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Viele fragen sich, wann sie in Rente gehen können. Dafür gibt es hilfreiche Online-Tools – eines von der Rentenkasse, das jedem hilft, das persönliche Rentendatum auf den Tag genau zu berechnen.
🎯 Einfache Berechnung: So funktioniert’s
Der Rechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ist besonders benutzerfreundlich. Um Ihr Renteneintrittsdatum zu ermitteln, benötigen Sie lediglich Ihr Geburtsdatum. Optional können Sie auch angeben, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder ob Sie im Bergbau gearbeitet haben. Innerhalb weniger Sekunden liefert das Tool zwei wichtige Daten:
- Frühestmöglicher Rentenbeginn: Inklusive der Höhe möglicher Abschläge.
- Regulärer Rentenbeginn: Ohne jegliche Abzüge.
📊 Zwei Beispiele:
- Sind Sie am 8. Februar 1982 geboren, können Sie frühestens am 1. März 2045 in Rente gehen – allerdings mit einem Abschlag von 14,4 Prozent. Ohne Abzüge wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 1. März 2049.
- Sind Sie am 1*. März 1964 geboren, können Sie frühestens am 1. März 2027 in Rente gehen – allerdings mit einem Abschlag von 14,4 Prozent. Ohne Abzüge wäre der frühestmögliche Rentenbeginn der 1. März 2031.
*Übrigens, die Rente beginnt immer am Monatsersten nach dem Geburtstag: Wer am 1. eines Monats geboren ist, für den beginnt die Rente zum 1. des Geburtsmonats. Wer beispielsweise am 1. April geboren ist, hat sein 63. Lebensjahr am 31. März vollendet, wer am 1. März geboren ist, hat sein 63. Lebensjahr am 28. oder 29. Februar vollendet. Wer hingegen am 2. März geboren ist, hat sein 63. Lebensjahr erst am 31. März vollendet.
📈 Renteneintritt 2025: Wer ist betroffen?
- Jahrgang 1959: reguläre Rente ab 66 Jahren und 2 Monaten
- Geboren im September 1959: Rentenstart ab 01.12.2025
- Jahrgänge 1960–1962: vorzeitiger Ruhestand ab 63 Jahren möglich – mit bis zu 13,2 % Abschlag
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Wichtige Informationen für Ihre Planung
Die Planung des Ruhestands beginnt lange vor dem tatsächlichen Rentenbeginn. Mit dem Wissen um Ihr genaues Eintrittsdatum können Sie wichtige Fristen einhalten und Ihren Rentenantrag rechtzeitig stellen.
- Aktuelle Jahrgänge: Besonders relevant ist das Thema 2025 für den Jahrgang 1959, der mit 66 Jahren und 2 Monaten die Regelaltersgrenze erreicht. Personen, die im September 1959 geboren wurden, haben ab dem 1. Dezember 2025 Anspruch auf ihre gesetzliche Rente.
- Vorzeitiger Rentenbeginn: Für die Jahrgänge 1960 bis 1962 besteht die Möglichkeit eines früheren Rentenbeginns, allerdings oft verbunden mit dauerhaften Abschlägen. So kann der Jahrgang 1962 beispielsweise mit 63 Jahren in Rente gehen, muss dann aber einen lebenslangen Abschlag von 13,2 % in Kauf nehmen.
Noch ein Tipp:
Keine Rente ohne Antrag, eine Rente muss immer beantragt werden. Bevor der endgültige Ruhestand angetreten werden kann, muss ein Antrag auf Rentenzahlung gestellt werden. Und bitte bedenken: Die Deutsche Rentenversicherung braucht etwas Zeit für die Bearbeitung. Das heißt, den Rentenantrag mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn einreichen.
Und Sie?
Wissen Sie schon, wann Sie in Rente gehen können? Einfach den Rechner nutzen.
Abschläge: Die Fakten auf einen Blick
- ℹ️ Für jeden Monat, den du früher in Rente gehst, werden 0,3 Prozent abgezogen.
- ℹ️ Das kann sich summieren: Bei Geburtsjahrgang 1964 sind es bis zu 14,4 Prozent!
- ❗️Tipp: Renteninformation genau studieren und eventuell Sonderzahlungen leisten.
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo zusammen,
der Link zum Rentenrechner enthält schon Daten…am besten diesen Link hier nutzen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
VG
Danke für den Hinweis – der Link ist schon geändert.