Neue EU-Richtlinie gefährdet Rentenzahlung

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Ab Oktober 2025 könnte es tausenden Rentnerinnen und Rentnern passieren, dass ihre Rente ausbleibt – wegen einer neuen EU-Richtlinie. Was steckt dahinter und was müssen Rentner tun?

Vielleicht werden sich einige Rentnerinnen und Rentner wundern, dass ab Oktober 2025 die Rente ausbleibt? Der Grund ist dann eine neue EU-Richtlinie, genauer gesagt die Zahlungsdiensterichtlinie PSD3. Klingt kompliziert, ist kompliziert. Die Änderungen der PSD2, jetzt PSD3, verpflichtet Banken zu einem strengeren Sicherheitsverfahren bei der Abgleichung von Empfängernamen und Kontodaten, wie Rentenbescheid24 erklärt. Das heißt konkret, dass Banken die International Bank Account Number (IBAN) und den Empfängernamen sehr genau, sprich buchstabengetreu mit den Kontodaten abgleicht. Wenn nun der Empfängername von den Kontodaten abweicht, wird die Bank die Überweisung ablehnen.

Warum das ganze?

Eine neue EU-Richtlinie, die dritte Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und die damit einhergehende Zahlungsdiensteverordnung (PSR), bringt wichtige Änderungen für den europäischen Zahlungsverkehr. Für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist vor allem eine Neuerung von großer Bedeutung, die ab Oktober 2025 greift: der verpflichtende Abgleich des Namens des Kontoinhabers mit der IBAN bei Überweisungen. Wer hier nicht rechtzeitig handelt, riskiert Verzögerungen bei der Rentenauszahlung.

Der IBAN-Namenscheck

Wichtigster Punkt ist der verpflichtende IBAN-Namenscheck. Bisher reichte für eine Überweisung die korrekte IBAN aus. Ab Oktober 2025 müssen Banken überprüfen, ob der bei der Überweisung angegebene Name des Empfängers exakt mit dem beim kontoführenden Institut hinterlegten Namen übereinstimmt. Gibt es hier Abweichungen, kann die Bank die Annahme der Zahlung verweigern.

Für Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass der Name, unter dem sie bei der Deutschen Rentenversicherung und dem Renten Service der Deutschen Post geführt werden, buchstabengetreu mit dem Namen auf ihrem Bankkonto übereinstimmen muss.

Mögliche Probleme und ihre Ursachen

Schon kleinste Abweichungen können zu Problemen führen. Beispiele hierfür sind:

  • Abweichende Schreibweisen: „Müller“ statt „Mueller“ oder umgekehrt, „ss“ statt „ß“.
  • Fehlende oder zusätzliche Vornamen: Wenn auf dem Konto nur der erste Vorname steht, bei der Rentenversicherung aber auch der zweite.
  • Doppelnamen: Wenn nach einer Heirat der Name bei der Bank geändert wurde, aber bei der Rentenversicherung noch der alte Name gespeichert ist.
  • Akademische Titel oder Adelsprädikate: Wenn diese in einem der Datensätze enthalten sind und im anderen nicht.

In solchen Fällen könnte die Rentenzahlung von der Bank des Rentners zurückgewiesen werden. Die Folge: die Rente bleibt aus oder verspätet sich, bis die Daten korrigiert sind.

Was müssen Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?

Um sicherzustellen, dass die Rente auch nach dem Stichtag im Oktober 2025 pünktlich und ohne Probleme auf dem Konto eingeht, sollten Rentnerinnen und Rentner frühzeitig aktiv werden. Es ist keine Panik geboten, aber eine sorgfältige Prüfung der Daten ist unerlässlich.

  1. Daten abgleichen:

Vergleichen Sie die bei der Deutschen Rentenversicherung und dem Renten Service der Deutschen Post hinterlegten persönlichen Daten mit den Angaben auf Ihrem Bankkonto. Achten Sie dabei exakt auf die Schreibweise Ihres Vor- und Nachnamens. Ihre bei der Rentenversicherung geführten Daten finden Sie auf Ihrem Rentenbescheid oder der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung.

  1. Bei Abweichungen handeln:

Stellen Sie eine Diskrepanz fest, sollten Sie umgehend eine Korrektur veranlassen. In der Regel ist es einfacher, die Daten bei der Rentenversicherung an die Schreibweise des Bankkontos anzugleichen. Kontaktieren Sie hierfür den Renten Service der Deutschen Post oder die Deutsche Rentenversicherung. Für eine Namensänderung benötigen Sie in der Regel einen amtlichen Nachweis, wie zum Beispiel Ihren Personalausweis.

  1. Fristen im Blick behalten:

Auch wenn die neue Regelung erst ab Oktober 2025 verpflichtend wird, ist es ratsam, die Daten so bald wie möglich zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. So vermeiden Sie Engpässe und eine mögliche Hektik kurz vor der Umstellung.

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Weitere Aspekte der PSD3

Neben dem IBAN-Namenscheck bringt die PSD3 weitere Änderungen mit sich, die den Verbraucherschutz und die Sicherheit im Zahlungsverkehr stärken sollen. Dazu gehört eine Weiterentwicklung der „Starken Kundenauthentifizierung“ (SCA), die bereits bei Online-Zahlungen und beim Login ins Online-Banking zum Einsatz kommt. Ziel ist es, Betrug noch effektiver zu bekämpfen. Für Rentnerinnen und Rentner, die Online-Banking nutzen, bedeutet dies, dass sie auch in Zukunft auf sichere Verfahren zur Freigabe von Transaktionen (per App oder TAN-Generator) angewiesen sein werden. Die neuen Regelungen sollen dabei auch die Bedürfnisse älterer und weniger digital-affiner Menschen berücksichtigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die PSD3 den Zahlungsverkehr in Europa sicherer macht. Für einen reibungslosen Rentenempfang ist es für Rentnerinnen und Rentner jedoch unerlässlich, die Übereinstimmung ihrer bei der Rentenversicherung und der Bank hinterlegten Namensdaten zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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