Werbung
Seit 2009 kein Unterricht, aber volle Bezüge: Eine Lehrerin klagt gegen ihre Zwangspensionierung, während die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs ermittelt.
Der Fall schlägt hohe Wellen im Land und wirft fundamentale Fragen zum Beamtenrecht und zur Kontrolldichte in der öffentlichen Verwaltung auf: Ein ungewöhnlicher Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigt derzeit die Öffentlichkeit. Eine Lehrerin eines Berufskollegs in Wesel, die seit r 2009 keinen Unterricht mehr gehalten hat, wehrt sich vehement gegen ihre Zwangspensionierung. Was ist da schiefgelaufen?
16 Jahre krankgeschrieben – ohne Überprüfung
Die Dimension des Falles ist beachtlich: Annähernd 17 Jahre lang ließ sich die Beamtin kontinuierlich krankschreiben, ohne dass vonseiten des Dienstherrn – der Bezirksregierung Düsseldorf – nennenswerte Schritte eingeleitet oder zeitnah amtsärztliche Untersuchungen angeordnet wurden. Erst nachdem der Fall im vergangenen Jahr massive Schlagzeilen produziert hatte und sogar die Landespolitik beschäftigt hatte, gerieten auch behördliche Abläufe in die Kritik. Gegen die Lehrerin sowie einen Mitarbeiter der Bezirksregierung wurden daraufhin behördliche Disziplinarverfahren eingeleitet.
Erst nach diesen Enthüllungen wurde die Pädagogin schließlich amtsärztlich untersucht. Ende Mai zog die Bezirksregierung die Reißleine und ordnete die offizielle Versetzung in den Ruhestand an. Doch die Betroffene gibt sich damit nicht geschlagen: Am 29. Juni ging ihre Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein, mit der sie sich gegen die Zwangspensionierung wendet. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung erhält die Beamtin nach Medienberichten weiterhin ihre vollen Bezüge.
Parallele Ermittlungen wegen Betrugsverdachts
Als wäre die arbeits- und verwaltungsrechtliche Dimension nicht komplex genug, hat sich die Gemengelage für die Lehrerin drastisch verschärft. Überdies ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen sie wegen des Verdachts des Betrugs. Bereits im März hatten Ermittler die Wohnräume der Frau durchsucht. Im Raum steht der schwere Verdacht, dass die Beamtin ihre Dienstunfähigkeit über Jahre hinweg vorgetäuscht und während ihrer langjährigen Krankschreibung parallel unerlaubt als Heilpraktikerin gearbeitet haben könnte.
Wann das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem streitigen Verfahren eine Entscheidung fällen wird, ist derzeit noch völlig offen. Das Gericht hat der Bezirksregierung zunächst eine Frist gesetzt, um Stellung zu nehmen und die vollständigen Akten vorzulegen. Der Fall entwickelt sich damit zu einem echten Prüfstein für die Verantwortlichkeit im öffentlichen Dienst und die Kontrollmechanismen bei langwierigen Krankheitsfällen.
Wenn Kontrolle versagt – und Vertrauen gleich mit
Dieser Fall ist mehr als eine Personalie. Er ist ein Symptom. Wenn Behörden jahrelang wegschauen, wenn Disziplinarverfahren erst starten, nachdem die Presse berichtet hat, dann ist das Problem nicht die einzelne Beamtin – sondern ein System, das Missbrauch geradezu einlädt.
Bild: iStock | tockPlanets
Werbung


