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Höhere Beiträge, weniger Leistungen, neue Hürden: Die Pflegereform spart Milliarden, löst aber die großen Probleme der Pflege nicht.
Die Bundesregierung verkauft das neue Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als große Reform. Wer genauer hinschaut, erkennt jedoch vor allem eines: Die Pflegeversicherung soll finanziell stabilisiert werden, während die wirklich heiklen Fragen erneut vertagt werden.
Beitragssatz für Kinderlose steigt
Der Befund ist ernüchternd. Kinderlose müssen ab 2027 deutlich tiefer in die Tasche greifen. Ihr Beitragssatz steigt auf 4,5 Prozent. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, ab 2028 sollen sogar bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Das spült Milliarden in die klammen Pflegekassen: Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) soll die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung
- ab Januar 2027 an diejenige der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen werden. Dadurch steigt die Bemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat gegenüber dem bisherigen Niveau.
- Da die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 2026 bei 512,50 Euro monatlich liegt, würde sie nach den im Gesetzentwurf genannten Angaben auf 5.812,50 Euro monatlich steigen. Das entspricht 69.750 Euro jährlich.
- Für Versicherte mit Einkommen oberhalb dieser Grenze bedeutet das: Arbeitnehmer mit Kindern zahlen rund 5,40 Euro mehr Pflegebeitrag pro Monat. Kinderlose zahlen wegen des höheren Zuschlags rund 8,10 Euro mehr pro Monat.
Die Bundesregierung verzichtet auf eine allgemeine Erhöhung des Pflegebeitragssatzes, weitet stattdessen aber die Bemessungsgrundlage aus. Dadurch zahlen vor allem Gutverdiener und Kinderlose mehr in die Pflegeversicherung ein.
Änderung bei der Familienversicherung
Die Regelung ab 2028 im Detail
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Bemessungsgrundlage: Der Beitrag wird nicht auf ein eigenes Einkommen des mitversicherten Partners berechnet, sondern bemisst sich am Bruttoeinkommen des hauptversicherten Ehepartners.
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Keine Arbeitgeberbeteiligung: Der Zusatzbeitrag muss vollständig vom Mitglied allein getragen werden; der Arbeitgeber schießt hierzu nichts zu.
Was bedeutet das konkret in Zahlen?
| Bruttoeinkommen des Hauptverdieners (monatlich) | Zusatzbeitrag für Ehepartner (0,52 %) | Monatliche Mehrbelastung | Jährliche Mehrbelastung |
| 2.000 € | 0,52 % | 10,40 € | 124,80 € |
| 3.000 € | 0,52 % | 15,60 € | 187,20 € |
| 4.000 € | 0,52 % | 20,80 € | 249,60 € |
| 5.000 € | 0,52 % | 26,00 € | 312,00 € |
Ausnahmen von der Zusatzbeitragspflicht
Eltern von Kindern mit Behinderung
Kumulierter Effekt für kinderlose Ehepaare
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Beitragssatz für Kinderlose ab 2027: 4,50 % (3,6 % Grundbeitrag + 0,9 % Kinderlosenzuschlag)
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Ehepartner-Zuschlag ab 2028: +0,52 %
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Gesamtbeitrag zur Pflegeversicherung: 5,02 % auf das Bruttoeinkommen des Hauptverdieners (wobei der Arbeitgeber nur die Hälfte des Grundbeitrags, also 1,8 %, übernimmt).
Pflegegrad 1 wird eingedampft
Gleichzeitig wird auf der Ausgabenseite kräftig gespart:
- Besonders hart trifft es Menschen mit Pflegegrad 1. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich wird gestrichen. Wer bislang damit eine Haushaltshilfe finanzierte, geht künftig leer aus. Stattdessen gibt es irgendwann eine Pflegebegleitung. Beratung statt Geld. Ob das den Alltag erleichtert, darf bezweifelt werden.
- Auch der Zugang zu Pflegeleistungen wird schwieriger. Künftig sind höhere Punktzahlen erforderlich, um einen Pflegegrad zu erhalten. Offiziell soll damit der Grundsatz „Reha vor Pflege“ gestärkt werden. Kritiker sehen darin jedoch vor allem einen Versuch, die Zahl der Leistungsberechtigten zu begrenzen.
- Zwar enthält das Gesetz durchaus sinnvolle Ansätze. Prävention soll ausgebaut werden, mit dem „Check-up 60+“ sollen Risiken früher erkannt werden, und pflegende Angehörige behalten ihre Rentenansprüche. Doch all das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die zentrale Herausforderung ungelöst bleibt: die explodierenden Eigenanteile im Pflegeheim.
Politischer Sprengstoff
Genau hier liegt der politische Sprengstoff. Einen Pflegedeckel, eine Begrenzung der Heimkosten oder einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sucht man im Gesetz vergeblich. Diese Konflikte wurden in eine neue Kommission ausgelagert. Bis Anfang 2027 soll sie Vorschläge vorlegen. Wieder einmal soll eine Kommission richten, was die Politik nicht entscheiden will.
Pflegekasse hat nur Zeit gewonnen
Die eigentliche Botschaft dieser Reform lautet daher: erst sparen, später diskutieren. Die Pflegeversicherung gewinnt Zeit. Pflegebedürftige und ihre Familien dagegen gewinnen vor allem neue Unsicherheiten. Die Rechnung zahlen zunächst Kinderlose und Menschen mit geringem Pflegebedarf. Ob die große Pflegereform jemals kommt, bleibt offen.
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