Werbung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich ab 2025 – für Rentner indes erst später, aber rückwirkend. Die Rentenerhöhung im Juli 2025 fällt deswegen niedriger aus.
Es knirscht überall in den Sozialkassen, denn die Ausgaben laufen aus dem Ruder. Das betrifft die Kranken- und Pflegeversicherung. Gesundheitsminister Karl Lauterbach erhöht deswegen den Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte ab Januar 2025. Nur kurz nach dem Aus der Ampel-Regierung am 6. November 2024 warnte er, wenn es keine Erhöhung gebe, drohe die Zahlungsunfähigkeit einiger Pflegekassen. Bundestag und Bundesrat haben die Erhöhung abgenickt.
Rückwirkende Erhöhung im Juli 2025
Das war aber zu spät für eine so weitreichende Entscheidung, weswegen die Erhöhung des Pflegebeitrags von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht mehr zum geplanten Datum umgesetzt werden kann – und das aus zwei Gründen, wie die Bundesvorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung, Anja Piel, erläutert:
- Wäre die Erhöhung bereits zum 1. Januar 2025 erfolgt, würde damit die gesetzliche Haltelinie des Rentenniveaus von 48 Prozent unterschritten.
- Für die Rentenversicherung hätte Erhöhung einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet, weil die Rentenkasse eine längere Vorlaufzeit braucht.
Deswegen haben sich die Deutsche Rentenversicherung und die Bundesregierung darauf geeinigt, die Pflegebeitragserhöhung für Rentnerinnen und Rentner erst zum 1. Juli 2025 zusammen mit der Rentenerhöhung umzusetzen – dann aber rückwirkend für das ganze Jahr 2025.
Künftig zahlen Rentnerinnen und Rentner:
- mit Kindern 3,6 Prozent
- Kinderlose 4,2 Prozent
Rentnerinnen und Rentner zahlen den Pflegebeitrag allein, Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent.
Um wie viel die Beiträge steigen
Wie soll die rückwirkende Beitragserhöhung funktionieren? Die Erhöhung wird den Rentnerinnen und Rentner von Januar bis Juni gestundet und dann in einem Betrag rückwirkend für die zurückliegenden sechs Monate eingezogen. Das bedeutet, wie es der „Münchner Merkur“ erklärt, „dass bei der Rentenerhöhung gleichzeitig 1,2 Prozent (6 x 0,2 Prozent) einbehalten werden, um die rückwirkenden Pflegebeiträge zu entrichten“. Entsprechend falle die erste Rentenerhöhung im Juli fällt daher 1,2 Prozent niedriger aus, bevor die Rentner und Rentnerinnen dann die Erhöhung wirklich spüren.
Wegen der Erhöhung des Pflegebeitrags, den die Rentner vollständig selbst zahlen müssen, wird die Rentenerhöhung im Juli 2025 auch etwas höher ausfallen. Die DRV geht von einer Rentenerhöhung von 3,6 statt 3,5 Prozent aus. Die 0,1 Prozentpunkte plus sollen die höhere Belastung der Rentnerinnen und Rentner abfedern.
Beispiel veranschaulicht Erhöhung
Der „Münchner Merkur“ hat das an einem Beispiel durchgerechnet:
Renate bezieht 2024 eine monatliche Brutto-Rente von 1100 Euro. Netto zahlt ihr die DRV monatlich 895,40 Euro aus. Im Jahr 2025 gibt es eine Rentenerhöhung von 3,6 Prozent. Ihre Rente erhöht sich also um 39,60 Euro im Monat brutto. Allerdings spürt sie zum 1. Juli 2025 nicht die 39,60 Euro mehr, da ihr erstmal die Pflegebeiträge rückwirkend abgezogen werden. Bei 1100 Euro sind das 13,20 Euro, die die Rentenversicherung zusätzlich einbehält. Sie bekommt netto also im Juli 912,15 Euro ausgezahlt. Ab August sind es dann 925,35 Euro im Monat.
Aller Voraussicht nach wird die Erhöhung 2025 nicht die letzte sein – die Experten sind sich einig, dass die Herausforderung noch größer werden, denn die Zahl der Pflegebedürftigen steigen.
Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung
Geregelt ist die Pflegeversicherung in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung. Die Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung ist ein Gesetz, das regelmäßig angepasst wird und den Beitragssatz für die Pflegeversicherung festlegt. Dieser Beitragssatz ist dafür da, die Kosten für die Pflegeversicherung zu decken. Die Pflegeversicherung ist ein Teil unseres Sozialsystems und zahlt Leistungen für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Alter pflegebedürftig geworden sind. Der Beitragssatz wird angepasst, weil die Kosten für die Pflege immer weiter steigen. Das liegt daran, dass immer mehr Menschen älter werden und pflegebedürftig sind. Außerdem werden die Pflegeleistungen immer aufwändiger. Um diese steigenden Kosten zu decken, muss der Beitragssatz regelmäßig erhöht werden. Wenn der Beitragssatz erhöht wird, bedeutet das, dass Rentnerinnen und Rentner den vollen und nicht nur den halben Satz zahlen und entsprechend weniger Rente bekommen. Bei Angestellten zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte.
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren
Werbung