 58 | 5079 |
2010 | 15951 | 1357 | 60 | 4753 |
2011 | 15681 | 1334 | 62 | 4511 |
2012 | 15488 | 1317 | 64 | 4338 |
2013 | 15293 | 1301 | 66 | 4163 |
2014 | 15062 | 1291 | 68 | 3956 |
2015 | 14923 | 1269 | 70 | 3831 |
2016 | 14789 | 1258 | 72 | 3711 |
2017 | 14568 | 1239 | 74 | 3513 |
2018 | 14339 | 1170 | 76 | 3308 |
2019 | 14114 | 1200 | 78 | 3106 |
2020 | 13708 | 1166 | 80 | 2742 |
2021 | 13990 | 81 | 2658 | |
2022 | 82 | |||
2023 | 82,5 | |||
2024 | 83 | |||
2025 | 83,5 | |||
2026 | 84 | |||
2027 | 84,5 | |||
2028 | 85 | |||
2029 | 85,5 | |||
2030 | 86 | |||
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt |
Für 2024 liegt der Besteuerungsanteil bei 83 Prozent und der Rentenfreibetrag bei 17 Prozent. Quelle: Bundesfinanzministerium
Wer muss als Rentner wirklich Steuern zahlen?
Die neuesten verlässlichen Daten zur tatsächlichen Steuerbelastung von Rentnern stammen aus dem Jahr 2021. Damals galt:
- 41 Prozent der insgesamt 21,9 Millionen Rentenbezieher mussten Einkommensteuer zahlen.
- Bei 81 Prozent dieser steuerpflichtigen Rentner kamen zur Rente noch weitere Einkünfte hinzu, wie zum Beispiel Versorgungsbezüge, Einkommen aus Arbeit oder Mieteinnahmen.
Das zeigt: Vor allem Rentner mit zusätzlichen Einkünften sind von der Steuerpflicht betroffen.
Sozialabgaben steigen
Nicht nur die Steuern steigen, parallel dazu steigen auch die Sozialabgaben stetig. Die Krankenkassen erhöhen laufend die Zusatzbeiträge. Bereit zum 🗓️ Jahreswechsel 2024/25 gab es eine breite Erhöhungswelle, im April 2025 folgte die nächste Erhöhungsrunde. Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hatte im vergangenen Jahr eine Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent empfohlen, viele Kassen haben aber um deutlich mehr erhöht, sodass der Durchschnitt bei den „kassenindividuellen Zusatzbeiträge“ mittlerweile bei 2,9 Prozent liegt. Das war mehr als die nach Schätzungen erwartete Zunahme um 0,8 Punkte auf einen amtlichen Orientierungswert von 2,5 Prozent. Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse je nach Finanzlage für ihre Versicherten fest.
Damit nicht genug, auch die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen. Die jüngste Erhöhung gab es im Juli 2025, rückwirkend zum Jahresanfang 2025, wobei sich der Staat eines Tricks bediente und die Erhöhung auf die zum 1. Juli 2025 gestiegene Rente berechnete statt zur niedrigeren Rente Anfang des Jahres.
Bild: KI-generiert mit Nightcafé
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