Neu-Rentner müssen bereits 84 Prozent versteuern

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Wer 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Bezüge versteuern. Kommende Rentner trifft es noch härter.

Der Übergang in den Ruhestand ist für viele ein Grund zur Freude, doch steuerlich zieht der Staat die Zügel langsam an. Für den Rentenjahrgang 2026 gibt es eine klare Vorgabe: Der steuerpflichtige Anteil steigt auf 84 Prozent.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Freibetrag: Nur noch 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei.
  • Entwicklung: Jedes Jahr sinkt der steuerfreie Anteil um weitere 0,5 Prozentpunkte.
  • Zielmarke: Ab dem Jahr 2058 wird die Rente schließlich zu 100 Prozent steuerpflichtig sein.
  • Bestandsschutz: Wer bereits in Rente ist, kann aufatmen – der einmal festgesetzte steuerfreie Betrag bleibt unverändert bestehen.

Warum das Modell dennoch Vorteile bietet

Auch wenn die Zahlen zunächst nach einer höheren Belastung aussehen, steckt dahinter das Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung“. Das hat für viele oft handfeste Vorteile:

  1. Steuerersparnis im Job: Während des Berufslebens senken die Rentenbeiträge als Vorsorgeaufwendungen das zu versteuernde Einkommen.
  2. Geringere Progression: Da das Einkommen im Alter meist niedriger ist als das frühere Gehalt, fällt in der Regel auch ein geringerer Steuersatz an.

Gut zu wissen: Die Regelungen gelten nicht nur für die Altersrente, sondern greifen auch bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.

Weitere Informationen zum Download

Möchten Sie tiefer in das Thema eintauchen? Die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ bietet detaillierte Einblicke und praktische Tipps. Einfach PDF herunterladen.

🚨 Achtung: Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig

Ein wichtiger Punkt, den viele unterschätzen: Der steuerfreie Anteil Ihrer Rente wird einmalig bei Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben. Das bedeutet für die Zukunft:

  • Jede kommende Rentenerhöhung muss zu 100 Prozent versteuert werden.
  • Da der Freibetrag nicht mitwächst, kann eine Rentenanpassung dazu führen, dass Sie plötzlich über den steuerlichen Grundfreibetrag rutschen und erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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