Bis zu welcher Höhe sind Renten steuerfrei?

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Rente 2026: Trotz höherem Besteuerungsanteil bleiben bis zu 17.426 Euro steuerfrei! Warum ist eine Steuererklärung dennoch Pflicht?

Was ändert sich 2026? Bei der Steuer einiges: Das Jahr 2026 bringt eine doppelte steuerliche Bewegung für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Während der steuerliche Grundfreibetrag zur Entlastung steigt, erhöht sich gleichzeitig der Besteuerungsanteil für Neurentner.

  • Die gute Nachricht: Dank des erhöhten Grundfreibetrags von voraussichtlich 12.348 Euro (für Ledige) bleibt ein Großteil der Altersrenten auch weiterhin steuerfrei.
  • Die schlechte Nachricht: Selbst bei Steuerfreiheit kann die Abgabe einer Steuererklärung zur Pflicht werden.

Wir haben die aktuellen Werte (Stand: Ende 2025/Entwurf) überprüft und zeigen Ihnen, wie hoch Ihre Bruttojahresrente 2026 maximal sein darf, damit Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Magische Grenze für Neurentner 2026

Für alleinstehende Neurentner, die im Jahr 2026 in Rente gehen und keine weiteren Einkünfte haben, liegt die voraussichtliche Grenze für die steuerfreie Bruttojahresrente bei:

Bruttojahresrente (bis 30.06.2026): 17.426 Euro
(Das entspricht einer Monatsrente von ca. 1.452,17 Euro)

Wer in den Vorjahren in Rente gegangen ist, hat einen noch höheren Freibetrag in Euro, da der steuerfreie Anteil (der Rentenfreibetrag) zu Rentenbeginn lebenslang festgeschrieben wurde.

Warum gerade 17.426 Euro? Die vereinfachte Berechnung

Diese scheinbar krumme Zahl ergibt sich aus einem Zusammenspiel von Freibeträgen, dem Besteuerungsanteil und abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen:

  1. Der Rentenfreibetrag (lebenslang gültig)

Für Renten, die im Jahr 2026 beginnen, steigt der steuerpflichtige Anteil auf 84 Prozent an. Im Gegenzug bleiben 16 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente lebenslang steuerfrei.

  • Rentenfreibetrag (16 Prozent von 17.426 Euro): 2.788,16 Euro
  • Steuerpflichtiger Teil (84 Prozent): 14.637,84 Euro

(Dieser Betrag ist der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – ein entscheidender Wert für die Abgabepflicht!)

  1. Abzüge und Pauschalen

Vom steuerpflichtigen Teil der Rente können noch bestimmte Aufwendungen abgezogen werden. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen (zvE) und sind oft der entscheidende Faktor für die Steuerfreiheit:

Posten Wert Basis
Kranken- und Pflegeversicherung 2.152,11 € (Geschätzt 12,35 % von 17.426 €)
Werbungskostenpauschale 102,00 € (Pauschale für Rentner)
Sonderausgabenpauschale 36,00 € (Pauschale)
Gesamtabzüge 2.290,11 €
  1. Das zu versteuernde Einkommen (zvE)

Nun wird berechnet, ob das steuerpflichtige Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt:

  • Steuerpflichtiger Teil der Rente: 14.637,84 €
  • Abzüglich Gesamtabzüge: – 2.290,11 €
  • Zu versteuerndes Einkommen (zvE): 12.347,73 €

Da dieser Wert knapp unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, fällt keine Einkommensteuer an.

Achtung: Steuerfreiheit heißt nicht Abgabefreiheit!

Der wichtigste Punkt, der für viele Neurentner 2026 gilt: Obwohl Sie keine Steuern zahlen, müssen Sie höchstwahrscheinlich eine Steuererklärung abgeben. Der Grund dafür ist, dass die Steuererklärungspflicht nicht vom zu versteuernden Einkommen (zvE) abhängt, sondern vom Gesamtbetrag der Einkünfte.

Im oben genannten Beispiel liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte bei 14.637,84 Euro. Da dieser Betrag den Grundfreibetrag von 12.348 Euro übersteigt, besteht gesetzlich zwingend die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Was ändert sich zum 1. Juli 2026?

Der angekündigte Rentenerhöhungsschritt zum 1. Juli 2026 ist ein kritischer Punkt. Während der einmal festgelegte Rentenfreibetrag in Euro lebenslang gleich bleibt, werden zukünftige Rentenerhöhungen zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Das bedeutet: Durch die Rentenerhöhung ab Mitte 2026 steigt das zu versteuernde Einkommen für alle Rentner (auch die Neurentner) an. Je nach Höhe dieser Erhöhung kann das zvE dann plötzlich über dem Grundfreibetrag liegen. Die Folge: Für einige Rentner könnte ab der Rentenanpassung 2026 erstmals eine (wenn auch geringe) Steuerlast entstehen.

Steuererklärung obligatorisch

Wenn Ihre Altersrente 2026 beginnt und Sie als Alleinstehender (ohne weitere Einkünfte und bei Berücksichtigung der üblichen Abzüge) eine Bruttojahresrente von bis zu 17.426 Euro beziehen, bleiben Sie voraussichtlich steuerfrei. Die Abgabe einer Steuererklärung ist aber auch in diesem Fall zumeist obligatorisch.

Um Ihre individuelle Situation 2026 realistisch einzuschätzen und die Auswirkungen der Rentenanpassung im Juli zu berechnen, sollten Sie unbedingt eine Steuerberatung oder eine Lohnsteuerhilfeverein-Stelle konsultieren oder eine Steuersoftware nutzen.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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