Rentenerhöhung 2022 nur 4,4 Prozent

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2022 müssen sich Rentner mit einer Rentenerhöhung von nur 4,4 Prozent bescheiden. Prognostiziert waren 5,2 Prozent. Im Osten werden die Renten wohl um 5,1 Prozent steigen.

Wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil „Bild am Sonntag“ sagte, wird die geplante Rentenerhöhung 2022 wohl niedriger ausfallen. Statt der prognostizierten 5,2 Prozent rechnet er der Zeitung zufolge mit einer Erhöhung um 4,4 Prozent. Dies sei aber immer noch sehr ordentlich, so Heil.

4,4 Prozent Rentenerhöhung

Warum es weniger als erwartet wird: Die künftige Ampel-Koalition hat den sogenannten „Nachholfaktor“ wieder aktiviert. Der „Nachholfaktor“ bewirkt, dass unterbliebene Rentenkürzungen mit Erhöhungen verrechnet. Ausgesetzt hatte den Nachholfaktor Im Finanzkrisen-Jahr 2008 der damalige Bundesarbeitsminister (und jetzt designierter Bundeskanzler) Olaf Scholz. Die Wiedereinführung des Nachholfaktors bedeutet, dass künftige Rentenerhöhungen gedämpft werden oder ausfallen.
Freuen können sich „T-Online“ zufolge alle, die eine Erwerbsminderungsrente (EM) beziehen. Für sie soll es dennoch „Verbesserungen“ geben. Was das konkret heißt, bleibt aber bislang noch unklar.

Rentenerhöhungen seit 2000

JahrWestOst
20000,600,60
20011,912,11
20022,162,89
20031,041,19
2004--
2005--
2006--
20070,540,54
20081,101,10
20092,413,38
2010--
20110,990,99
20122,182,26
20130,25 3,29
20141,672,53
20152,102,50
20164,255,95
20171,93,59
20183,223,27
20193,183,91
20203,454,2
20210,000,72
20225,356,12
20234,395,86
e=erwartet

Da es 2021 keine Rentenerhöhung gab, liegt der aktuelle Rentenwert gegenwärtig bei 34,19 Euro (West) und bei 33,47 Euro (Ost).

2021 Null-Anpassung

Für 2021 gab es keine Rentenerhöhung wegen der Auswirkungen der Coronavirus-Krise. Kurzarbeit drückte die Lohnsumme 2020, woraus sich die Nullrunde 2021 ableitet. Denn beziehen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld, so News.de, sind sie weiter in der Rentenversicherung versichert. „Die Beiträge zur Rentenversicherung werden während der Kurzarbeit auf der Basis des tatsächlich gezahlten – also des reduzierten – Verdienstes des Beschäftigten gezahlt, erklärt die Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Gezahlt werden die Beiträge gemeinsam vom Versicherten und dem Arbeitgeber“, schreibt News.de. Die Kurzarbeit wirke sich damit auch auf die spätere Rente aus.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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