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Die Grundrente sollte ein großer Wurf gegen Altersarmut sein. In der Praxis ist sie eher ein Zuschlag mit vielen Bedingungen und Grenzen – also kein verlässlicher Schutz vor Altersarmut.
Was die Grundrente ist
Die Grundrente wurde eingeführt, um langjährig versicherten Geringverdienern die Anerkennung ihrer Lebensleistung zu ermöglichen. Sie soll Rentnerinnen und Rentner unterstützen, die trotz langer Beitragsjahre nur eine sehr niedrige Rente erhalten. Doch was genau bedeutet das? Wie funktioniert die Berechnung? Hat sie ihr Ziel erreicht?
Keine eigene Rentenart
Die Grundrente ist keine eigene Rentenart, sondern ein Zuschlag zu Ihrer regulären gesetzlichen Rente. Sie ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung und wird durch Steuermittel des Bundes finanziert, da sie nicht vollständig durch die klassischen Arbeitnehmerbeiträge gedeckt ist.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Grundsicherung:
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Grundrente: Rentenleistung bei langer Versicherungsdauer.
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Grundsicherung: Sozialhilfe, die Bedürftigkeit voraussetzt (Sozialgesetzbuch XII).
Ist die Grundrente eine Sozialleistung?
Die Grundrente ist keine klassische Sozialhilfe, da sie nicht auf einer Bedürftigkeitsprüfung basiert. Dennoch findet eine Einkommensprüfung statt. Der Staat prüft automatisch, ob Ihr Einkommen (plus das Ihres Ehe- oder Lebenspartners) die festgelegten Freibeträge überschreitet.
Wer hat Anspruch auf die Grundrente?
Um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, müssen drei grundlegende Bedingungen erfüllt sein:
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Versicherungszeiten: Sie müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorweisen können (Beiträge aus Beschäftigung, Selbstständigkeit, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Leistungen bei Krankheit/Reha oder Ersatzzeiten wie Wehrdienst).
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Durchschnittsverdienst: Ihr Einkommen während dieser Zeiten war unterdurchschnittlich (zwischen 0,3 und 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr).
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Einkommensgrenzen: Ihr zu versteuerndes Einkommen darf bestimmte Freibeträge nicht übersteigen:
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Alleinstehende: bis zu 1.352 Euro (Stand 2026/aktueller Freibetrag).
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Ehepaare/Lebenspartner: bis zu 2.106 Euro.
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Hinweis: Einkommen, das über diesen Freibeträgen liegt, wird zu 60 % auf die Grundrente angerechnet.
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Wie wird die Grundrente berechnet?
Die Berechnung ist komplex. Vereinfacht gesagt werden die Entgeltpunkte der Jahre mit geringem Verdienst „aufgewertet“ – allerdings maximal bis zu einem Wert von 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr.
Die wichtigsten Parameter:
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Der Zuschlag: Die Aufwertung wird nicht zu 100 % ausgezahlt, sondern um einen Abschlag von 12,5 % gekürzt. Dies soll das Äquivalenzprinzip wahren (Abstand zu den Rentnern, die ohne Zuschlag mehr eingezahlt haben).
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Keine volle Verdopplung: Wer sehr niedrige Punkte gesammelt hat (nahe 0,3), profitiert am stärksten. Wer bereits mehr als 0,8 Entgeltpunkte im Schnitt erreicht hat, erhält keinen Zuschlag.
Wo liegen die Fallstricke?
1. Grundrente vs. Grundsicherung
Ein häufiges Missverständnis ist der Vergleich des Bruttobetrags. Da die Grundrente als reguläre Rente gilt, müssen davon Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Bei der Grundsicherung (Sozialhilfe) übernimmt das Amt diese Beiträge hingegen vollständig. Daher kann es vorkommen, dass jemand mit Grundsicherung am Ende des Monats mehr „Netto vom Brutto“ hat als ein Grundrentenbezieher.
2. Die automatische Einkommensprüfung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gleicht für die Einkommensprüfung Ihre Daten mit der Finanzverwaltung ab. Dies erfolgt automatisiert, um den bürokratischen Aufwand für die Rentner gering zu halten.
3. Effektive Rentenhöhe
Kritiker und Verbände wie der VdK weisen regelmäßig darauf hin, dass die Grundrente bei vielen Betroffenen nur ein „kleiner Zuschlag“ im ein- oder zweistelligen Bereich ist. Sie ist daher für viele kein vollständiger Schutz vor Altersarmut, sondern lediglich eine ergänzende Anerkennung der Lebensarbeitszeit.
Fazit: Lohnt sich die Grundrente?
Die Grundrente ist ein bürokratisch anspruchsvolles, aber wichtiges Instrument, um langjährige Erwerbsbiografien mit geringem Einkommen aufzuwerten. Da die Prüfung der Anspruchsberechtigung bei der Deutschen Rentenversicherung automatisch erfolgt, müssen Sie in der Regel keinen separaten Antrag stellen. Die Rentenversicherung prüft Ihr Konto und zahlt den Zuschlag bei Erfüllung der Voraussetzungen von sich aus aus.
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Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die 33 Jahre erreichen oder wie es um Ihr Rentenkonto steht, können Sie jederzeit eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Leserbrief Saarbrücker Zeitung,20.02.2020
Ihr Bericht zum Thema; die Minister loben sich…Grundrente.
Rückblick 2004, waren es unter anderen auch 2 Minister, die sich ebenso lobend über eine Gesetzesänderung äußerten,
Herr Seehofer sprach sogar über eine der schönste Nächte seiner Laufbahn…
Damals ging es darum, dass Arbeitnehmer, die zusätzlich eine Altersvorsorge aus Ihrem erwirtschafteten Einkommen vorgenommen haben, von der Politik und den Gesetzl.-Krankenkassen am Nasenring vorgeführt wurden. Ihnen wird ca. 20 % ihrer eigens finanzierter Altersvorsorge im Nachhinein rückwirkend abgezockt. Ohne Beachtung von Vertrags- oder Vertrauensschutz.
Diese Nacht und Nebelaktion wurde ohne große Beratungen 2003/2004 umgesetzt.
Diese neue lobend erwähnte, Zitat; „größte Sozialreform 2020“, erinnert mich an diese vergangene Situation.
Die Abgeordneten damals erwähnen im nachhinein, dass sie die Folgen der Gesetzesänderung nicht bedachten, es wurde auch nicht viel darüber geredet, denn die Lobby der GKK hatte gute Vorarbeit geleistet.
Eigenlob stinkt, oder anders formuliert, „de Fische stinkt vom Koppe her“.
Eine Reform, das sagen viele Fachleute aus dem Finanz- und Sozialbereich ist das nicht, die Bürgerversicherung, wie in mehreren EU Ländern erfolgreich umgesetzt…liegt in weiter Ferne bei dieser Politiker-Generation. Können wir uns diese noch länger leisten?
Great content! Super high-quality! Keep it up! 🙂