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2,9 Milliarden Euro extra für Ärzte – und wir warten länger als je zuvor. Der Rechnungshof rechnet mit der Honorarabzocke ab. Ein Schlag ins Gesicht für alle.
Hand aufs Herz – wann haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter das letzte Mal versucht, einen Facharzttermin zu bekommen? Wer nicht gerade privat versichert ist, kennt das Spiel: in der Warteschleife hängen, vertröstet auf in sechs Wochen – oder länger.
Länger statt kürzer warten
Was wir alle geahnt haben, lässt sich in Zahlen ablesen: Das „Terminservice-Gesetz“ ist ein gigantisches Verbrennungsmerkmal für Beitragsgelder. 2,9 Milliarden Euro flossen zusätzlich an die Praxen. Das Ziel? Kürzere Wartezeiten. Das Ergebnis? Die Versorgung hat sich verschlechtert.
Patientinnen und Patienten sollen schneller Arzttermine bekommen, die Leistungen der Krankenkasse und die Versorgung werden verbessert. Das sind die Ziele des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), das am 11. Mai 2019 in Kraft getreten ist.
Die Bilanz
Der Bundesrechnungshof findet Worte, die wir selten so deutlich hören: Das Verhalten vieler Mediziner sei „inakzeptabel“. Während die Honorare stiegen, sank die durchschnittliche Arbeitszeit der Ärzte von über 41 auf mickrige 34,5 Stunden.
Besonders dreist: Statt Termine einfach zu vergeben, fordern Fachärzte oft erst einen „Dringlichkeitsnachweis“ des Hausarztes. Das bedeutet für uns: Noch ein Termin, noch mehr Zeit im Wartezimmer, noch mehr Bürokratie – nur damit die Kasse am Ende doppelt und dreifach klingelt
Ein Erbe der Ignoranz
Wir baden heute die Fehlplanungen der Ära Spahn aus. Die Politik wusste seit 2023 von den Fehlentwicklungen, schaute aber lieber weg, während die Milliarden versickerten. „Ihnen steht keine zusätzliche Leistung gegenüber“ – so vernichtend urteilt der Rechnungshof über die Extrazahlungen an die Ärzte. Während die Privatpatienten weiterhin auf der Überholspur an uns vorbeiziehen, bleiben wir auf den Kosten sitzen. Es ist Zeit, dass diese „Doppelfinanzierung“ ohne Gegenleistung gestoppt wird. Wir sind Beitragszahler, keine Melkkühe für ein System, das sich selbst verwaltet, statt zu heilen.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 mit großen Versprechen eingeführt. Das Hauptziel des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn war es, dass gesetzlich Versicherte schneller Termine bekommen und die medizinische Versorgung vor Ort gestärkt wird. Wie der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofs vom Februar 2026 zeigt, klaffen Anspruch und Wirklichkeit jedoch weit auseinander. Hier ist die Bilanz:
Die theoretischen Vorteile des TSVG
Um Ärzte zu motivieren, mehr Termine für Kassenpatienten anzubieten, wurden verschiedene finanzielle Anreize geschaffen:
- Zusatz-Honorare: Ärzte erhalten Extrageld, wenn sie Patienten über die Terminservicestelle (116117) annehmen oder neue Patienten in die Praxis aufnehmen.
- Offene Sprechstunden: Fachärzte (wie Augenärzte oder HNO-Ärzte) wurden verpflichtet, mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne vorherige Terminverrechnung anzubieten.
- Mindestsprechstunden: Die Mindestzahl der Sprechstunden für niedergelassene Ärzte wurde von 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht.
- 116117-Ausbau: Die Nummer wurde zur zentralen Anlaufstelle für die Terminvermittlung rund um die Uhr ausgebaut.
Das ernüchternde Ergebnis
Der Bundesrechnungshof kommt zu einem vernichtenden Urteil. Die Milliarden-Investitionen haben die Probleme nicht gelöst, sondern teilweise verschärft:
Warum hat es nicht funktioniert?
Der Rechnungshof kritisiert vor allem Fehlanreize. Viele Ärzte nutzen die Extrahonorare zwar, verlangen aber zusätzlich „Dringlichkeitsnachweise“ vom Hausarzt. Das führt zu unnötigen Doppelbesuchen und blockiert das System zusätzlich.
Kurz gesagt: Die Steuerzahler haben Milliarden für eine Beschleunigung bezahlt, die im Wartezimmer nie angekommen ist. Das System leidet unter einer „Doppelfinanzierung“, bei der für Leistungen extra bezahlt wird, die eigentlich zum Standard gehören sollten.
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