Werbung
Angenommen, die Aktivrente kommt 2026 tatsächlich – wie funktioniert sie praktisch? Was müssen Rentner beachten? Wie ist das mit Steuern und Sozialabgaben?
🎉 Bis zu 2.000 Euro steuerfrei zur Rente dazuverdienen!
Die Bundesregierung plant, mit der Aktivrente ab 1. Januar 2026 einen starken Anreiz für das Weiterarbeiten im Rentenalter zu schaffen. Das Ziel des Gesetzesentwurfs: Fachkräftemangel mindern, die Rentenkassen entlasten und die Sozialkassen füllen.
Das Wichtigste in Kürze:
Wer die Regelaltersgrenze (Dezember 2025: Jahrgang 1959: 66 Jahre + 2 Monate) erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 Euro aus diesem Einkommen vollständig steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zur normalen Rente. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig!
💡 So funktioniert die Aktivrente praktisch
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag auf den Lohn aus abhängiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
| Feature | Details zur Aktivrente |
| Starttermin | Geplant: 1. Januar 2026 |
| Steuervorteil | Bis zu 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr) des Arbeitslohns steuerfrei. |
| Progressionsvorbehalt | Nein! Der steuerfreie Betrag erhöht nicht den Steuersatz für weitere Einkünfte. |
| Antrag | Kein gesonderter Antrag nötig – die Steuerbefreiung läuft über das Lohnsteuerabzugsverfahren. |
| Rente | Die reguläre Rente wird weiterhin voll ausgezahlt und wie bisher versteuert. |
Rechenbeispiel:
Verdienen Sie als Rentner 4.000 Euro brutto im Monat, müssen Sie künftig nur 2.000 Euro davon versteuern. Die ersten 2.000 Euro bleiben komplett steuerfrei. Die Aktivrente gilt auch für bestehende Arbeitsverhältnisse von Rentnern (Altfälle), die in der Rente noch sozialabgabenpflichtig arbeiten.
🎯 5 Schritte für arbeitende Rentner
Auch wenn die Aktivrente automatisch greift, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Regelaltersgrenze prüfen: Nur wer die Regelaltersgrenze von 67 Jahren (bzw. Übergangsregelung) erreicht hat und sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, profitiert. Ausgenommen sind aktuell Selbstständige, Beamte, Minijobber sowie Land- und Forstwirte.
- Arbeitgeber informieren: Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Berechtigung, damit dieser den steuerpflichtigen Bruttolohn um 2.000 Euro reduziert und die Befreiung über die ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) korrekt berücksichtigt.
- Sozialversicherung verstehen: Die Steuerbefreiung betrifft nur die Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin auf den vollen Lohn an. Bei Renten- und Arbeitslosenversicherung entfällt in der Regel nur der Arbeitnehmeranteil. Brutto ist nicht gleich netto!
- Bei mehreren Jobs wählen: Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen kann der Freibetrag von 2.000 Euro nur bei einem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Eine sorgfältige Kalkulation ist ratsam.
- Unterlagen sichern: Bewahren Sie alle Gehaltsabrechnungen und relevanten Belege für Ihre Steuererklärung auf.
❓ Ist die Aktivrente wirklich für alle?
Die Regierung unter Kanzler Merz konzipiert die Aktivrente als Pilotprojekt.
- Einschränkung: Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat (z. B. Frührentner) oder selbstständig ist, profitiert aktuell nicht.
- Evaluation: Bis Ende 2029 wird geprüft, ob die Aktivrente ihr Ziel erreicht. Eine Ausweitung auf Selbstständige und andere ausgeschlossene Gruppen wird diskutiert.
⚠️ Einschränkungen & Besonderheiten
- Nur ein Arbeitgeber kann den Freibetrag nutzen – bei mehreren Jobs muss gewählt werden
- Keine Anwendung bei vorgezogener Rente (z. B. Rente mit 63)
🤔 Was halten Sie von der Aktivrente? Finden Sie, dass 2.000 Euro steuerfreier Zuverdienst ein ausreichender Anreiz zum Weiterarbeiten ist?
Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben
Einfach jetzt kostenlos abonnieren
Werbung


