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Die Rente steigt – eigentlich eine gute Nachricht! Doch Vorsicht: Jede Rentenerhöhung erhöht die Steuerlast. Wie das? Rentnerinnen und Rentner tappen automatisch in die „Steuerfalle Rente“. Niemand kann sich dagegen wehren, denn der Fiskus trickst sie systematisch aus. Wie funktioniert das und wie können sich Rentnerinnen und Rentner davor schützen?
Das Kernproblem
Rentenbesteuerung
Warum Rentenerhöhungen zu höheren Steuern führen: Das Problem liegt in einem einfachen Mechanismus der Rentenbesteuerung:
- Ihr persönlicher Rentenfreibetrag: Wenn Sie in Rente gehen, wird ein Teil Ihrer Rente als lebenslanger, fester Euro-Betrag steuerfrei gestellt – Ihr persönlicher Rentenfreibetrag.
- Die Steuerfalle: Dieser Freibetrag (in Euro) bleibt für immer gleich. Jede zukünftige Rentenerhöhung ist daher zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Das bedeutet: Ihr zu versteuerndes Einkommen wächst prozentual stärker als Ihre Rente.
Rechenbeispiel:
Sie sind 2024 in Rente gegangen. Ihr steuerpflichtiger Anteil beträgt 84 Prozent. Bei 1.500 Euro Monatsrente sind das 1.260 €. Ihr fester Rentenfreibetrag beträgt 240 Euro pro Monat.
- 2025: Ihre Rente erhöht sich um 45 € auf 1.545 €.
- Folge: Diese 45 € sind voll steuerpflichtig. Ihr steuerpflichtiger Anteil steigt auf 1.305 € (1.260 € + 45 €). Ihr Freibetrag bleibt bei 240 €.
Die dreifache Wirkung der Steuerfalle
Dieser Effekt wirkt sich gleich dreifach negativ auf Ihre Finanzen aus:
- Schleichende Steuerpflicht: Sie rutschen Jahr für Jahr näher an den Grundfreibetrag (2025: 12.096 €) heran und werden steuerpflichtig, auch wenn Sie es anfangs nicht waren.
- Höhere Vorauszahlungen: Stellt das Finanzamt eine dauerhafte Steuerpflicht fest, kann es vierteljährliche Vorauszahlungen verlangen.
- Höherer Steuersatz: Der steigende Rentenanteil erhöht Ihr Gesamteinkommen. Haben Sie weitere Einkünfte (Vermietung oder Kapitalerträgen), kann dies zu einem höheren persönlichen Steuersatz führen.
Gesetzeslage: Rentenbesteuerung steigt langsamer
Eine gute Nachricht gibt es: Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Rentenbesteuerung verlangsamt. Rückwirkend ab dem Renteneintrittsjahr 2023 steigt der steuerpflichtige Anteil für neue Rentner nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr (statt wie früher um 1,0). Dadurch werden Renten erst für Neurentner ab dem Jahr 2058 voll steuerpflichtig sein, nicht schon 2040.
Ausweg: So senken Sie Ihre Steuerlast aktiv
Warten Sie nicht, bis die Steuerfalle zuschnappt. Werden Sie aktiv und reichen Sie eine Steuererklärung ein. Als Rentner können Sie viele Ausgaben absetzen, die Ihre Steuerlast direkt senken:
- ✅ Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Diese sind als Sonderausgaben fast vollständig absetzbar und der größte Hebel für Rentner.
- ✅ Werbungskosten: Pauschal erkennt das Finanzamt 102 € an. Haben Sie höhere Kosten (z.B. für einen Rentenberater), können Sie diese nachweisen.
- ✅ Außergewöhnliche Belastungen: Hohe Krankheitskosten, Ausgaben für Kuren, Pflegeheimkosten oder behindertengerechte Umbauten.
- ✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen: Kosten für Putzhilfen, Gärtner oder Handwerkerrechnungen (nur Arbeitskosten) können Ihre Steuer direkt mindern.
- ✅ Spenden und Kirchensteuer.
Im Jahr 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente für Neurentner 83,5 %, der steuerfreie 16,5 %. Das bedeutet: Wer 2025 erstmals Rente bezieht, muss 83,5 % seiner Bruttorente versteuern, während 16,5 % dauerhaft steuerfrei bleiben.
📌 Wichtig zu wissen:
📊 So berechnet das Finanzamt den steuerfreien Teil der Rente – auch bei unterjährigen Rentenerhöhungen:
Der steuerfreie Teil der Rente, also der Rentenfreibetrag, wird vom Finanzamt einmalig festgelegt und bleibt lebenslang konstant. Das kann jeder in seinem Steuerbescheid nachlesen, dort ist der „steuerfreie Teil der Rente“ als Euro-Betrag ausgewiesen. Dabei gelten folgende Grundsätze:
🧮 Berechnung des Rentenfreibetrags
- Basis ist die volle Jahresbruttorente im zweiten Jahr nach Rentenbeginn.
- Der steuerfreie Anteil ergibt sich aus dem gesetzlich festgelegten Prozentsatz des Rentenbeginnjahres
- Daraus wird ein fester Euro-Betrag berechnet, der als Rentenfreibetrag gilt.
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