Weniger Rente für NVA-Wehrdienst als Bundeswehr

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Für Wehrdienst in der DDR gibt’s weniger Rente als in der Bundesrepublik. Klagen zwecklos. Ehemalige NVA-Angehörige bekommen nur 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr, Bundeswehr-Soldaten 1,0 Punkte.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Regelung, nach der Wehrdienstzeiten in der DDR bei der Rente schlechter bewertet werden als in der Bundesrepublik, bleibt bestehen. Für ehemalige NVA-Angehörige bedeutet das, dass sie für ihre Dienstzeit nur 0,75 Entgeltpunkte pro Jahr erhalten, während Bundeswehr-Soldaten 1,0 Punkte bekommen.

Ungleichbehandlung nicht verfassungswidrig

Das Urteil bestätigt eine frühere Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) (Beschluss vom 15. Juni 2023 – B 5 R 217/22 B). Demnach ist die ungleiche Behandlung nicht verfassungswidrig, da es in der DDR keine Rentenbeiträge für den Wehrdienst gab, während in der Bundesrepublik pauschale Zahlungen geleistet wurden.

Was bedeutet das Urteil für Betroffene?

  • Rentenberechnung: Ihre Wehrdienstzeit in der NVA wird dauerhaft mit 0,75 statt 1,0 Entgeltpunkten bewertet.
  • Keine höhere Rente: Es gibt keine Aussicht mehr, über den Rechtsweg eine höhere Bewertung und damit eine höhere Rente zu erzielen.
  • Rechtslage gefestigt: Sowohl das Bundessozialgericht als auch das Bundesverfassungsgericht haben diese Regelung bestätigt.

Hintergrund: Warum gibt es diese Ungleichbehandlung?

Die Gerichte begründen die unterschiedliche Bewertung mit den verschiedenen Rentensystemen in Ost- und Westdeutschland.

  • DDR: Für den Wehrdienst wurden keine Rentenbeiträge gezahlt.
  • Bundesrepublik: Der Bund zahlte pauschale Beiträge für die Wehrdienstleistenden.

Der Gesetzgeber war laut den Gerichten berechtigt, diese Unterschiede bei der Rentenüberleitung zu berücksichtigen. Eine höhere Bewertung der NVA-Zeiten würde laut Urteil zu einer unfairen Bevorzugung gegenüber anderen DDR-Versicherten führen.

Fazit

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schließt den Rechtsweg für eine Neubewertung von NVA-Wehrdienstzeiten ab. Die Rechtslage ist nun gefestigt. Für Betroffene bleibt es dabei: Ihre Wehrdienstzeit in der DDR zählt weniger für die Rente als die in der Bundesrepublik.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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