Feneberg-Krise: Was wird aus den Betriebsrenten?

Finanzen

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Beim Allgäuer Familienunternehmen Feneberg stocken aktuell die Zahlungen der Betriebsrenten. Warum Ruheständler dennoch nicht ganz leer ausgehen.

Wie der „Kreisbote“ berichtet, bekommen Betriebsrentner der Lebensmittelkette Feneberg seit Dezember 2025 keine Betriebsrenten mehr – aufgrund des laufenden Schutzschirmverfahrens. Die wirtschaftliche Schieflage des Allgäuer Lebensmittelhändlers Feneberg sorgt für Unruhe – und das weit über die aktiven Betriebsstätten hinaus. Es zeigt wieder einmal: Betriebsrenten sind kein Selbstläufer.

Wie brüchig das Betriebsrentenmodell ist, beweisen die Kürzungen einiger Pensionskassen und -fonds – und spüren beispielsweise die Kaufhof-Karstadt-Betriebsrentner, um nur ein prominentes Beispiel zu nennen.

Zahlungsstopp sorgt für Verunsicherung

Für viele Rentnerinnen und Rentner ist die Betriebsrente ein fester Bestandteil ihrer monatlichen Kalkulation. Wenn diese Zahlungen plötzlich ausbleiben, ist der Schreck groß. Hintergrund ist die aktuelle finanzielle Restrukturierung des Unternehmens, die dazu führt, dass Verpflichtungen gegenüber Gläubigern – und dazu zählen rechtlich auch Betriebsrentner – derzeit nicht wie gewohnt bedient werden können.

Die gute Nachricht: Der Rettungsschirm steht

Auch wenn die aktuelle Situation belastend ist, gibt es für die Betroffenen eine wichtige Entwarnung: In Deutschland sind Betriebsrenten gegen eine Insolvenz oder schwere Unternehmenskrisen gesetzlich abgesichert.

  • Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG): In den meisten Fällen springt dieser gesetzliche Sicherungsfonds ein, wenn ein Arbeitgeber seine Zusagen nicht mehr erfüllen kann. Er garantiert, dass die Renten weitergezahlt werden – wenn auch manchmal mit einer kurzen bürokratischen Verzögerung.
  • Kein Totalverlust: Die Ansprüche sind durch das Betriebsrentengesetz geschützt. Wer bereits eine Rente bezieht oder eine unverfallbare Anwartschaft hat, muss nicht um sein Geld fürchten.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Ruheständler müssen aktuell vor allem Geduld beweisen. Es empfiehlt sich, die Korrespondenz des Unternehmens und eventuelle Mitteilungen des Insolvenzverwalters oder des PSVaG genau zu prüfen.

Die Krise bei Feneberg zeigt einmal mehr, wie wichtig der gesetzliche Insolvenzschutz für die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland ist. Er ist der Anker, der dafür sorgt, dass die Lebensleistung der Mitarbeiter auch in stürmischen Zeiten nicht einfach weggeschwemmt wird.

Fünf Tipps

  1. Ruhe bewahren: Der „Sicherungsfall“

Die gute Nachricht vorab: Ein Zahlungsstopp bedeutet nicht, dass das Geld weg ist. Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) springt ein, sobald der rechtliche „Sicherungsfall“ eintritt. Dies ist meist der Moment, in dem das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Da Feneberg ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nutzt, wird das Unternehmen eng von einem Sachwalter begleitet.

  1. Muss ich selbst aktiv werden?

In der Regel nein, zumindest nicht sofort für die Anmeldung.

  • Datenübermittlung: Der Insolvenzverwalter (bzw. im Schutzschirmverfahren der Sachwalter oder die Eigenverwaltung) ist gesetzlich verpflichtet, dem PSVaG alle Daten der Rentenempfänger zu melden.
  • Kontaktaufnahme: Der PSVaG schreibt die betroffenen Rentner normalerweise von sich aus an, sobald die Prüfung der Daten abgeschlossen ist. Sie erhalten dann ein Formular, in dem Sie z. B. Ihre aktuelle Bankverbindung bestätigen müssen. 
  1. Was ist mit den ausgefallenen Zahlungen?

Sollten die Renten aktuell nicht überwiesen werden, geht auch dieser Anspruch nicht verloren:

  • Nachzahlung: Der PSVaG gleicht Rückstände aus, die bis zu zwölf Monate vor dem Eintritt der gesetzlichen Leistungspflicht entstanden sind. Sobald der PSVaG die Auszahlung übernimmt, werden die ausstehenden Beträge (innerhalb dieses Zeitrahmens) nachgezahlt.
  • Übergangszeit: Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen bis wenigen Monaten, da der Verein tausende Datensätze prüfen muss. 
  1. Checkliste: Das können Sie jetzt tun

Auch wenn Sie meist auf Post warten müssen, hilft folgende Vorbereitung:

  • Unterlagen ordnen: Legen Sie Ihre Versorgungszusage und den letzten Rentenbescheid bereit. Falls der PSVaG Sie wider Erwarten nicht kontaktiert, haben Sie alle Daten griffbereit.
  • Konten prüfen: Überwachen Sie Ihren Zahlungseingang. Dokumentieren Sie genau, ab welchem Monat die Zahlung ausgeblieben ist.
  • Kontakt zum Unternehmen: Falls Sie umziehen oder Ihre Bankverbindung gewechselt haben, teilen Sie dies der Personalabteilung von Feneberg (bzw. der zuständigen Insolvenzverwaltung) umgehend mit, damit die korrekten Daten an den PSVaG übermittelt werden. 
  1. Wann der PSVaG nicht zuständig ist

Prüfen Sie kurz Ihren Rentenbescheid: Der PSVaG sichert Direktzusagen und Unterstützungskassen ab. Bei Direktversicherungen (wenn diese unwiderruflich auf Ihren Namen laufen) zahlt die Versicherung oft direkt weiter, da das Kapital dort bereits „insolvenzfest“ ausgelagert ist.

Infobox: Hilfe bei ausbleibender Betriebsrente

Falls Ihre Betriebsrente aufgrund der Unternehmenskrise nicht gezahlt wird, ist der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) Ihr gesetzlicher Rettungsschirm.

In der Regel meldet der Insolvenzverwalter (bzw. Sachwalter) Ihre Daten automatisch an den PSVaG. Sie erhalten dann unaufgefordert Post. Sollten Sie jedoch bis zu drei Monate nach Eröffnung des Verfahrens nichts gehört haben oder akute Fragen bestehen, können Sie sich direkt an den Verein wenden.

Kontaktdaten für Rentner:

  • Telefon (Hotline für Rentner): 02203 2028-500
  • Zentrale: 02203 2028-0
  • E-Mail: [email protected]
  • Webseite & FAQ: www.psvag.de
  • Anschrift: PSVaG, 50963 Köln

Bereitzuhaltende Unterlagen:

Halten Sie für Rückfragen Ihre Versorgungszusage, Ihren letzten Rentenbescheid sowie Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer bereit.

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Bild: iStock | Sladic

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Helmut Achatz

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